„Kann die Einhaltung einer obligatorischen Mediationsvereinbarung nach Klagseinbringung nachgeholt werden?“ Für alle, die noch auf der Suche nach einer Sommerlektüre sind, haben Andreas Jank und ich unsere Gedanken zu dieser spannenden, an den OGH herangetragenen aber leider nicht beantworteten Frage, in der aktuellen Ausgabe der ÖJZ zusammengefasst. Hier der Link zum Nachlesen: https://lnkd.in/djEnmcB5
Beitrag von Sarah Koller-Salminger
Relevantere Beiträge
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Im gestrigen 10vor10 von SRF - Schweizer Radio und Fernsehen erläutert unsere Rechtsberaterin Karin Weissenberger, warum Casafair ein Ja zur Beschleunigung bei der Abstimmung zum Eigenbedarf empfiehlt. Wenn eine Liegenschaft an die nächste Generation vererbt oder an neue Eigentümer*innen verkauft wird, ist eine Wartezeit von mehreren Jahren bis zum eigenen Einzug – was in der bisherigen Praxis durchaus vorkommen kann – nicht wünschenswert. Bei dieser Vorlage ist für Casafair jedoch zentral und entscheidend, dass hierbei der Schutz der Mieterschaft und der Instanzenweg für Anfechtungen, wenn ein Eigenbedarf geltend gemacht wird, nicht geschmälert werden. Eine sorgfältige Prüfung durch die Gerichte bleibt auch in Zukunft gewährleistet. https://lnkd.in/ezTVFBSi
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📄 Kann eine Rechnungsberichtigung und die entsprechende Änderung der Zusammenfassenden Meldung eine rückwirkende Heilung bei einem formell fehlerhaft behandelten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft bewirken? ⚖️ In einem kürzlich vom BFH entschiedenen Fall wurden Maschinen vom Kläger bei den Herstellern bestellt und von dort direkt an die Kunden in verschiedenen Mitgliedstaaten geliefert. Sowohl die Zusammenfassenden Meldungen des Klägers für die Streitjahre als auch seine Rechnungen enthielten zunächst keine Hinweise auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. Dies wäre aber erforderlich gewesen, damit die Vereinfachungsregel des § 25b UStG für Dreiecksgeschäfte greift, um den Erwerb des Klägers als ersten Abnehmers als besteuert gelten zu lassen. Der BFH hat nun klargestellt, dass eine Rechnungsberichtigung das Fehlen dieser Voraussetzung nicht heilen kann. Das nachträgliche Erfüllen einer notwendigen Tatbestandsvoraussetzung sei keine Korrektur, sondern das erstmalige Ausstellen der vorausgesetzten Rechnung. Alle Details, lesen Sie hier: https://lnkd.in/eFNEUvVM
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Vor kurzem habe ich noch in der ersten Auflage des jetzt unter "Stein" firmierenden ZPO-Kommentars aus dem Jahre 1879 gestöbert. Nun ist die 24. Auflage des 3. Bands mit meiner Kommentierung der §§ 230-238 ZPO erschienen. Obwohl das Recht der Wiedereinsetzung in jüngster Zeit nicht geändert wurde, hat die seit 2022 den Rechtsanwälten vorgeschriebene elektronische Kommunikation mit den Gerichten zu einer radikalen Änderung des Fallmaterials geführt. Die inzwischen kaum noch zu überschauende und bunte Kasuistik zu den Fehlern bei der Übermittlung von verkörperten Schriftsätzen und Faxnachrichten ist plötzlich weitgehend obsolet geworden. Prognose: Die genormte, einfache, schnelle und im Streitfall leicht nachvollziehbare digitale Kommunikation wird zu einem erheblichen Rückgang der Wiedereinsetzungsfälle führen.
