Ein eidgenössisches Abstimmungswochenende gibt es noch im Jahr 2024! Am 24. November stimmt die Schweiz über folgende vier Vorlagen ab: 🗳️Ausbau Nationalstrassen: https://lnkd.in/e_8eu2PD 🗳️Mietrecht: Untermiete: https://lnkd.in/eSARXYxt 🗳️Mietrecht: Eigenbedarf: https://lnkd.in/enN9YgJ5 🗳️Finanzierung KVG: https://lnkd.in/ecjav34P Ergänzend zu den Broschüren und Erklärclips stellt das easyvote-Team einfach verständliche Zusatzinformationen zu den Nationalstrassen, zum Mietrecht und zur Krankenversicherung bereit. Wenn trotzdem noch Fragen offen sind, beantwortet das easyvote-Team diese via Instagram oder E-Mail: info@easyvote.ch. https://lnkd.in/e5KBmHwz
Beitrag von Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ
Relevantere Beiträge
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Hast du gewusst, dass ein Vergleich der Krankenkassen in der Schweiz nicht nur sinnvoll, sondern auch bares Geld wert ist? Die Prämien steigen ständig und variieren je nach Kanton stark. Ein kostenloser Vergleich kann dir hohe Einsparungen bringen. Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz Wohnhaften Pflicht, und die Leistungen sind überall gleich. Aber die Preise? Die sind so unterschiedlich wie die Schweizer Wettervorhersagen! Und doch bleibt mehr als die Hälfte der Versicherten stur bei ihrer alten Kasse, obwohl ein Wechsel einfach ist und oft mehrere Tausend Franken sparen könnte. Worauf wartest du noch? Schick mir deine aktuelle Police und vermerke all deine Wünsche. Ein Vergleich geht schneller als du "Prämienerhöhung" sagen kannst! Also, tu deinem Portemonnaie einen Gefallen und lass uns dein Spar-potenzial entdecken. #Krankenkassenvergleich #Schweiz #Prämienanstieg #Kostenersparnis #Wechselmöglichkeit #Grundversicherung
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Es ist Zeit für das spannendste Spiel der Eidgenossenschaft: "Wer wird Prämienverbilligungsmillionär?" (Okay, Millionär vielleicht nicht, aber jeder Rappen zählt, oder?) 𝐇𝐢𝐞𝐫 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐭 𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐐𝐮𝐢𝐜𝐤𝐠𝐮𝐢𝐝𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐏𝐫ä𝐦𝐢𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐛𝐢𝐥𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠: 1. 𝐂𝐡𝐞𝐜𝐤𝐭 𝐞𝐮𝐫𝐞 𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐞𝐧: Lebt ihr in "bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen"? Das klingt fancy, bedeutet aber einfach: Ihr seid nicht gerade Dagobert Duck. 2. 𝐅𝐢𝐧𝐝𝐞𝐭 𝐞𝐮𝐫𝐞𝐧 𝐊𝐚𝐧𝐭𝐨𝐧: Jeder Kanton kocht sein eigenes Prämienverbilligungs-Süppchen. Manche informieren euch automatisch, andere warten auf euren Antrag. Spannend, oder? 3. 𝐎𝐧𝐥𝐢𝐧𝐞-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐞𝐫 𝐧𝐮𝐭𝐳𝐞𝐧: Viele Kantone bieten Online-Rechner an. Das ist wie Glücksspiel, nur mit besseren Gewinnchancen! 4. 𝐀𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧: Verpasst nicht den Zug! In vielen Kantonen ist der 31. März der magische Tag. 5. 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐭𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧: Steuererklärung, Krankenversicherungspolicen - alles was das Bürokratenherz begehrt. 𝐃𝐞𝐧𝐤𝐭 𝐝𝐫𝐚𝐧: Prämienverbilligung ist wie Fondue - jeder Kanton macht's ein bisschen anders, aber am Ende profitieren alle davon! Also, ran an die Tasten und checkt euren Anspruch. Wer weiss, vielleicht finanziert ihr euch damit die nächste Runde Schoggi! ADVANTUS 0565111150 #PrämienverbilligungsFTW #SchweizerSparfüchse #KrankenkassenBingo #Advantus
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In der Schweiz wird eine Motion der SVP-Ständerätin Esther Friedli diskutiert, die die Mindestfranchise in der gesetzlichen Krankenversicherung von 300 auf 500 Franken anheben will. Laut einer Studie könnte dies 1.2 Milliarden Franken sparen, weil höhere Kostenbeteiligungen das Verhalten der Versicherten beeinflussen. Personen mit höherer Franchise fragen weniger Gesundheitsleistungen nach, was die Gesundheitskosten senkt. In Liechtenstein liegt die Mindestfranchise bereits heute bei 500 Franken, doch anders als in der Schweiz sind Rentner und Personen unter 21 Jahren davon befreit. Zudem wählen hierzulande viel weniger Versicherte höhere Wahlfranchisen. Dies könnte einer der Gründe sein, warum die OKP-Kosten pro Kopf um 20 Prozent höher sind als in den benachbarten Schweizer Kantonen. Stiftung Zukunft.li.li plädiert dafür, Franchisen und Selbstbehalte für alle Bevölkerungsgruppen anzuwenden. Denn das schafft Anreize für ein verantwortungsvolles Verhalten, was wiederum die Gesundheitskosten und damit auch die Prämien für alle senkt. Einkommensschwache Haushalte können gezielt mit Prämienverbilligungen entlastet werden. #gesundheitskosten #krankenkassen #prämien https://lnkd.in/d_c6hcVH
