Die Insolvenz von Mietern trifft Vermieter besonders hart. Nicht immer kann eine bestehende Mietsicherheit (z.B. Mietkaution, Vermieterpfandrecht) die Ausfälle bei Mieten und Betriebskosten abfedern. Gerade in Zeiten der aktuellen Energiekrise und steigender Kosten gewinnt dieses Thema zunehmend an Brisanz. Meine Kollegen Prof. Dr. Artur M. Swierczok, Joachim Ponseck, Tim Hosgör und ich haben die wichtigsten Herausforderungen, die Vermieter in einer Insolvenz ihrer Mieter bewältigen müssen, anbei zusammengestellt.
Beitrag von Dr. Andrea Soprano
Relevantere Beiträge
-
📰 Newsletter Immobilienwirtschaftsrecht: Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch. In Mietverträgen wird regelmäßig die Stellung einer Mietsicherheit des Mieters an den Vermieter vereinbart. Dem Anspruch des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit steht in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegenüber. Ein möglicher Fallstrick für den Vermieter: Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen der Beschädigung der Mietsache verjährt nicht in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern bereits sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache. In unserem neusten Beitrag aus dem Newsletter Immobilienwirtschaftsrecht erläutern unsere Experten den Sachverhalt und die Bedeutung für die Praxis. https://ow.ly/cxBZ50TzKlo #GOERG #IhreWirtschaftskanzlei #Newsletter #Immobilienwirtschaftsrecht #Mietvertrag
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Kürzlich hatte ich die Gelegenheit mit @ Carsten Herz vom Handelsblatt über die Auswirkungen und Feinheiten der Mietpreisbremse zu sprechen. Dieses Thema betrifft nicht nur Vermieter und Mieter, sondern vor allem auch Investoren, die Residential Objekte erwerben. Es ist entscheidend, die aktuellen Regelungen zu verstehen, um die Entwicklung der Miethöhen richtig einschätzen zu können. Lesen Sie dazu mehr im entsprechenden Artikel.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. 🛠 ✍ Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt. Wir raten, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, kann der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten. #immobilie #zuhause #hausundgrund
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
#Mietminderung - 𝗪𝗮𝘀 𝘁𝘂𝗻, 𝘄𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗠𝗶𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗶𝗲𝘁𝗲 𝗸ü𝗿𝘇𝘁? In unserem Praxiswebinar klären wir umfassend auf und räumen mit gängigen Irrtümern auf: ➡ Welche Mängel tatsächlich zu einer Mietminderung berechtigen. ➡ Muss der Vermieter für den Mangel verantwortlich sein? ➡ Kann die Mietminderung trotz Mangel ausgeschlossen werden und warum? ➡ Unterschied zwischen Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht Dieses Webinar ist nicht nur für #hausverwalter Pflicht, sondern auch für #immobilieneigentümer die vermieten! ✅ Anmeldungen über den Link im ersten Kommentar. #DieImmobilienunternehmer #weiterbildung #immobilienvermietung #hausverwaltung #mieterrecht #immobilienvermieten Nils Werner Martina Bärmann Laura Eckert-Rinallo
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Nach Beendigung des Mietverhältnisses gab der Mieter die Mietsache nicht im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurück. Dieser forderte den Mieter vergeblich zur Durchführung unterlassener Schönheitsreparaturen, Rückbauarbeiten und Schadensbeseitigungsmaßnahmen auf. Schließlich holte der Vermieter einen Kostenvoranschlag für die erforderlichen Arbeiten ein und begann zum Teil mit deren Ausführung. Der Vermieter forderte auf dieser Grundlage Schadensersatz vom Mieter. Zu Recht? Dieser Beitrag stammt aus unserem aktuellen Newsletter. Den kompletten Beitrag von Frederike Hahn finden Sie unter: https://lnkd.in/dVyXhsmH Wenn Sie unseren kostenfreien ROTTHEGE NEWSLETTER abonnieren möchten, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://lnkd.in/dDZcgxBD #mietrecht
