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Director Financial Service bei STRATECO GmbH

Die neuen EU-Vorschriften zur Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter, die ab Juli 2027 in Kraft treten, haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die bisher dem #Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen: 𝟭. 𝗘𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀 𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗕𝗲𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘁𝗲𝗿 Im Vergleich zum bisherigen deutschen Geldwäscherecht wird der Kreis der als wirtschaftlich Berechtigte erfassten Personen deutlich erweitert. Die neuen Vorgaben beinhalten detailliertere Kriterien, insbesondere durch die klare Unterscheidung zwischen „Eigentum“ und „Kontrolle“. Dies bedeutet, dass Unternehmen viel mehr Personen als wirtschaftlich Berechtigte identifizieren müssen als bisher, was den Verwaltungsaufwand erheblich steigern wird. 𝟮. 𝗘𝗶𝗻𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 „𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝗹𝗹𝗲“ Neben der direkten oder indirekten Eigentumsbeteiligung müssen Unternehmen auch Personen berücksichtigen, die durch „anderweitige Kontrolle“ Einfluss auf die Gesellschaft haben. Dies umfasst etwa Stimmrechte, Vetorechte oder die Möglichkeit, Vorstandsmitglieder zu bestellen oder abzuberufen. Bisher war diese erweiterte Form der Kontrolle im deutschen GwG weniger strikt definiert, was zu einem Mehraufwand bei der Ermittlung führen wird. 𝟯. 𝗨𝗺𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗮𝘀 𝗗𝘂𝗿𝗰𝗵𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗿𝗶𝗻𝘇𝗶𝗽 Bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen müssen Unternehmen in Deutschland zukünftig das sogenannte Durchrechnungsprinzip anwenden, bei dem die indirekten Eigentumsbeteiligungen von mehreren Ebenen addiert werden. Dies unterscheidet sich vom bisherigen deutschen Kontrollprinzip und wird in vielen Unternehmenskonstellationen zu neuen Ergebnissen bei der Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer führen. 𝟰. 𝗠𝗲𝗹𝗱𝗲𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 Die Pflicht, die wirtschaftlichen Eigentümer dem Transparenzregister zu melden, bleibt bestehen, jedoch mit erweiterten Anforderungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie jederzeit „angemessene, zutreffende und aktuelle“ Informationen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern bereithalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre internen Prozesse zur Datenerfassung und -pflege erheblich ausweiten müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. 𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁 Deutsche Unternehmen, die bisher dem Geldwäschegesetz unterliegen, müssen sich auf ein strengeres und komplexeres Regime zur Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter einstellen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, insbesondere durch die erweiterte Definition von Kontrolle und die neue Durchrechnungsmethode, wird erhebliche Anpassungen in den Unternehmensprozessen erfordern. Die rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um die Umsetzung bis 2027 zu bewältigen und potenzielle Strafen zu vermeiden. 👉 Wie seht ihr das? Hat das jemand auf dem Radar oder ist gar schon ready? #compliance #aml #kyc #fraud #wb

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