Beitrag von Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust

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Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Eine wichtige Arbeitshilfe für mehr #Selbstbestimmung bei Menschen mit rechtlicher Betreuung. Und eine große Erleichterung für den gemeinsamen Weg zur unterstützten Entscheidung von Menschen mit Behinderung mit ihren rechtlichen Betreuer*innen. So wird gleichberechtigte #Teilhabe möglich!

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Menschen, die rechtlich betreut werden, haben das Recht auf ein Leben nach ihren eigenen Wünschen. Das reformierte Betreuungsrecht verpflichtet rechtliche Betreuer*innen dazu, mittels der Unterstützten Entscheidungsfindung den Willen der Betreuten herauszufinden. Bislang mangelte es jedoch an entsprechenden Formaten zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke hat der Verlag der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. nun zusammen mit dem Verein "Leben mit Behinderung Hamburg" geschlossen: Soeben ist die kostengünstige Arbeitshilfe "BestimmtSelbst" erschienen. In einfacher Sprache werden verschiedene Teilaspekte, Wünsche und Vorstellungen unterschiedlicher Lebensbereiche angesprochen. Die Arbeitshilfe kann ehrenamtliche und Berufsbetreuer*innen dabei unterstützen, gemeinsam mit den betreuten Menschen ihre Wünsche zu ermitteln. #Selbstbestimmung #Teilhabe #RechtlicheBetreuung #Lebenshilfe #UnterstützteEntscheidungsfindung

BestimmtSelbst

BestimmtSelbst

lebenshilfe.de

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