Weil es hier so ruhig geworden ist… Kanzleieinblicke ☺️🪁🐉 DRACHEN STEUERN
Beitrag von DRACHEN STEUERN
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Aber ganz egal, wie man es auch dreht und wendet, und das betrifft auch die Unsäglichkeit des Völkermordes durch Israel – finanziert wird das Ganze durch uns, durch die Abgabe der Steuern! Der Richter Paul Tiedemann hat ein Buch verfasst mit dem Titel: „Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen!“ https://t.me/aerzte/66908 Und da müssen wir gar nicht erst diskutieren, dass die Art und Weise der Steuern grundsätzlich Betrug und Raub sind! Und vom Lohn bleibt ja bald noch weniger übrig: Abgabenbombe – schreibt die BILD! Bald dürfte mehr als die Hälfte vom Euro an Fiskus und Sozialkassen fließen. Bedeutet für Millionen Arbeitnehmer: noch weniger Netto! Dazu die Teuerungen – Das Handwerk warnt bereits vor Preisplus für Kunden. Höhere Sozialabgaben und damit höhere Kosten für Betriebe würden sich „in höheren Rechnungen für die Kunden durchschlagen“, so Verbandschef Jörg Dittrich - na wie lange soll dieses Spiel noch gehen? https://lnkd.in/eP434v5J Und wenn die Steuergelder nicht in Kriege fließen, dann überweisen "Flüchtlinge" und "Migranten" von Deutschland aus Milliarden-Beträge an ihre Familienangehörigen, legen Schätzungen der Bundesbank nahe. Forscher sind uneins, ob diese Deutschland schaden – oder als Entwicklungshilfe wichtig sind. Aaaahhh – Entwicklungshilfe! https://lnkd.in/eRGV59Zc
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Neuer Beitrag im DER STANDARD Blog "Erben ohne Streit" von Katharina Müller und Dr. Martin Melzer zum Thema Testierfreiheit. Erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Einschränkungen der Testierfreiheit im österreichischen Erbrecht. Hier gehts zum Artikel: https://bit.ly/4fXPm7z
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"TAUSENDE RASER KOMMEN UNGESCHOREN DAVON" so lautete gestern eine Schlagzeile auf der Titelseite einer nordwestdeutschen Tageszeitung. Meine ersten Assoziationen waren: Fachkräftemangel, zu viel Bürokratie und uneffektive Verwaltungsbehörden. (Meine Assoziationen sind natürlich mein Problem - oder vielleicht auch nicht...) DAS PROBLEM Im Artikel schreibt der Autor, dass hunderte Bußgeldverfahren im Nordwesten verjähren und den Kommunen somit Geld entgeht. Wenn man die Prozentzahlen betrachtet, dann steht der Landkreis Wesermarsch am schlechtesten im Nordwesten dar: Im Jahr 2023 sind 7,8 Prozent (ca. 1.890) der insgesamt 24.280 verhängten Bußgelder verjährt. Der Landkreis konnte somit Bußgelder in Höhe von 256.064,- Euro nicht einziehen. DIE DARSTELLUNG Die obige Schlagzeile stand unmittelbar oberhalb der Falzkante, sodass der gesamte Artikel erst nach Aufschlagen der Zeitung lesbar war. Und während in der Schlagzeile von “tausenden” (Rasern) die Rede ist, handelt es sich im Artikeltext um “hunderte” (Verfahren). DER PERSPEKTIVWECHSEL Ich möchte einen vermeintlichen “Verlust” in Höhe von ca. einer Viertelmillion Euro nicht schön reden, aber wenn wir die Zahlen mal aus einer anderen Perspektive betrachten, dann sieht das mutmaßliche Problem für mich eher wie ein Erfolg aus: Im Landkreis Wesermarsch und somit auch in allen anderen genannten Kommunen wurden mindestens 92 Prozent der Bußgeldverfahren fristgerecht bearbeitet. Mir fehlt in diesem Artikel übrigens auch die Information, wie viel “Gewinn" durch die erfolgreiche Vollstreckung von Bußgeldern erzielt wurde. DIE MACHT DER WORTE Worauf ich hinaus möchte: Warum schreiben und reden wir unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unser Land immer weiter kaputt? Ich finde es sinnvoll und zielführend, Probleme und Herausforderungen aufzuzeigen, damit konstruktiv sowie ambitioniert an Lösungen gearbeitet werden kann. Aber warum betrachten wir auch Positives häufig nur noch negativ? Eine positive Schlagzeile der Form “Über 92 Prozent der Bußgeldverfahren erfolgreich bearbeitet” würde aus meiner Sicht eher der Wahrheit entsprechen und hätte auch eine abschreckende Wirkung, während die tatsächlich gewählte Schlagzeile gefühlt eher einer Einladung zum Rasen gleichkommt. ZUSATZ Laut Landkreis Wesermarsch beruhen 90 Prozent der Verjährungen auf “stark eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten im europäischen Ausland”. Das sind Umstände, die - zumindest aus meiner Sicht - nicht im direkten Einflussbereich einer Kommune liegen. Somit sind höchstens ca. 189 Verfahren (10% von ca. 1.890) aufgrund von Ursachen verjährt, die ggfs. durch die Kommune zu verantworten sind. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass zum Schluss des Artikels zwei mögliche Lösungsansätze aufgezeigt werden: Verlängerung der Verjährungsfristen sowie eine schnellere Bearbeitung durch die Digitalisierung bzw. Automatisierung. Zur Info: Damit der Beitrag im Fokus steht, verzichte ich zukünftig auf nichtssagende Bilder.
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Es freut mich, dass sich das Steueranwaltsmagazin meines Beitrags zum Familiensteuerrecht angenommen hat. Der zweiteilige Beitrag ist eine aktuelle Zusammenstellung der steuerlichen Brennpunkte rund um die Familie.
