Lauterbachs Krankenhausreform gefährdet unsere Kliniken - eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung ist überfällig Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist überfällig. Wir müssen unsere Krankenhäuser dringend unterstützen und unsere Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Doch die im Oktober beschlossene Lauterbachsche Reform ist hierfür kein geeignetes Instrument, da eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern sollte statt sie zu gefährden. Die durchgedrückte Krankenhausreform ist ein gefährlicher Blindflug und greift tief in die Planungshoheit der Länder ein. Niedersachsen wird dadurch die nötige Flexibilität genommen, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die bundesweiten Regelungen sind zu starr und verhindern, den spezifischen Anforderungen unserer Krankenhauslandschaft vor Ort gerecht zu werden. Lauterbachs Reform gefährdet die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum massiv. Bei der Finanzierung der Reform macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß, entzieht sich ihrer finanziellen Verantwortung und überlässt die finanzielle Verantwortung weitgehend den Ländern und den Beitragszahlern, was zu einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge führen wird. Neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Viele Krankenhäuser haben bereits jetzt massive finanzielle Schwierigkeiten und ohne eine gesicherte Finanzierung drohten Insolvenzen, die die regionale Gesundheitsversorgung nachhaltig schwächen könnte. Deswegen richtet sich besondere Kritik gegen die fehlende Überbrückungsfinanzierung, die unsere Kliniken bis zur Wirkung der Krankenhausreform ab 2027 finanziell entlasten sollte. Ich fordere von unserem niedersächsischen Gesundheitsminister, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um für eine stabile und sichere Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zu kämpfen, die wir unseren Kindern und Enkelkindern zumuten können.
Beitrag von Marcel Scharrelmann
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🏥 Heute hat der Bundesrat mit knapper Mehrheit die Krankenhausreform verabschiedet. Das begrüßt SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, die Finanzierung sieht sie aber weiterhin kritisch: 🗣️ „Das ist ein guter Tag für die stationäre Gesundheitsversorgung in Deutschland und für die Patientinnen und Patienten. Die Reform bringt dringend notwendige Änderungen, um den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser zu verringern und die Versorgungsqualität zu sichern. Aber mit Blick auf die Finanzierungsregelung des Transformationsfonds bleibt der SoVD bei seiner scharfen Kritik: Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds ist eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Es kann nicht sein, dass die Hälfte der 50 Milliarden Euro, die über zehn Jahre in den Fonds fließen sollen, aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommt. Denn damit kommen kämen sie allein aus dem Topf der Beitragsmittel der Versicherten. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, sondern angesichts der ohnehin überaus angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung schlicht unverantwortlich“ 👇 Mehr zu den Auswirkungen der Krankenhausreform inklusive SoVD-Position gibt es hier bei der Berliner Morgenpost: https://lnkd.in/dmcs75be #krankenhausreform #gesundheit
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#Krankenhausreform #Hamburg Heute beraten Bund und Länder erneut über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (#KHVVG). Im aktuellen #Interview „Zur Sache“ spricht Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, über die Reform und beleuchtet die Fragen: ❓ Wo sollte noch gefeilt werden? ❓ Wie lässt sich – trotz demografischem Wandel – eine bessere Behandlungsqualität erreichen? ❓ Welche Auswirkungen sind in Hamburg zu erwarten? Maren Puttfarcken: "Die guten Entwürfe zum KHVVG wurden im Prozess einer möglichen Einigung der Positionen zwischen Bund und Ländern leider inhaltlich ausgehöhlt und stattdessen durch zahlreiche finanzielle Lasten für die Beitragszahlenden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergänzt. (...) Statt – wie bisher – gezielt auffällige und unplausible Rechnungen der Kliniken zu überprüfen, soll in Zukunft eine zufällig erhobene Stichprobe an Krankenhausrechnungen überprüft werden. Wie das zu weniger Bürokratie führen soll, ist dabei völlig rätselhaft." Hier geht es zum Interview: https://lnkd.in/e8E3ZW29
Zur Sache: Krankenhausreform | Die Techniker - Presse & Politik
tk.de
