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KI-Systeme in Medizinprodukten sind Hochrisiko-KI-Systeme!* Hersteller von Medizinprodukten mit KI-Systemen, müssen demnach ab dem 2. August 2027 die Forderungen der Verordnung erfüllen. 3 Jahre Zeit sollten eigentlich genügen, wenn man rechtzeitig anfängt! Es gibt eine Ausnahme (*): gemäß Artikel 6 Abs. 1b) sind KI-Systeme in Medizinprodukten der Klasse I (diese benötigen kein Konformitätsbewertungsverfahren durch Dritte) KEIN Hochrisiko-KI-System! Eigentlich eine gute Nachricht, jedoch gelten dann die Vorschriften der KI Verordnung bereits ab dem 2. August 2026 für diese Produkte. Nach Regel 11 der Medizinprodukteverordnung (MDR Anhang VIII, Kapitel III, Abs. 6.3) gibt es jedoch kaum noch Softwareprodukte die unter die Klasse I fallen. Also: Entwarnung: doch 3 Jahre Zeit 😉 Die gute Nachricht für Hersteller von Medizinprodukten: Themen wie "risikobasierter Ansatz", "Dokumentationspflichten" und "Überwachung über den kompletten Lebenszyklus" sind bekannte Themen und sollten keine wirklichen Probleme bereiten, oder? #eukiact #mdr

  • KI-Systeme in Medizinprodukten sind Hochrisiko-KI-Systeme!

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