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Das Herz des Fachanwaltes für Vergaberecht jubiliert, wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf die wunderschöne Formulierung verwendet, „ohne dass es nach dem Vorstehenden noch darauf ankommt, ist vorliegend vergaberechtlich zu kritisieren ...“. Was das Oberlandesgericht auf dem Herzen hat und warum die Entscheidung zwei schallende Ohrfeigen für den Landesbetrieb Straßenbau NRW enthält, erfährst du im Podcast (Link im ersten Kommentar). An dieser Stelle nur der kurze Hinweis: Das OLG ändert die Rechtsprechung der Vergabekammer des Bundes zur Gesamtlosvergabe und stellt kar: Zeitersparnis als wirtschaftlicher Grund setzt voraus, dass die Zeitersparnis kausal mit wirtschaftlichen Vorteilen für den öffentlichen Auftraggeber verbunden ist. Die Vorteile, die Dritten entstehen, sind unbeachtlich. Denn der Zweck der Möglichkeit, eine Ausnahme vom Grundsatz der Losaufteilung zu machen, ist es, dass der öffentliche Auftraggeber als Nachfrager nicht zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung verpflichtet werden soll.
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𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗲𝗶𝗲𝗿𝗻 #75JahreGrundgesetz! 𝟭𝟵𝟰𝟵 📜 Das Grundgesetz legt am 23. Mai den Grundstein für unsere Demokratie - die noch junge Bundesrepublik übernimmt am 1. September die Verwaltung der Staatsdruckerei. 𝟭𝟵𝟱𝟭 🆔 💶 Für die Staatsdruckerei Berlin beginnt ein neues Kapitel: Sie wird zur Bundesdruckerei. 𝟮𝟬𝟮𝟰 🗳️ Im Superwahljahr halten laut einer ARD-Umfrage 77 % der Deutschen die Verfassung zwar noch für gut oder sehr gut, 53 % sehen unsere Demokratie aber stark gefährdet. Mehr denn je sorgen die Mitarbeitenden der Bundesdruckerei-Gruppe täglich mit modernsten Sicherheitslösungen für #Vertrauen in unsere #Demokratie und tragen zur digitalen Souveränität Deutschlands bei.
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Die neue NZKart deckt zwar (noch) nicht die kartellrechtlichen Aspekte der Oasis-Konzertreihe im nächsten Sommer ab. Denn wir sind noch auf der Suche nach Autoren, die die abenteuerlichen Preisvorstellungen der beiden Gallagher-Brüder rechtlich bewerten wollen. Die Oasis-Anhänger in der Kartellrechts-Community (von denen es offenbar viele gibt) wollen hier wohl nicht offen gegen ihre Jugendidole auftreten. Dafür haben wir aber auch gleich mal auf die Berichterstattung zu den traurigen Landtagswahlen am letzten Wochenende verzichtet. Im September gibt es also zwar eine etwas schlankere Ausgabe. Diese hat aber immer noch viel mehr Substanz als manches Parteiprogramm. Vor allem enthält die NZKart weder historische Unwahrheiten noch leere Versprechen und/oder verfassungsfeindliches Zeugs. Und das ist in diesen seltsamen Zeiten ja leider schon viel wert. Wie das Wall Street Journal immer sagt: “Trust your source, trust your decisions!” Weil Sie ja auch von manchen Parteiführern keinen Gebrauchtwagen kaufen würden … Zwei Gesetzgebungsprojekte haben wir diesmal im Fokus: die neuen Leitlinien zu Art. 102 AEUV (Carsten König - allerdings noch ohne Oasis-Thematik, weil es in dem Entwurf ja nicht um Ausbeutungsmissbrauch geht) und mal wieder eine neue GWB-Novelle (Thomas Lübbig). Zudem aus dem Blickwinkel von Ökonomen (Nadja Trhal, Julia Dietrich und Stefan Lochner) eine kritische Bestandsaufnahme: „Ökonomische Gutachten in der Kritik“. Mehr wird nicht verraten – man darf gespannt sein.
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Folgeprüfung Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in OÖ Wir haben die Umsetzung unserer Empfehlungen zur Raumordnung in Oberösterreich im Rahmen einer Folgeprüfung unter die Lupe genommen. Es zeigt sich, dass die Verbesserungsvorschläge umgesetzt oder in Umsetzung sind bzw. zumindest erste Schritte gesetzt wurden. https://lnkd.in/dyrua_MW
Der OÖ Landesrechnungshof veröffentlicht heute seinen Bericht zur Folgeprüfung betreffend die „Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in OÖ“. Der OÖ LRH berichtet dabei unter anderem über den Fortschritt bei der Aufarbeitung der 106 Verdachtsfälle von nicht widmungskonformen Bauten!
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Unser Artikel zu "Ökonomische Gutachten in der Kritik - Einordnung und Reformoptionen" mit meinen Kollegen Julia Dietrich und Stefan Lochner ist in der aktuellen NZKart Ausgabe erschienen - wir freuen uns sehr auf weiteren spannenden Austausch zu dem Thema. https://lnkd.in/gM9w8Gmy
Die neue NZKart deckt zwar (noch) nicht die kartellrechtlichen Aspekte der Oasis-Konzertreihe im nächsten Sommer ab. Denn wir sind noch auf der Suche nach Autoren, die die abenteuerlichen Preisvorstellungen der beiden Gallagher-Brüder rechtlich bewerten wollen. Die Oasis-Anhänger in der Kartellrechts-Community (von denen es offenbar viele gibt) wollen hier wohl nicht offen gegen ihre Jugendidole auftreten. Dafür haben wir aber auch gleich mal auf die Berichterstattung zu den traurigen Landtagswahlen am letzten Wochenende verzichtet. Im September gibt es also zwar eine etwas schlankere Ausgabe. Diese hat aber immer noch viel mehr Substanz als manches Parteiprogramm. Vor allem enthält die NZKart weder historische Unwahrheiten noch leere Versprechen und/oder verfassungsfeindliches Zeugs. Und das ist in diesen seltsamen Zeiten ja leider schon viel wert. Wie das Wall Street Journal immer sagt: “Trust your source, trust your decisions!” Weil Sie ja auch von manchen Parteiführern keinen Gebrauchtwagen kaufen würden … Zwei Gesetzgebungsprojekte haben wir diesmal im Fokus: die neuen Leitlinien zu Art. 102 AEUV (Carsten König - allerdings noch ohne Oasis-Thematik, weil es in dem Entwurf ja nicht um Ausbeutungsmissbrauch geht) und mal wieder eine neue GWB-Novelle (Thomas Lübbig). Zudem aus dem Blickwinkel von Ökonomen (Nadja Trhal, Julia Dietrich und Stefan Lochner) eine kritische Bestandsaufnahme: „Ökonomische Gutachten in der Kritik“. Mehr wird nicht verraten – man darf gespannt sein.
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Merksatz der Woche: Der Preistyp ist nach der Rangfolge der Preistreppe im prioritären Ausschlussprinzip festzulegen - beginnend mit dem Marktpreis, dann Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis - bei jedem Auftrag aufs Neue. Nur ausnahmsweise darf ein Selbstkostenerstattungspreis vereinbart werden, wenn andere Preistypen nicht möglich sind. So gesehen ist der Selbstkostenerstattungspreis niemals der richtige Preistyp sondern immer nur der, der beim Gang über die Preistreppe übrig bleibt.
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Sommerlicher Zwischenruf zum vieldiskutierten Wegfall der #Umlagefähigkeit. Zur Erinnerung zunächst nochmal rechtlich ganz exakt: Es geht um die in 2021 neu eingefügte zeitliche Beschränkung der Listung der "laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse" und weiterer Kosten wie der "Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen" als "Betriebskosten" in § 2 Nr. 15 b) der Betriebskostenverordnung. Ja, als ein solches Juristenungetüm kann sich ein so großes Thema unter der Lupe entpuppen... Zur Sache: Der Stichtag 30. Juni 2024 liegt inzwischen knapp drei Wochen zurück und wir sind gerade dabei, die negativen Auswirkungen im Mitgliederkreis aufzubereiten. Das führt mich zu der Frage, die ich gerne teilen möchte: Sind mir die Jubelmeldungen der Kollegen aus den Bereichen OTT-TV, Streaming und DVB-T im EM-Trubel entgangen? Wenn nicht, wer kommt mit den ersten Zuwachszahlen aus der Deckung, oder sind sie nicht so groß wie erwartet? PS: Wer sich heute noch für die Historie der Umlagefähigkeit und die rechtlichen Fakten interessieren sollte, den möchte ich auf einen Artikel in Heft 11/2020 der Fachzeitschrift MMR hinweisen:
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