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Die Dezember-Session des Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat mit den Kleinen Anfragen gestartet - insgesamt sind es 30. Zur Regierungsverordnung betr. die Amortisationsverschärfung, welche die Regierung des Fürstentums Liechtenstein per 1. November 2023 in Kraft setzte, stellte ich nach dem November letzten Jahres sowie März dieses Jahres zum dritten Mal eine Kleine Anfrage, um vom Regierungschef insbesondere zu den folgenden zwei zentralen Problem Feldern eine Antwort zu erhalten: > Kann die Regierung bzw. der Bankenverband nun abschätzen, wie viele Eigenheimbesitzer von der neuen Verordnung betroffen sind? Prozentangabe der Anzahl Haushalte bzw. der Anzahl Hypothek-Nehmer per 31. Dezember 2023? > Wie plant die Regiering die sozialen Auswirkungen, die sich infolge der Regierungsverordnung für zahlreiche betroffene Familien & Haushalte ergeben, zu bewerten und gegebenenfalls zu mildern? #Landtagssession #DezemberLandtagssitzung #KleineAnfrage #Regierungsverordnung #Amortisationsverschärfung #Finanzministerium #Landtag #Regierung #Liechtenstein
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𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟯𝗮 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟱 Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a zu eröffnen. Diese Neuerung ermöglicht es erwerbstätigen Personen in der Schweiz, bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge in ihre Säule 3a einzuzahlen und diese von der Steuer abzuziehen – auch für Jahre, in denen bisher keine oder nur Teilbeträge einbezahlt wurden. Damit setzt der Bundesrat die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin um, die in beiden Räten Zustimmung fand. 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 ■ 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Ab 2025 können Personen, die in früheren Jahren keinen oder nicht den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a eingezahlt haben, dies rückwirkend nachholen und steuerlich geltend machen. ■ 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴: Zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag ist ein zusätzlicher Einkauf in Höhe des sogenannten „kleinen Beitrages“ möglich. Für 2025 liegt dieser bei maximal Fr. 7'258. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. 𝗭𝘂𝗸𝘂̈𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 Diese Änderung bietet eine neue Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵 https://lnkd.in/eTcehk_R
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Auch Luzern zeigt in der Steuerpolitik den Weg 👉 Zürich hat jetzt Chance nachzuziehen Der Kanton Luzern hat es getan: Durch die gezielte Senkung der Unternehmenssteuern und kluges Haushalten fliessen ab 2026 unerwartete 400 Millionen Franken zusätzlich in die Staatskasse. Mit diesen Mehreinnahmen kann Luzern nicht nur investieren, sondern wird auch die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger weiter senken. Ein eindrückliches Beispiel dafür, wie sich eine mutige Steuerpolitik langfristig für ALLE Bevölkerungsschichten sprichwörtlich auszahlt. Leider wissen nur wenige, dass der Kanton Zürich bei den Unternehmenssteuern zusammen mit dem Kanton Bern die rote Laterne trägt. Längst haben uns die einst «beschaulichen» Nachbarn Thurgau, Schaffhausen oder Aargau abgehängt. Die Mehrheit des Zürcher Kantonsrats hat Ende September gezeigt, dass es anders geht: Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften soll von 7 auf 6 Prozent gesenkt werden✅. Ein richtiger Schritt, die Erfolge aus der Innerschweizer zeigen es. Dass von linker Seite bereits das Referendum gegen diese moderate Senkung angedroht wird, ist unverständlich. Die beste Sozialpolitik ist und bleibt eine gute Wirtschaftspolitik! Wer mehr wissen will, was in Luzern und Zug in den kommenden Jahren zum Wohle der Bevölkerung verteilt werden kann💰, findet zwei Quellen in den Kommentaren.
