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🚀 𝗩𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗲𝗹𝗲𝗸𝘁𝗿𝗼𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 – Was Sie beachten müssen! Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend. Mit dem Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 beschlossen wurde, kommen wichtige Änderungen auf Unternehmen zu. Bisher sind Unternehmer bereits verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung auszustellen. Neu ist jedoch, dass ab dem kommenden Jahr ein bestimmtes Format vorgeschrieben wird: die E-Rechnung. 💡 👇 Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? In unserem neuesten Beitrag beantworten wir die 5 wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und erklären, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. 🔗 Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://lnkd.in/e3bXDrW5 #ihkdortmund #ERechnung #Digitalisierung #B2B

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