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Stillstand ist Rückschritt! Die Krankenhausreform wird immer mehr zur „Hängepartie“, weil Bund und Länder sich weiterhin nicht einigen können. Was für Krankenhäuser bleibt, ist eine Gratwanderung zwischen der Umsetzung notwendiger Reformschritte und dem Ausharren in einem Finanzierungssystem, welches ausschließlich auf Wachstum im stationären Bereich ausgelegt ist. Immer dringender wird der Bedarf nach einer Reform, aus der Kliniken Lösungen erkennen können: 👉 über klare Entscheidungen zu ihren künftigen Leistungsstrukturen, 👉 über deren angemessener Finanzierung (sowohl bei Wachstum als auch bei Degression), 👉 über eine sachgerechte Finanzierung von Sicherstellung und Vorhaltung. Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes liefert Ansätze, die allerdings aktuell nicht von den Ländern mitgetragen werden. Für die Kernthemen müssen jedoch Lösungen gefunden werden – das halte ich persönlich unter den folgenden Bedingungen für machbar. ▶ 1. Komplexität reduzieren Das Vorhaltebudget als weitere hochkomplexe, zusätzliche Vergütungsform macht es unmöglich, seriöse Folgenabschätzungen für Kliniken abzugeben. Vorhaltefinanzierung kann man auch einfach über Mindererlösausgleiche im bestehenden System regeln, was auch dem Tenor von Bürokratieabbau entspräche. Dann bräuchte es auch keine von der Bund-Länder-Konferenz geforderte „Auswirkungsanalyse“. ▶ 2. Ausnahmen zulassen Krankenhausplanung ist Ländersache, trotzdem ist es zu begrüßen, dass es einen bundeseinheitlichen Rahmen wie Leistungsgruppen, Strukturvoraussetzungen und evidenzbasierte Mindestfallzahlen gibt. Begründete Ausnahmen z.B. bei drohenden Versorgungsengpässen müssen möglich sein und den Ländern überlassen werden. Das erforderliche „Korsett“ durch den Bund muss den Ländern genug „Beinfreiheit“ lassen. ▶ 3. Finanzierung sichern Der geplante Umbau kostet Geld. Bund, Länder und Krankenkassen sind gemeinsam in der Verantwortung, für Bürger:innen und Versicherte ein zukunftsfähiges System zu schaffen. Insofern sollten die Lasten auch entsprechend aufgeteilt werden und die Bereitschaft aller drei „Player“ bestehen, einen relevanten Anteil zu tragen. Was nicht passieren darf, ist ein weiteres Beharren auf festgefahrenen Standpunkten, also Stillstand, denn das wäre ein Rückschritt für alle, daher die Bitte: 👉 Bewegt Euch! #krankenhausreform #CLINOTEL
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Das Bundeskabinett hat gestern eine Krankenhausreform beschlossen. Vor dem Hintergrund der finanziell desaströsen Lage der meisten Krankenhäuser in Deutschland ist eine Reform in jedem Fall zwingend erforderlich und wird auch seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ausdrücklich unterstützt. Mehrere Insolvenzen von Krankenhäusern des DRK zeigen, wie absolut kritisch die Lage ist, insbesondere für freigemeinnützige Einrichtungen. Doch das, was das Kabinett gestern beschlossen hat, ist absolut unzureichend und steht im Widerspruch zu den selbst gesteckten Zielen der Krankenhausreform. Besonders unverständlich ist, dass das Bundesgesundheitsministerium entgegen der eigenen Ankündigung davon abgesehen hat, die Folgen der Reform für die Gesundheitsversorgung in einer Auswirkungsanalyse zu prüfen. Das gleicht einer Operation am offenen Herzen im fahrenden Bus. Aktuell spricht die Deutsche Krankenhausgesellschaft von einem 500-Millionen-Defizit aller Kliniken, wohlgemerkt pro Monat. Unter anderem durch die teilweise Refinanzierung von Tarifsteigerungen ab diesem Jahr und der schnelleren Bezahlung von Krankenhausforderungen möchte die Regierung gegensteuern. Mit einem Transformationsfonds für Investitionen sollen ab 2026 Fusionen und Umwandlungen von Kliniken in Arztzentren mit einer Milliardensumme unterstützt werden. Doch das Beschlossene reicht bei Weitem nicht aus. Notwendig wäre eine zielgerichtete und passgenaue Reform der Krankenhauslandschaft, die die Krankenhäuser substanziell unterstützt und sie als zentralen Bestandteil der medizinischen (stationären wie ambulanten) Infrastruktur und gesundheitlichen Daseinsvorsorge für Stadt und Land langfristig stabilisiert. Dazu müsste man allerdings mit allen relevanten Akteuren in der deutschen Krankenhauslandschaft sprechen, deren Erfahrungen und Kompetenzen wirklich einbeziehen und nicht nur mit einem selektiv ausgewählten „Küchenkabinett“ Politik machen. Dass das geht und dann auch zu guten Ergebnissen führt (und natürlich trotzdem auch schmerzhafte Einschnitte im Rahmen einer Krankenhausreform bedeuten kann), sieht man in NRW. Dabei spielen die gemeinnützigen DRK-Krankenhäuser unter anderem auch eine besondere Rolle im Katastrophenschutz und im Falle eines bewaffneten Konflikts. Unsere Einrichtungen sichern die gesundheitliche Daseinsvorsorge – in guten wie in schlechten Zeiten. Doch auch diese Aufgabe wird aktuell übersehen. Das wird uns alle am Ende sehr teuer zu stehen kommen. Insofern setzen wir uns dafür ein, dass es im Laufe des weiteren Gesetzgebungsprozesses noch deutliche Verbesserungen an der Krankenhausreform gibt. Zur Verdeutlichung der Sachlage möchte ich die Konversation in den Kommentaren mit einem Beispiel beginnen.
