#Nachhaltigkeit Berichterstattung: Analysen im Rahmen der sog. doppelten Wesentlichkeit Die DOPPELTE WESENTLICHKEIT entspricht mathematisch einer ODER-Verknüpfung und nicht einer UND- oder EXCLUSIV-ODER-Verknüpfung! Es geht einerseits darum, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen eines Unternehmens (bzw. einer Unternehmensgruppe) aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (im weiteren Sinne; upstream + downstream) auf die Umwelt und die Menschen (einschließlich Menschenrechte) zu identifizieren und zu bewerten. [„impacts“, „inside-out“; das „I“ aus „DIRO“) Lt. Begriffsbestimmung sind Auswirkungen zu berücksichtigen, die real oder potenziell, positiv oder negativ, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sind. Es geht zweitens darum, die Abhängigkeit eines Unternehmens (bzw. einer Unternehmensgruppe) von natürlichen, menschlichen und/oder sozialen Ressourcen zu kennen. (das „D“ aus „DIRO“) Es geht drittens darum, die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen, den Abhängigkeiten und/oder sonstigen Umständen im Zusammenhang mit der Finanzlage, der finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der Cashflows eines Unternehmens (einer Unternehmensgruppe) ergeben zu identifizieren und zu bewerten. [„risk“, „opportunity“; „outside-in“; „R“ und „O“ aus „DIRO“]. Finanzielle Wirkung kann tatsächlich oder „nur“ erwartet sein. M.E. empfiehlt es sich mit dem Tabelle aus ESRS 1.AR16 als „Startliste der Nachhaltigkeitsaspekte“ zu starten; diese in einem Experten-Team, wenn notwendig zu ergänzen bzw. um offensichtlich unwesentliche Aspekte zu kürzen [=> Long-List“]. Beide Vorgänge sollten (intern) gut dokumentiert werden; ins besondere wenn durch die „Verkürzung“ Aspekte betroffen sind, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind. Spätestens bei der „Transformation“ der „LONG-LIST“ in eine „SHORT-LIST“ sind die sog. Interessenträger zu involvieren (es empfiehlt sich ein gutes Mix aus betroffenen Personen und Nutzern zu bilden). Denn die Wesentlichkeit (Wesentlichkeit im Zusammenhang mit „I“ und/oder im Zusammenhang mit „R“ oder „O“) eines Aspekts entscheidet, ob dieser Aspekt auch Bestanteil der Short-Liste ist. Diese folgt aber per se keiner mathematisch vorgegebener Regel, sondern ein Unternehmen (bzw. eine Unternehmensgruppe) wird nach seinem Gusto Aspekten-spezifisch „geeignete quantitative und/oder qualitative“ W-Schwellenwerte generieren. Die Kunst besteht mE. darin, diese mehr oder weniger subjektive Vorgehensweise (pseudo)wissenschaftlich zu begründen. DAHER HALTE ICH DIESE AKTIVITÄT FÜR DIE ZEITINTENSIVSTE UND KOMPLEXESTE! #Sustainability #Nachhaltigkeit #Wesentlichkeit #Berichterstattung #CSRD #ESRS #Long-List #Short-List
Beitrag von Stefan Diehl
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Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) Viele Unternehmen, die sich dieser Tage das erste Mal mit Ihrem #Nachhaltigkeitsbericht auseinandersetzten, wissen oft nicht so recht womit sie anfangen sollen. Das Schöne ist, das es hierdrauf eine recht einfache Antwort gibt. Alle sollten mit der (doppelten) #Wesentlichkeitsanalyse starten. Bei der verpflichteten Berichterstattung nach den #ESRS muss so eine Analyse durchgeführt werden und auch bei vielen freiwilligen Standards wird eine Analyse erwartet. 🔔 Durch die DWA wird nicht nur der Berichtsumfang innerhalb der ESRS festgelegt, sondern davon lassen sich auch die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen für die #Nachhaltigkeitsstrategie ableiten. Für die praktische Umsetzung hat die EFRAG kein vorgeschriebenes Verfahren festgelegt, aber in der Guideline 1 einen möglichen Ablauf vorgeschlagen: 1️⃣ Kontext verstehen 💡 Hier sollen die Aktivitäten des Unternehmens und deren Geschäftsbeziehungen analysiert werden. Genauso sollen hier die Bedürfnisse der betroffenen Interessengruppen verstanden werden. Des Weiteren müssen die relevanten Interessengruppen (irgendwie) in den Prozess integriert werden. Das Wie kann auch hier festgelegt werden. 