Oberlandesgericht: Facebook darf bestimmte Fake News im Einzelfall löschen
Wir helfen regelmäßig auch Unternehmern und Unternehmen, deren Accounts gesperrt wurden. Meist lösen wir deren Probleme bereits erfolgreich durch eine Abmahnung gegenüber X, Facebook und anderen Social Media Betreibern wie Instagram. Denn nicht selten sind Accountsperrungen rechtswidrig, weil auf Seiten der Social Media Betreiber das Erfordernis der Anhörung vor Sperrung eines Accounts (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2024 - 1 U 70/22) und die "gesteigerte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte"
(Benjamin Raue NJW 2022, 209 Rn. 32) nicht beachtet werden.
Zur Wahrheit gehört auch, dass es Fälle gibt, in denen Accounts zu Recht gesperrt und Posts zu Recht gelöscht werden. Das hat nichts mit "Zensur", "Overblocking", "Chilling Effects" und den "Trusted Flaggern" des Digital Services Act zu tun (lesenswert zur aktuellen Diskussion Joachim Jahn, NJW Diese Woche, 13. November 2024). Denn es kann sachliche Gründe geben, dass ein Plattformbetreiber unwahre Tatsachenäußerungen, die keine Meinung sind, nicht dulden muss.
Der 16. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat ein wirklich sehr gut begründetes Urteil zur Löschung von Posts veröffentlicht: Ein von Facebook gelöschter Beitrag habe gegen die AGB zu „Falschinformationen über Impfstoffe“ verstoßen. Die Löschung des Posts sei daher gerechtfertigt gewesen.
Zugleich war die Klage des Account-Inhabers teilweise erfolgreich, nämlich u.a. soweit der Kläger die Löschung von Lösch- und Sperrvermerken wegen Verstößen vor dem Jahr 2021 begehrte. Hier hat der Datenschutz gesiegt - und deshalb ist das Urteil auch für Datenschützer lesenswert. Man könnte daraus auch eine schöne Klausur für angehende Juristen machen. Denn sogar die Frage des Schadenersatzes statt der Leistung wegen Befreiung von einer Leistungspflicht („Unmöglichkeit“) aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB wird erörtert.
Ein Link zu dem Urteil vom 14. November 2024 - 16 U 52/23 - ist unten einkopiert.
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