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Ich stehe der Krankenhausreform grundsätzlich positiv gegenüber, aber sie muss strukturiert angegangen werden, damit wir unsere Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum weiterhin bestens versorgen können. Das ist unser wichtigster Auftrag. Einige Punkte der Krankenhausreform sind wichtig, so befürworte ich den Ausbau der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus ebenso wie eine stärkere Spezialisierung bei komplexen Eingriffe. Davon kann die Gesundheitsversorgung in unserer Region profitieren. Allerdings sind diese Ziele für die KSOB nicht neu. Mit der Unternehmens-strategie KSOB 2.0, die gemeinsam mit den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land erarbeitet wurde, haben wir schon vor Jahren zahlreiche Ideen auf den Weg gebracht, die nun im Zusammenhang mit der geplanten Reform öffentlich diskutiert werden. In vielen Punkten haben die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums aber auch massive Kritik seitens der Bundesländer, der Ärzteschaft sowie von Vertretern der Krankenhausgesellschaften hervorgerufen. Und das nicht ohne Grund. Denn die konkreten Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform sind in vielen Fällen weiterhin unklar oder greifen zu kurz. Das Ziel einer Entbürokratisierung dürfte die Reform beispielsweise verfehlen, wenn nicht sogar durch eine Überregulierung noch verschärfen. Völlig unbeantwortet bleibt darüber hinaus die Überbrückungsfinanzierung. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Krankenhäuser kämpft derzeit mit finanziellen Problemen. Ursächlich sind angestiegene Energiekosten, ein stetiger Rückgang der stationären Fallzahlen sowie höhere Ausgaben für Materialanschaffungen und Personal. Hinzu kommt, dass diese Kostensteigerungen nicht durch eine adäquate Anhebung der Vergütung für medizinische Behandlungen kompensiert werden. Die als Entökonomisierung beworbene Vorhaltefinanzierung als wesentlicher Pfeiler der geplanten Krankenhausreform wird die Finanzierungsgrundlage gerade kleinerer Kliniken nicht kurzfristig verbessern können. Bundesweit stehen solche Häuser deshalb vor dem Aus, was die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet und ggf. gerade auch auf dem Land zu weiteren Wegen für Patientinnen und Patienten führen könnte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat mehrfach auf diese drohenden Fehlentwicklungen hingewiesen und eine Auswirkungsanalyse dieser Finanzierungsreform eingefordert. Es bleibt dabei: Aus meiner Sicht ist eine kurzfristig wirksame wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser nach der sprunghaft gestiegenen Inflation der vergangenen zwei Jahre unerlässlich und muss jetzt endlich vorrangig diskutiert werden. Die von der Reform erhofften Effekte werden vermutlich erst 2027/28 spürbar werden. Bis dahin braucht es eine strukturierte und durchdachte Übergangsphase. Hier stehen wir also wieder am Anfang der öffentlichen Debatte. #KSOB #KlinikenSüdostbayern #Krankenhausreform #Chiemgau #berchtesgadenerland
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Krankenhausreform: Verfassungsklage nicht ausgeschlossen! Die Krankenhausreform stößt in Baden-Württemberg auf erheblichen Widerstand; Gesundheitsminister Manfred Lucha schließt eine Verfassungsklage nicht aus, während Kliniken in Heilbronn-Franken finanzielle Nachteile und mögliche Leistungskürzungen befürchten. Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform sorgt in Baden-Württemberg für erhebliche Bedenken. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) kritisiert die neuen Vorgaben des Bundes als zu starr und befürchtet finanzielle Nachteile für das Land. Er schließt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus, um die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausstruktur zu klären. Sechs Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, hatten für einen Vermittlungsausschuss gestimmt, um Verbesserungen der Reform zu erreichen, wurden jedoch überstimmt. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) warnt vor möglichen Kürzungen des medizinischen Angebots oder sogar Abteilungs- oder Klinikschließungen, was die Patientenversorgung beeinträchtigen könnte. Kliniken in der Region Heilbronn-Franken, wie die SLK-Kliniken, befürchten eine Verschärfung der finanziellen Probleme durch die Reform und sehen die geplante Vorhaltepauschale kritisch. Das Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall sieht seine Existenz bedroht und fordert eine Krankenhausplanung, die den regionalen Bedarf berücksichtigt. Die Reform sieht vor, dass Kliniken sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren und mehr ambulante Behandlungen anbieten sollen, um Kosten zu senken und die Versorgungsqualität zu steigern...
BW-Gesundheitsminister hält Klage für möglich: Das bedeutet die Krankenhausreform für BW
swr.de
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Krankenhausreform führt in Versorgungskrise KVBB fordert Korrekturen durch den Bundesrat Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) kritisiert das vom Bundestag beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) scharf. Die Reform, die ursprünglich als wegweisender Schritt für die Zukunft des Gesundheitssystems angekündigt wurde, stellt sich als Fehlentwicklung heraus, die die Versorgung weiter schwächt. „Eine Reform ist notwendig, die Frage ist aber: Zu welchem Preis? Nach wie vor gibt es keine Auswirkungsanalyse des Gesetzes, und die Beibehaltung der Fallpauschalen für Krankenhäuser wird einen erneuten Anreiz zur Belegung von Krankenhausbetten bilden. Am meisten enttäuscht mich aber die Sichtweise des Gesetzgebers zur sektorenübergreifenden Versorgung nur aus dem Krankenhaussektor heraus“, sagt Catrin Steiniger, Vorsitzende der KVBB. „Das zu hebende und kostengünstigere Ambulantisierungspotential durch Arztpraxen wird schlichtweg ignoriert. Vielmehr wird durch finanzielle Unterstützung der stationären Strukturen ein massives Ungleichgewicht zu Lasten gleichwertiger ambulanter Strukturen geschaffen.“ Besonders kritisch sieht die KVBB die ungleiche Finanzierung durch den Transformationsfonds. „Während die Krankenhäuser finanzielle Unterstützung erhalten, werden die ambulanten Praxen vernachlässigt. Sie müssen sich weiter an strikte Budgetvorgaben halten. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die langfristig die wohnortnahe ambulante Versorgung gefährdet“, betont die KVBB-Vorsitzende. Die KVBB fordert, dass neben den stationären auch die ambulanten Versorgungsstrukturen gestärkt und angemessen finanziert werden. „Eine nachhaltige Gesundheitsreform muss fair und sektorübergreifend angelegt sein. Wir brauchen eine echte Stärkung der ambulanten Strukturen und keine Maßnahmen, die den ambulanten Ärztemangel verschärfen. Es darf nicht passieren, dass durch diese Reform die ambulante Versorgung auf der Strecke bleibt. Jetzt sind die Länder im Bundesrat gefragt, den Vermittlungsausschuss anzurufen und zu retten, was noch zu retten ist.“ https://lnkd.in/enAXeVpX #Krankenhausreform #Gesundheit
Krankenhausreform führt in Versorgungskrise
kvbb.de
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Aktuelle News - #Krankenhausreform beschlossen! 🏥🧑⚖️ Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der #Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl #Lauterbach (SPD) hob die Bedeutung der Krankenhausreform hervor, die nach zweieinhalb Jahren Beratung verabschiedet werde und sprach von einer historischen Reform. Die Veränderungen seien überfällig und dringlich, denn der Krankenhaussektor befinde sich in der Krise. Obwohl Deutschland mit mehr als 1.700 Kliniken und rund 480.000 Betten zu den Spitzenreitern in #Europa gehört, sind die Häuser ungünstig verteilt und arbeiten oft nicht effizient. Zwar habe Deutschland die teuerste Krankenhausversorgung Europas, aber nicht die beste. Das will die geplante Reform ändern und eine moderne, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung schaffen. Das Ziel: Weniger finanzieller Druck, mehr #Qualität. Ob die Reform tatsächlich wie geplant 2025 in Kraft treten kann, ist aber noch nicht sicher. Zum einen muss der Bundesrat am 22. November noch zustimmen und zum anderen werden die Kliniken finanzielle Unterstützung brauchen, um die Reform umzusetzen – und um bis dahin zu überleben. Viele Häuser straucheln schon jetzt. Doch der dafür vorgesehene Transformationsfonds sei mit 50 Milliarden Euro für zehn Jahre zu knapp bemessen, sagt etwa der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld. Hinzu kommt, dass das Geld zur Hälfte von den gesetzlich Versicherten kommen soll. Das ist der falsche Weg, denn: Der Umbau der #Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Würden die Kassen dagegen vor Gericht ziehen, hätten sie wohl gute Chancen und gleichzeitig damit die Reform noch weiter verzögern und damit für viele Krankenhäuser das vorzeitige Aus bedeuten. Was sagen Sie zu den Entwicklungen der Krankenhausreform? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen 💬 #gesundheitspolitik #gesundheitsmarkt #healthcare #mehrwertdurchwissen #news https://lnkd.in/gu6FRRwn