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Unbefristete Mietverträge können durch Vermieter nur unter bestimmten Umständen beendet werden. 🛑 § 573 BGB sieht für eine ordentliche #Kündigung lediglich drei Gründe vor: Eigenbedarf, erhebliche Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflichten und die Hinderung an einer besseren wirtschaftlichen Verwertung des Mietgrundstücks. 💡 Insbesondere für den Eigenbedarf gibt es strenge Vorgaben. Bei nachgewiesenem Vortäuschen kann es zudem zu hohen Schadenersatzforderungen kommen. 💰 Bei Vertragsverletzungen gilt die Abmahnung als Wegbereiter. Ist die Vertragsverletzung besonders schwer, kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. 📄 Noch mehr zum Thema Mieter kündigen gibt's im objego-Blog. https://lnkd.in/ezx692Mn
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Vorgetäuschter Eigenbedarf meint Sachverhalte, in denen der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigt, um anschließend das Mietobjekt teurer zu vermieten. Der Eigenbedarf wurde also nur vorgegeben. Ein Urteil des Landgerichts Berlin II (Urteil vom 28.02.2024 – 66 S 178/22) stellt klar, dass Mieter nach vorgetäuschtem Eigenbedarf Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Umzugs- und Maklerkosten, Mehrkosten für neue Miete) und sogar Herausgabe des Gewinns des Vermieters haben. Es bleibt abzuwarten, in welchem Verhältnis die Ansprüche zueinanderstehen. Das Gericht stellt außerdem klar, dass Vermieter künftig detaillierte und nachvollziehbare Nachweise für den geltend gemachten Eigenbedarf erbringen müssen. Dies betrifft insbesondere die tatsächliche Notwendigkeit des Eigenbedarfs. Das Urteil betont, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht auf bloßen Behauptungen basieren darf, sondern durch konkrete Belege gestützt werden muss. Unterstützung im Mietrecht? Erstberatung@just-law.com
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Mietrecht - Mietkaution Hinterlässt der Mieter bei Auszug Schäden in der Wohnung, die nicht durch lediglich vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, und hat er diese Schäden schuldhaft verursacht, haftet er dem Vermieter nach § 280 Abs. 1 BGB grundsätzlich auf Schadenersatz. Je länger die Rückgabe der Wohnung zurückliegt, umso schwieriger wird es nachzuweisen, wer wann welche Schäden verursacht hat. https://lnkd.in/eHX_9PxQ
Rückzahlung der Mietkaution
vermieter-ratgeber.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Unter dem neuen Erstauftraggeberprinzip in Österreich greifen immer mehr Vermieter auf professionelle Immobilienmakler zurück. Die Komplexität des Vermietungsprozesses macht deutlich, wie entscheidend fachkundige Unterstützung in einem sich verändernden Marktumfeld ist.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Im Miteigentum „mitgefangen“: wurde von den Miteigentümern eine Sanierung beschlossen, muss auch ein später hinzukommender Käufer einer Wohnung mitzahlen! Im dritten Teil der Serie „Kauf einer Eigentumswohnung“ wird das Thema „beschlossene Sanierung“ und Pflicht zur #Kostenübernahme behandelt. Beim Kauf einer Eigentumswohnung tritt der Käufer in die Rechtsposition des Verkäufers ein und wird Teil der Eigentümergemeinschaft. Er ist daher auch an rechtswirksame Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden, die diese schon vor seinem Ankauf gefasst hat. Hat die Eigentümergemeinschaft beispielsweise die Sanierung der Fassade oder des Stiegenhauses beschlossen, so hat der neue Eigentümer die Kosten dafür (anteilsmäßig) mitzutragen. Dies kann zu bösen Überraschungen führen, wenn der Verkäufer über solche beschlossenen Maßnahmen nicht aufklärt und die Arbeiten noch nicht begonnen haben. Aus der #Vorausschau der Hausverwaltung können sich oft Hinweise auf bevorstehende oder schon beschlossene Sanierungen und deren ungefähre Kosten ergeben. Der Käufer sollte diesbezüglich jedenfalls beim Verkäufer nachfragen, die „Vorausschau“ der Hausverwaltung und die Protokolle der letzten #Eigentümerversammlungen verlangen. Zur Absicherung des Käufers empfiehlt sich im Kaufvertrag vorzusehen, dass zum Zeitpunkt der Unterfertigung keine Verpflichtungen zur Zahlung für Instandhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an Allgemeinteilen des Hauses bestehen oder für die Zukunft bereits beschlossen wurden. Dass die Wohnung „lastenfrei“ zu übergeben ist, ist nicht ausreichend, um aus der Mitzahlungsverpflichtung herauszukommen! #Vorausschau #Sanierungsvorhaben #Zahlungspflicht #Eigentümerversammlung
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen