Beitrag von ITERA-Gruppe

𝗘𝗶𝗱𝗴. 𝗔𝗯𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 𝟮𝟰. 𝗡𝗼𝘃𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰: 𝗠𝗶𝗲𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über zwei wichtige mietrechtliche Vorlagen ab. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja zu diesen Änderungen des Obligationenrechts, die auf parlamentarische Initiativen zurückgehen. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲 Die erste Vorlage betrifft die Änderung des Mietrechts zur Untermiete. Sie führt zu strengeren Regeln für die Untermiete, um Missbräuche zu verhindern. Zukünftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch stellen und die Zustimmung der Vermieterschaft einholen. Änderungen müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Vermieter können die Untermiete untersagen, wenn sie länger als zwei Jahre dauert. Zudem steht künftig ausdrücklich im Gesetz, dass das Mietverhältnis wegen einer unzulässigen Untervermietung gekündigt werden kann. 𝗞𝘂̈𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗯𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 Die zweite Vorlage betrifft die Änderung des Mietrechts zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Künftig reicht es aus, wenn der Eigenbedarf "bedeutend und aktuell" ist, um eine Kündigung geltend zu machen. Diese neue Regel spielt vorwiegend bei den folgenden Fällen eine Rolle: Beim Kündigungsschutz nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat. In diesen Fällen soll die Eigentümerschaft den Eigenbedarf einfacher geltend machen können. Mieter/innen können sich weiterhin gegen frühzeitige Kündigungen wehren, wobei die Gerichte die Interessen beider Seiten abwägen müssen. Wenn die Mieter/innen durch eine Kündigung einen finanziellen Schaden erleiden, bleibt der bisherige Vermieter oder die bisherige Vermieterin schadenersatzpflichtig. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 |𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵: https://lnkd.in/e7vnJS2x

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