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35 Jahre Preisrechtsexperte - neu: Buch Kompaktwissen öffentliches Preisrecht aus der Praxis

Merksatz der Woche: Der Preistyp ist nach der Rangfolge der Preistreppe im prioritären Ausschlussprinzip festzulegen - beginnend mit dem Marktpreis, dann Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis - bei jedem Auftrag aufs Neue. Nur ausnahmsweise darf ein Selbstkostenerstattungspreis vereinbart werden, wenn andere Preistypen nicht möglich sind. So gesehen ist der Selbstkostenerstattungspreis niemals der richtige Preistyp sondern immer nur der, der beim Gang über die Preistreppe übrig bleibt.

Martin Fries

Senior Manager Lead Public Procurement Policy; hier ausschließlich privater Account

5 Monate

Vielen Dank Michael, und der Preistyp wird nie verhandelt...

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