2️⃣ Ermittlung der #IROs (Impact, risks and Opportunities) 🔎 Um zu verstehen, ob die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsthemen hat (Inside-Out) oder ob die Nachhaltigkeitsthemen einen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens haben (Outside-In) müssen für das Unternehmen (relevante) IROs ermittelt werden. 3️⃣ Bewertung der IROs 💲 Im nächsten Schritt müssen die IROs bewerten werden. Dazu müssen bei der Auswirkungswesentlichkeit Angaben zum Schweregrad (Ausmaß, Tragweite und Unabänderlichkeit) und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Sowie bei der finanziellen Wesentlichkeit Angaben zum finanziellen Effekt und ebenfalls zur Eintrittswahrscheinlichkeit gemacht werden. Ist der am Ende ermittelte Wert in einem der beiden Bereiche größer als ein vorher festgelegter Schwellenwert, ist das Thema wesentlich. 4️⃣ Berichtserstattung 📗 Am Ende müssen dann die Ergebnisse und auch der Ablauf der DWA an den richtigen Stellen des Nachhaltigkeitsberichtes niedergeschrieben werden. Das ist am Ende gar nicht so einfach. Viele Fragen müssen beantwortet werden: Wie bestimme ich die IROs? Wie bestimme ich die Wesentlichkeitswerte und den Schwellenwert? Mache ich es Tool-basiert oder „händisch“? Wenn ihr auch noch solche oder andere Fragen habt, dann schreibt mir gerne! Wenn ihr aber schon eine DWA durchgeführt habt, teilt uns gerne eure Erfahrungen mit.
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🔤 #ESG_ABC, #FAQ-Serie zum Thema #Nachhaltigkeit im #Mittelstand. 🌱 "D" wie #Datenpunkte (2/26) An diesem #greenthursday - wegen Fronleichnam an einem Mittwoch - wollen wir uns mit Daten auseinandersetzen. Sie bilden das Kernelement einer jeden brauchbaren #Nachhaltigkeitsberichterstattung und gelten nicht umsonst als das Gold des 21. Jahrhunderts… oder? 📑 Wie aus Daten Informationen werden Das Herzstück der #European_Sustainability_Reporting_Standards (#ESRS) ist eine umfassende und detaillierte Reihe von sog. "#Datenpunkten". Die ESRS-Datenpunkte dienen als Bausteine für die Bereitstellung eines strukturierten und einheitlichen Formats für die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. 📊 #Bürokratiemonster oder #Steuerungsinstrument? Die ESRS beinhalten über 1.100 Datenpunkte, wobei zwischen freiwilligen und verpflichtenden Angaben zu unterscheiden ist. Ca. 80% der Angaben stehen jedoch unter einem #Wesentlichkeitsvorbehalt, d. h. eine Anwendung ist nur geboten, wenn der Aspekt als wesentlich i.S.v. Chancen & Risiken für das Unternehmen und/oder Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Umwelt eingestuft wurde. Demnach verbleiben faktisch "nur" noch 176 Datenpunkte, die stets zu bearbeiten sind. Es wird zudem unterschieden zwischen #narrativen (häufigste), #quantitativen und #monetären Angaben. Der Herausgeber der ESRS, die European Financial Reporting Advisory Group (#EFRAG), hat eine "Draft-List of ESRS Data Points - #Implementation_Guidance" entworfen, um einen Überblick über die einzelnen Daten und die damit verbundenen Anforderungen an die Berichterstattung zu geben. Dieser Leitfaden ist nicht verbindlich. Er stellt vielmehr einen "serviceorientierten Anhang" zur ESRS dar. Wenn Sie bereits über Ihre #ESG-Daten berichten, kann diese Liste als Grundlage für die Durchführung einer #GAP-Analyse der vorhandenen Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen dienen. 💡 Tipps aus der Praxis zum #Handling der "Draft-List of ESRS Data Points" für den #Mittelstand aus dem #Mittelstand: Als #mittelständischer Unternehmer sind gedanklich insb. die folgenden Fragen zu stellen und intern abzuklären: a) #Wesentlichkeit: Ist dieser Datenpunkt wesentlich basierend auf den identifizierten wesentlichen Themen (sog. #doppelte_Wesentlichkeitsanalyse / #Double_Materiality). b) #Verantwortlichkeit: Welche Abteilung bzw. welche Person ist für die Erhebung dieses Datenpunktes verantwortlich. c) #Datenverfügbarkeit: Sind die Informationen für den Datenpunkt bereits vorhanden oder muss noch ein Prozess zur Erhebung aufgesetzt werden. d) #Datenquelle / System: In welchem System liegen die Informationen zu diesem Datenpunkt. e) #Filtern: Die Liste kann zuletzt nach den tatsächlich berichtspflichtigen Datenpunkten gefiltert werden. Die wesentlichen Daten zu finden ist #zeitintensiv. Wie Ihnen HLB Schumacher bei der Ermittlung der Datenpunkte helfen kann, erfahren Sie hier: https://lnkd.in/gjXEV2i9 #hlbmünster #hlbschumacher #teamhlb #teamesg
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𝗩𝗼𝗺 𝗠𝗲𝗵𝗿𝗮𝘂𝗳𝘄𝗮𝗻𝗱 𝘇𝘂𝗿 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲: 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗯𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗺 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱 𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 𝗮𝗻𝗴𝗲𝗵𝗲𝗻! Wirtschaftsprüfer, Banken, Handelskammern und Experten weisen #Mittelständler auf eine wichtige neue Anforderung hin: Die Pflicht gemäß #CSRD einen #Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen! Es gibt viele Homepages, Artikel, Whitepapers und Blog-Beiträge, die auf die betroffenen Unternehmen einprasseln. #Wirtschaftsprüfer warnen ihre Klient:innen vorbereitet zu sein. Banken drohen mit schlechteren Konditionen bei unzureichender #Nachhaltigkeitsperformance. Die Kammern bieten Veranstaltungen und Seminare, in den das „Gespenst“ des Nachhaltigkeitsberichts nach ESR-Standard erläutert wird. Die Fragezeichen werden dadurch bei vielen Unternehmer:innen eher noch größer… Für viele Mittelständler ist diese Pflicht zunächst ein „Mehraufwand, der Kosten verursacht, Kapazitäten bindet und vordergründig dem Geschäft keinen Nutzen bringt“. Laut einer Studie von #Haufe-Lexware von Anfang 2024 sind 55% der deutschen mittelständischen Unternehmen „Skeptiker“ oder „Einsteiger“ beim Thema des systematisch nachhaltigen Wirtschaftens. Die ständigen Warnungen vor dem CSRD führen dazu, dass diese Gruppe von Unternehmen das Thema vor sich herschiebt, da zudem viele Herausforderungen durch andere Veränderungen von Rahmenbedingungen zu bewältigen sind. Die gute Nachricht: Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes nach #ESRS kann pragmatisch mit begrenztem Mehraufwand in den Unternehmensalltag implementiert werden. Entscheidend ist, von Anfang an bei den Umsetzungsschritten die Beschäftigten einzubeziehen, Nachhaltigkeitsteams zu bilden und die Arbeitsschritte der Implementierungsphase ganzheitlich und systematisch anzugehen. Was zu tun ist, können Sie in den vielen Expertenbeiträgen lesen. Doch wie es praktisch umzusetzen ist, erklären nur wenige. Meine Empfehlung: Orientieren Sie sich am „#ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften“. Lassen Sie uns drüber sprechen, wie Sie diese Systematik anwenden können, um die Berichtsanforderung pragmatisch mit begrenztem Aufwand zu erfüllen. ZNU – Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung Torsten Spill leadity - Software für Nachhaltigkeitsmanagement 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗛𝘂𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗶𝗻 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗺 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻?
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#Nachhaltigkeit Berichterstattung: ad WESENTLICHKEIT eines Nachhaltigkeitsaspekts Wie bereits letzte Woche im Beitrag geschildert, beinhaltet die Wesentlichkeitsanalyse die inside-out-Sicht (gemäß Kap. 3.4 der ESRS 1 „Wesentlichkeit der Auswirkungen“) und die outside-in-Sicht (gemäß Kap. 3.5 der ESRS 1 „Finanzielle Wesentlichkeit“). Eine Wesentlichkeit der Auswirkung wird risikobasiert ermittelt, d.h. idR. auf der Grundlage der Kombination aus EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT und SCHWERE. Das ist prinzipiell nicht Neues; u.a. findet dieser Ermittlungstypus auch in der DSGVO Verwendung (siehe Erwägungsgründe 75ff.) Wesentlichkeit POTENTIELLER NEGATIVER Auswirkungen: die SCHWERE ergibt sich durch die 3er-Kombi „Ausmaß“ & „Umfang“ & „Unabänderlichkeit der Auswirkung“. Als Besonderheit gilt es zu berücksichtigen, dass bei Betroffenheit von Menschenrechte die Schwere ggü. der Wahrscheinlichkeit eine höhere Gewichtung zuzumessen ist (gemäß ESRS 1.45). Wesentlichkeit POTENTIELLER POSITIVER Auswirkung: die SCHWERE ergibt sich durch die 2er-Kombi „Ausmaß“ & „Umfang“ der Auswirkung. Eine finanzielle Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspekts ergibt sich auf der Grundlage einer Kombi aus dem potentiellen AUSMASS und EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT (gemäß ESRS 1.51). Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Risiken und Chancen nicht nur aus Aspekte ergeben können, die unter die Kontrolle des Unternehmens fallen. Zu berücksichtigen sind insbesondere Abhängigkeiten von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen (gemäß ESRS 1.49 + ESRS 1.50) #Sustainability #Nachhaltigkeit #Wesentlichkeit #Berichterstattung #CSRD #ESRS #Risikobasiert #Schwere #Eintrittswahrscheinlichkeit
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🌎📑 Im zweiten Teil unserer Serie zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung behandeln wir deren Herzstück - die #Wesentlichkeitsanalyse: Hier werden nicht nur die einzelnen Themen definiert, über welche zu berichten ist, sondern die so erarbeiteten Informationen können auch strategisch genutzt werden, um das jeweilige Unternehmen nachhaltig zu entwickeln. Hier geht es zum Artikel 👉 tinyurl.com/linews17042024 💙✍️ #PKFNews #PKFNachrichten #PKFIssing #Rechnungslegung #Finanzen #Nachhaltigkeit
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Realitätscheck - Kritik und Lessons Learned nach der ersten Materialitätsanlyse (#DMA) Lasst mich kurz ein bisschen ausholen. Die EU Richtlinie zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung ist neu, sehr umfangreich und lässt viele Fragen unbeantwortet. Gerade für Unternehmen, die in der ersten Welle dabei sind, führt das zu viel Kopfzerbrechen, Unsicherheiten und hohem Arbeitsaufwand. Es gibt keine Vorlage - jeder erfindet das Rad gerade mehr oder weniger neu. Ein Vorteil für alle Unternehmen der kommenden Wellen, die vermutlich noch nicht auf dem Schirm haben, was da auf die zugerollt kommt. Dennoch ist der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen. Die Materialitätsanalyse ist nur ein kleiner Teil der #CSRD bzw. #ESRS, welche uns einen Umsetzungsstandard an die Hand gibt. Hinter der Analyse steckt ein systematischer Ansatz. Die Umsetzung bzw. detaillierte Methodik kann jedes Unternehmen selbst festlegen. Die Wirtschaftsprüfer:innen entscheiden am Ende, ob sie die DMA akzeptieren, oder nicht. Ich starte mit hoher Motivation und vielen Ideen in die DMA. Die Methodik ist verständlich, in Teilen lässt sich noch Verbesserungspotenzial erkennen. In unserem Team diskutieren wir viel und hitzig über einige Punkte. Aber schnell wird mir klar - es ist theoretisch möglich die DMA nach eigenen Wünschen zu manipulieren. Ich spreche hierzu mit Wirtschaftsprüfer:innen. Die Antwort: Ja, viele Unternehmen haben sich vorab schon ihre "Story" bereitgelegt und führen die DMA entsprechend ihrer Geschichte durch. So lassen sich Punkte bei der Bewertung einfach erhöhen oder abschwächen. So könnte man Themen, über die man berichten möchte "leicht nach oben ranken" und die schwierigen, oder ungemütlichen Themen durch das Raster fallen lassen. Auch die Schwellenwerte lassen sich leicht anpassen. Es gibt keine Vorgabe. So stellt man nach der Bewertung vielleicht fest, das man mit dem bisherigen Schwellenwert über ein oder mehrere Themen berichten müsste, für die die Datenerhebung mit viel Aufwand verbunden ist. Schwupps, dann passt man den Schwellenwert eben kurz an, und auch dieses Thema fällt aus dem Raster. Das Ziel der CSRD ist es, Transparenz in Nachhaltigkeitsthemen für Unternehmen zu bringen. Das sehe ich aktuell kritisch, da es zu leicht ist, die entsprechenden Stellschrauben zu drehen. Durch ein größeres Team und ggf. auch durch die Einbindung von Stakeholdern lässt sich das Ganze etwas eindämmen oder ganz vermeiden. Auch die Rolle der Wirtschaftprüfer:innen ist stark gefragt. Ich hoffe auf kritische Nachfragen und entsprechendes Entgegensteuern, bei Unplausibilitäten. Ich möchte an das Konzept und den Mehrwert der Berichterstattung glauben. Das ist, wofür ich arbeite - einen echten positiven Beitrag. Ich kann nur alle Unternehmen ermutigen, ehrlich zu sein, Transparenz zu schaffen und die Themen ernsthaft anzugehen. Wir haben dafür gekämpft und können nun stolz sein, dass wir auch die ungemütlichen Themen bearbeiten. Nur so schaffen wir Veränderung! 🚀
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🔤 #ESG_ABC, #FAQ-Serie zum Thema #Nachhaltigkeit im #Mittelstand. 🌱 "i" wie #IRO (9/26) "𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲𝘀 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗜𝗥𝗢𝘀?" Im Kontext der #Corporate_Sustainability_Reporting_Directive und der Berichtspflicht nach den #ESRS steht „#IRO“ für „#Impacts, #Risks, and #Opportunities“, also „Auswirkungen, Risiken und Chancen“. Die Bestimmung von wesentlichen Informationen zu Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen eines Unternehmens ist ein zentraler Bestandteil der #Wesentlichkeitsanalyse. Die #Wesentlichkeitsanalyse ist eine Vorgabe der CSRD an den #Mittelstand; sie ist fundamentaler Ansatz für die #Nachhaltigkeitsberichterstattung. Aus dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ergeben sich die zu berichtenden Inhalte (IROs), welche nun unter Anwendung der ESRS durch das Unternehmen zu berichten sind. Ziel ist es den Prozess der Identifikation der wesentlichen Auswirkungen, Risiken & Chancen (IRO) darzustellen und Ansätze für das #Management der wesentlichen Themen zu verstehen. Dafür sind die folgenden Punkte darzulegen: #IRO-1: Die Angabepflicht gem. IRO-1 der ESRS erfordert eine detaillierte Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse eines Unternehmens, einschließlich angewandter Methoden, Datenquellen und Annahmen. Unternehmen müssen die doppelte Wesentlichkeit (Auswirkungs- und finanzielle Wesentlichkeit) erklären, den internen Prozess und die Konsultation mit Stakeholdern beschreiben sowie die Priorisierung von Risiken und Chancen erläutern. Zudem sind zeitliche Stetigkeit und interne Dokumentation wichtig, um Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern zu gewährleisten. #IRO-2: Die Angabepflicht des IRO-2 verlangt eine klare Strukturierung und