Deutscher Bundestag - Abstimmung über große Krankenhausreform
bundestag.de
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Landkreistagspräsident Walter: „Wenn die Krankenhausreform so kommt, ist die kalte Marktbereinigung vorprogrammiert“ Zur Einigung zwischen den Ampelfraktionen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Sachen Krankenhausreform und zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) äußert sich Landkreistagspräsident Walter wie folgt: „Wenn die #Krankenhausreform so kommt, wie jetzt von Minister Lauterbach und den Ampelfraktionen geplant, ist eine kalte Marktbereinigung vorprogrammiert. Denn dann bleibt es bei der systematischen Unterfinanzierung der #Kliniken. Und dies führt dazu, dass medizinische Leistungen ungesteuert zurückgefahren werden – mit unabsehbaren Folgen für die Patientenversorgung. Besonders bitter ist die Lage der Landkreise, die Träger von Kliniken sind. Obwohl sie für die Krankenhausfinanzierung überhaupt nicht zuständig sind, müssen die baden-württembergischen Landkreise ihren Krankenhäusern allein in diesem Jahr insgesamt rund 800 Millionen Euro zuschießen. Dieses Geld fehlt dann in der kommunalen Daseinsvorsorge, etwa beim Nahverkehr. Der Gesetzentwurf der Ampel muss daher grundlegend nachgebessert werden. Insbesondere braucht es einen Tarif- und Inflationsausgleich, ohne den die Kliniken finanziell nicht wieder auf die Beine kommen werden. Statt eine hochunverträgliche Krankenhausreform ohne Rücksicht auf Verluste durchzupeitschen, muss gemeinsam mit den Ländern und den Krankenhausverantwortlichen eine nachhaltige Lösung gefunden werden. Ich warne ausdrücklich auch vor den gesellschaftlichen Verwerfungen, die drohen, wenn es nicht gelingt, das schlingernde Krankenhauwesen wieder zu stabilisieren. Das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen darf nicht verloren gehen.“ Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen unseres Solidaris Krankenhausbetriebsvergleichs belegen die vorliegende Betriebskostenunterfinanzierung, so beläuft sich bspw. die durchschnittliche faktische, d. h. operative Umsatzrendite der von uns geprüften Krankenhäuser für das Geschäftsjahr 2023 auf dramatische - 3,9 %.
Landkreistagspräsident Walter: „Wenn die Krankenhausreform so kommt, ist die kalte Marktbereinigung vorprogrammiert“ Zur Einigung zwischen den Ampelfraktionen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Sachen Krankenhausreform und zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) äußert sich Landkreistagspräsident Walter wie folgt: „Wenn die #Krankenhausreform so kommt, wie jetzt von Minister Lauterbach und den Ampelfraktionen geplant, ist eine kalte Marktbereinigung vorprogrammiert. Denn dann bleibt es bei der systematischen Unterfinanzierung der #Kliniken. Und dies führt dazu, dass medizinische Leistungen ungesteuert zurückgefahren werden – mit unabsehbaren Folgen für die Patientenversorgung. Besonders bitter ist die Lage der Landkreise, die Träger von Kliniken sind. Obwohl sie für die Krankenhausfinanzierung überhaupt nicht zuständig sind, müssen die baden-württembergischen Landkreise ihren Krankenhäusern allein in diesem Jahr insgesamt rund 800 Millionen Euro zuschießen. Dieses Geld fehlt dann in der kommunalen Daseinsvorsorge, etwa beim Nahverkehr. Der Gesetzentwurf der Ampel muss daher grundlegend nachgebessert werden. Insbesondere braucht es einen Tarif- und Inflationsausgleich, ohne den die Kliniken finanziell nicht wieder auf die Beine kommen werden. Statt eine hochunverträgliche Krankenhausreform ohne Rücksicht auf Verluste durchzupeitschen, muss gemeinsam mit den Ländern und den Krankenhausverantwortlichen eine nachhaltige Lösung gefunden werden. Ich warne ausdrücklich auch vor den gesellschaftlichen Verwerfungen, die drohen, wenn es nicht gelingt, das schlingernde Krankenhauwesen wieder zu stabilisieren. Das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen darf nicht verloren gehen.“ Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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