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Kantonsrätin und Vizepräsidentin der #FDP Kanton Zürich, Raffaela Fehr, sagt Nein🚫 zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP am nationalen Abstimmungstag dem 9. Juni. 👉Das Parlament nimmt die Sorgen über die hohen #Krankenkassenprämien ernst und hat darum einen gezielten Gegenvorschlag zur Prämien-Initiative beschlossen. Mit zusätzlichen Entlastungen von rund 360 Mio. Franken und je nach kantonaler Notwendigkeit, werden niedrigere Einkommen gezielt vom Prämiedruck geschützt. 💸Die Prämien-Initiative löst keine Probleme im #Gesundheitswesen, sie führt zu gefährlichen Nebenwirkungen, nämlich zu hohen Kosten für die Steuerzahler. Die Rechnung muss der #Mittelstand bezahlen. 💸Für Bund und Kantone fallen gemäss Botschaft des Bundesrats schon im Jahr 2030 bis zu 11,7 Mrd. Franken Mehrkosten pro Jahr an. Das ist mehr als doppelt so viel, wie es bereits für die 13. AHV-Rente braucht. Wird der Anteil des Bundes (bis zu 9 Mrd.) über die MWST finanziert, dann muss die MWST um bis zu 2,3 Prozentpunkte erhöht werden. 💸Die #Mehrwertsteuer würde um einen Viertel auf 10,4 Prozent steigen. Das entspricht einer Zusatzbelastung für einen durchschnittlichen Haushalt von bis zu 1200 Franken pro Jahr.🤯 Gleichzeitig müssen auch die kantonalen Steuern steigen, weil die Kantone einen Drittel der Prämienverbilligung leisten müssen. Die Quittung für diese umfassende Prämienverbilligung ist eine ständig steigende Steuerbelastung. Unter den steigenden Abgaben leidet vor allem der Mittelstand.😵💫 🌐Mehr dazu: https://lnkd.in/erHfBJkg #fdp #fdpzh #Krankenkassen #Prämien #Abstimmungen #CHAbst
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𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟯𝗮 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟱 Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a zu eröffnen. Diese Neuerung ermöglicht es erwerbstätigen Personen in der Schweiz, bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge in ihre Säule 3a einzuzahlen und diese von der Steuer abzuziehen – auch für Jahre, in denen bisher keine oder nur Teilbeträge einbezahlt wurden. Damit setzt der Bundesrat die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin um, die in beiden Räten Zustimmung fand. 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 ■ 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Ab 2025 können Personen, die in früheren Jahren keinen oder nicht den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a eingezahlt haben, dies rückwirkend nachholen und steuerlich geltend machen. ■ 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴: Zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag ist ein zusätzlicher Einkauf in Höhe des sogenannten „kleinen Beitrages“ möglich. Für 2025 liegt dieser bei maximal Fr. 7'258. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. 𝗭𝘂𝗸𝘂̈𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 Diese Änderung bietet eine neue Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵 https://lnkd.in/eTcehk_R
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𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟯𝗮 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟱 Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a zu eröffnen. Diese Neuerung ermöglicht es erwerbstätigen Personen in der Schweiz, bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge in ihre Säule 3a einzuzahlen und diese von der Steuer abzuziehen – auch für Jahre, in denen bisher keine oder nur Teilbeträge einbezahlt wurden. Damit setzt der Bundesrat die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin um, die in beiden Räten Zustimmung fand. 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 ■ 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Ab 2025 können Personen, die in früheren Jahren keinen oder nicht den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a eingezahlt haben, dies rückwirkend nachholen und steuerlich geltend machen. ■ 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴: Zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag ist ein zusätzlicher Einkauf in Höhe des sogenannten „kleinen Beitrages“ möglich. Für 2025 liegt dieser bei maximal Fr. 7'258. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. 𝗭𝘂𝗸𝘂̈𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 Diese Änderung bietet eine neue Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵 https://lnkd.in/eTcehk_R
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Achtung, der Prämien-Hammer schlägt erneut zu! 📊💥 Krankenkassenprämien steigen um durchschnittlich 6%! 😳💸 Zwischen den Kantonen gibt es jedoch massive Unterschiede. Besonders hart trifft es Tessinerinnen und Tessiner. Die grossen Deutschschweizer Kantone liegen im Mittelfeld. Im Kanton Bern steigen die Prämien im Schnitt um 5,6 Prozent, im Kanton Zürich um 4,9 Prozent. Härter trifft es Aargauerinnen und Aargauer, die mit einem Anstieg von 7,1 rechnen müssen. Als Grund für den erneut starken Anstieg führt der Bundesrat verschiedene Aspekte ins Feld. Zentral ist aber der Kostenanstieg sowie neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten, aber auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen seien dafür verantwortlich. Mehr dazu: https://bit.ly/3zv4ZDN 📌 Eine Kündigung der alten Grundversicherung ist bis zum 30. November möglich🕒 💙💚 Wir helfen Ihnen, die beste Krankenkasse zu finden und übernehmen für Sie die ganze Administration👩⚕📝. Profitieren Sie jetzt von der kostenlosen und unabhängigen Krankenkassenberatung der Global Sana: https://lnkd.in/et9sqw3d 📌 . #globalsana #finanzdienstleister #allfinanz #finanzcoach #beratung #vermögensberatung #finanzplanung #steuerberatung #unabhängig #topservice #kundenorientierung #allesauseinerhand #cleverversichert #krankenkasse #zusatzversicherung #prämien #prämienerhöhung #grundversicherung #Krankenversicherung #Schweiz #Gesundheit #Versicherungstipps #kostenalarm
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