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Die LiveKomm wendet sich gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden aus der Kulturbranche in einem offenen Brief an Finanzminister Lindner und plädiert für Anpassungen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz. Mit diesem Gesetz sollte u. a. eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ angekündigt. Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz jedoch bisher keinerlei positive Wirkung. Das vollständige Schreiben findet sich unter folgendem Link: https://lnkd.in/dP7RNWgd
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Der Bundesfinanzhof hat jüngst zur Grundsteuerreform des Bundes festgestellt, dass dem Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden muss, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) nachzuweisen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat nun am 5. Juni 2024 mit dem „Gesetz zur Einführung einer fakultativen Festsetzung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen“ auf diese Beschlüsse reagiert und den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nunmehr zugelassen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz - NWGrStHsG, § 2)! Der Nachweis ist daher, wie bereits bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (vgl. § 198 BewG), durch ein Sachverständigengutachten möglich. Dieser Nachweis bezieht sich auf die gesamte wirtschaftliche Einheit, also auch auf das Gebäude. Die Expertise der Wert SüdWest, sowohl hinsichtlich der Verkehrswertermittlung als auch hinsichtlich des speziellen steuerlichen Hintergrundwissens, kann hier hilfreich sein, um die Fälle mit „Potenzial“ aus einem Immobilienbestand herauszufiltern und in diesen Fällen letztlich den Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes führen zu können.
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AVV-Experten aufgepasst! die aktuelle Ausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter - https://lnkd.in/e2CHRtCi - enthält neu die Kolumne "Alles, was (Wagen-)Recht ist" aus der Feder von Professor Rainer Freise. Der Kolumnist kennt den Vertrag wie seine Westentasche, war er doch Anfang des Jahrtausends maßgeblich an der Ausarbeitung des AVV-Hauptvertrages beteiligt. In loser Folge will er Themen aufgreifen, die Praktikern Schwierigkeiten bereiten und bei denen der Rat eines Juristen hilfreich sein kann. Diesmal geht es um die Frage, von wann bis wann eine Güterbahn nach dem AVV für einen fremden Wagen verantwortlich ist. Warum ist gerade dieses Thema wichtig? Weil in der betrieblichen Praxis die Schadenmanager AVV-Regeln gerne mal auch in Fällen anwenden, in denen sie - eigentlich - nicht gelten. Also in Fällen, in denen sich der Güterwagen außerhalb des Gewahrsams einer AVV-Bahn befindet. Das sind z.B. Schadenfeststellungen im Kundenanschluss oder im KV-Terminal. Sie wollen den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen - AVV in der Praxis richtig anwenden? Dann abonnieren Sie jetzt den kostenlosen AVV-Newsletter von BahnVerstand! Zur Anmeldung: https://lnkd.in/eW6Y99AD
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𝐃𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐢𝐞𝐛𝐞𝐧𝐣ä𝐡𝐫𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐒𝐩𝐞𝐫𝐫𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐄𝐢𝐧𝐛𝐫𝐢𝐧𝐠𝐮𝐧𝐠? Ein Thema, das zwischen Autoren aus der Finanzverwaltung und der steuerrechtlichen Literatur diskutiert wird. Ob Wortklauberei oder das Ausnutzen einer Gesetzeslücke - am Ende muss der Richter entscheiden. Oder der Gesetzgeber ran. Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, kann sich in dem zweiten Teil meiner Beitragsreihe bei Gründerszene hierzu informieren. Den Link zum Artikel gibt es in den Kommentaren.
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Die lange Geschichte dieses Beitrags hat mit der Veröffentlichung in der DStR bei C.H.BECK Steuern endlich ihr verdientes Ende gefunden. Ende 2022 begann ich die Nachspaltungsveräußerungssperre (1 Mio. Punkte bei Scrabble) in ihren Grundlagen aufzuarbeiten. Als ich das nahezu abgeschlossen hatte, kam der Referentenentwurf für das Wachstumschangengesetz und damit häufiges Überarbeiten und Nachbessern des Beitrags. Der Rest ist Steuerrechtsgeschichte... In meinem Beitrag lege ich dar, warum die Regelung schon nach alter Rechtslage so problematisch war, dass häufig speziell deshalb Abstand von Spaltungsvorgängen genommen wird. In der neuen Fassung ist die Norm - wie ich ebenfalls aufzeige - deutlich komplexer geworden. Das ist - angesichts von Sinn und Zweck des Umwandlungssteuergesetzes - kein sonderlich guter Zustand. Meines Erachtens ließe sich die Regelung durch Annäherung an sonstige Konzernklauseln im Steuerrecht, welche Übertragungsvorgänge begünstigen, deutlich vereinfachen und handhabbar machen, ohne missbräuchlichen Gestaltungen Tür und Tor zu öffnen.
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💛Einfach zum Liebhaben? Die LVO | Liebhabereiverordnung ist weniger sanft als ihr Name tut - denn sie ist jener steuerrechtliche Bereich, der zu den schwierigsten gehört. 👉Die Kommentierung der Liebhabereiverordnung (LVO) behandelt aus Sicht der Liebhaberei umfassend die Bereiche der Ertragsteuer, der Umsatzsteuer sowie des Verfahrensrechts und geht auf Sonderfragen im Zusammenhang mit Umgründungen ein. 📖 Holen Sie sich Wissen: https://ow.ly/fFzG50RWsWv #lvo #liebhabereiverordnung #kommentar #lindeverlag Lisa Aumayr-Schlaffer, Christian Hammerl, Elisabeth Weigand, Herbert Winkler, BA, Bernhard Kuder, Nathalie Kovacs, Karin Ambrosch
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