Beitrag von Dr. Ralf Stoll

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Unternehmer; Rechtsanwalt; Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

🚨 LG Köln verurteilt Stellantis im Fiat-Abgasskandal 🚨 Neueste Entwicklungen im Abgasskandal: Das Landgericht Köln hat Stellantis (früher Fiat-Chrysler-Automobiles) zu einem signifikanten Schadensersatz verurteilt. Der Fall betrifft das Wohnmobil T448 von Carado, das mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet war. 🔧 Was Sie wissen müssen: Urteil: Stellantis muss 40.936,66 Euro Schadensersatz zahlen und das Wohnmobil zurücknehmen. Technische Manipulation: Das Fahrzeug war mit einem Timer ausgestattet, der die Abgasreinigung nach 22 Minuten ausschaltet, sowie einem Thermofenster, das die Abgassteuerung temperaturabhängig manipuliert. Rechtliche Grundlage: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf §826 BGB, der vorsätzlich sittenwidriges Handeln behandelt. Dieses Urteil unterstreicht die Kontinuität in der Rechtsprechung, die bereits bei anderen großen Automarken angewendet wurde und nun auch für Wohnmobile mit Fiat-Motoren gilt. 🚐 Mehr Informationen zum Urteil gibt es im ersten Kommentar. Wir sehen in der Entscheidung eine Bestätigung der Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur Unzulässigkeit solcher Manipulationen. 📢 Diskussionsanregung: Glaubt ihr, dass der Abgasskandal mit solchen Urteilen zu einem Ende kommen wird? Welche weiteren Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Automobilindustrie zur Rechenschaft zu ziehen? #Abgasskandal #FiatSkandal #Stellantis #Rechtsprechung #Verbraucherschutz #Dieselgate 🚗💨

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Andreas Heinsen

Geschäftsführer I Rechtsanwalt & Chief Legal Officer I Managerabsicherung & Freiberufler-Konzepte I Berufsverbandslösungen I Fachakademie Haftpflicht & Rechtsschutz

7 Monate

Das Ausnutzen von Gesetzes- und Regulierungslücken kennen wir nicht nur im Steuerrecht. Der Umfang und Kreativität der Steuerungsmanipulationen hat uns alle doch überrascht, aber das KBA hat dies mit ihren Standtestverfahren sogar noch befördert und ist jetzt weiterhin sehr zurückhaltend. Der Dieselskandal scheint dort erledigt, liest man die letzte Stellungnahme aus Anfang 2023. Wie steht es eigentlich mit dem OVG-Verfahren der Umwelthilfe? Auch dort ruht der See seit April 2023 mit der Forderung einer Hardware-Nachrüstung oder -Stilllegung von 8,6 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und Euro 6b+c. Und die Verbraucher?, zumindest die rechtsschutzversicherten Halter haben wohl den Skandal satt, die Neufälle sind marginal und mit dem kleinen 5-15% Schadenersatz des BGH, der mit der Nutzungsentschädigung bis auf Null sinken kann, nicht mehr interessant. Es ist der größte milliardenschwere Kumulschaden in der Rechtsschutzgeschichte, was auch aussagt, dass viele Fälle verloren gingen, da es Vergleiche nur sehr vereinzelt gegeben hat. Aber hier ist die EuGH-Rechtsprechung im Verlauf zu berücksichtigen und der BGH macht es jetzt mit Unterliegensquoten von 85-95% in den Bestandsfällen nochmals in der Abwicklung sehr teuer.

Karsten vom Bruch

Gemeinsam statt einsam: #ZukunftsSchwärmer Gebäudeenergieberater (HWK)

7 Monate

Dr. Ralf Stoll Inzwischen finde ich es viel wichtiger einen Weg zu finden, wie man Ministerien, Überwachungsbehörden (KBA) und Justiz dazu bringen kann, nicht immer wieder Strafvereitelung und Verschleppung zu betreiben. Die Automobilindustrie ist für mich bis dahin ein hoffnungsloser Fall.

Barbara Brenner

Insolvenzrecht und Medizinrecht, founder of PhageGermany (The Legal Phage)

6 Monate

Ich finde es völlig unverständlich, dass der Nutzungsvorteil in 826-iger Fällen angerechnet wird. Wie kann es ein Vorteil sein, wenn ich als Werkzeug zur Umweltverschmutzung mißbraucht werde? Das ist noch eine Beleidigung obendrauf!

Dr. Marco Rogert

Managing and Founding Partner at Rogert & Ulbrich & FASTLAW

7 Monate

Tolle Neuigkeiten!

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