Beitrag von Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH

𝗗𝗶𝗲 𝗘-𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗘𝗨-𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱 ❗ Ab 2028 wird die E-Rechnung zum Standard in der EU. Mitgliedstaaten können die E-Rechnung aber bereits ab diesem Jahr verpflichtend einführen. 💡📅 Alles, was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie in Teil 8 unserer Serie zur E-Rechnung:   🔍 Die Initiative ViDA – kurz für „VAT in the Digital Age“ – zielt darauf ab, durch die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich und eines Meldesystems #Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. 📝 Ab 2028 soll es keine Möglichkeit mehr geben, #Sammelrechnungen auszustellen. Und auch im Bereich #UStMeldesystem ergeben sich Änderungen. So soll ein EU-weites USt-Meldesystem eingeführt und die Zusammenfassende Meldung abgeschafft werden.   Die #Herausforderung besteht in der Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Damit das vorliegende Gesetzgebungspaket verabschiedet werden kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen. ✅🤝   💻 Hier geht’s zu unserem vollständigen Beitrag über die Entwicklungen im Bereich E-Rechnung auf europäischer Ebene: https://lnkd.in/dy3wZ5Kp   #Digitalisierung #Erechnung #SchrittfürSchritt

E-Rechnung in der EU | Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH | Fürth

E-Rechnung in der EU | Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH | Fürth

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