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Im Schnitt 0,7 Liter Bier und zusätzlich eine halbe Flasche Rot- oder Weißwein bzw. Prosecco pro Person - klingt nach einer guten Party. Schwierig allerdings, wenn die entstandenen Cateringkosten für die Betriebsfeier abgesetzt, aber nicht korrekt dokumentiert werden - so wie im vorliegenden Streitfall. 🥂 Ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft führte zwei sogenannte Kick-Off-Veranstaltungen mit Kunden und Geschäftspartnern durch, dazu noch ein Betriebsjubiläum. Bei allen Veranstaltungen gab es auf provisorischen Tresen Speisen und Getränke, die "auf die Hand" verzehrt werden konnten. Das Unternehmen setzte die Kosten für das Catering in voller Höhe als Betriebsausgaben ab. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg musste nun klären, ob es sich bei den Kosten um Bewirtungskosten handelte und entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen oder es sich um einen Ausnahmefall handelt und, wie der Steuerpflichtige argumentierte, keine Bewirtung stattfand und daher keine Aufzeichnungen notwendig sind. 🪙 ➡ Wie der Fall entschieden wurde und welche genauen Regeln es für die Bewirtungskosten gibt, lesen Sie hier: https://lnkd.in/dpQP6nng #etl #steuerrecht #firmenfeier #bewirtungskosten

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