Erklärung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommenen und ausgelassenen Aspekte gemäß ESRS. Unternehmen müssen eine Indexliste der befolgten sektorunabhängigen, sektorspezifischen und unternehmensspezifischen Angabepflichten bereitstellen und unwesentliche Aspekte, insb. zum Klimawandel gem. ESRS E1, darlegen. Hinweise zu Phase-in-Regelungen, der Regelung, wenn bestimmte Angabepflichten nicht erfüllt werden, sollen ebenfalls gegeben werden. Mehr zur #Wesentlichkeitsanalyse und den IROs gibt es in unserem #ESG_ABC beim Buchstaben „#W“. Sie müssen aber nicht so lange warten: Für Fragen rund um das Thema #Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Ermittlung Ihrer IROs in Ihrem Unternehmen, steht Ihnen das #ESG_Team von HLB Schumacher jederzeit zur Verfügung: https://lnkd.in/gjXEV2i9 #hlbmünster #hlbschumacher #teamhlb #teamesg #esg #nachhaltigkeit
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𝐏𝐫𝐚𝐠𝐦𝐚𝐭𝐢𝐬𝐦𝐮𝐬 𝐢𝐦 𝐓𝐫𝐞𝐧𝐝: 𝐄𝐒𝐑𝐒-𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐚𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐞𝐮 𝐝𝐞𝐟𝐢𝐧𝐢𝐞𝐫𝐭! Jetzt bin ich ja schon eine Weile dabei und habe einige Nachhaltigkeitsberichtsprozesse begleitet… ...neuerdings haben Kund:innen jedoch eine, bis dato nicht so häufig genutzte, Lieblingsphrase: "𝐩𝐫𝐚𝐠𝐦𝐚𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝 𝐩𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐤𝐚𝐛𝐞𝐥". Wenn es um die ESRS-Berichterstattung geht, scheint es, als hätten alle plötzlich das Bedürfnis, die Dinge "𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡 𝐳𝐮 𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧". 🦸 Wir bei TÜV Rheinland Consulting nehmen diesen Ruf ernst – und haben unsere Beratungsmethoden entsprechend angepasst. Wir versprechen, keine komplizierten Schaubilder zu verwenden, bei denen man einen Kompass braucht, um sie zu verstehen. Stattdessen liefern wir klare, verständliche und umsetzbare Ergebnisse. ✨ Stellt euch vor: Berichte, die so geradlinig sind, dass sie fast schon Kunst sind. Beratung, die so effektiv ist, dass ihr euch fragt, ob wir nicht doch ein bisschen Magie im Spiel haben. ✨ Wir sind bereit, die ESRS-Berichterstattung auf das nächste Level zu heben – pragmatisch, praktikabel und auch mit einer Prise Selbstironie. 😉 #ESRS #Nachhaltigkeit #Berichterstattung #Pragmatismus
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ESRS: Konzept der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse Die CSRD und die ESRS führen das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ ein. „Doppelt“ deshalb, weil die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit getrennt betrachtet werden. Zunächst sind die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt zu ermitteln sowie zu bewerten („Inside-Out“). Zusätzlich sind die Risiken und Chancen, die von 🌱 und 👨👩👧👦 ausgehen, zu identifizieren und zu bewerten („Outside-In“). Die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ist unerlässlich, um die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlichen Themen zu bestimmen. Für die DWA gibt die ESRS einen Rahmen vor, wie der DWA-Prozess gestaltet und durchgeführt werden sollte. Darüber hinaus gibt es viele Stellschrauben, um der Vielfalt der wirtschaftlichen Aktivitäten, Organisationsstrukturen, Betriebsstätten oder Wertschöpfungsketten gerecht zu werden. Eine an den ESRS orientierte DWA folgt im Allgemeinen vier Schritten: • Kontextanalyse (Orte, Aktivitäten, Interessenträger, Wertschöpfungskette) • Ermittlung aktueller und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) • Bewertung und Setzung von Schwellenwerten für IROs • Dokumentation des Prozesses unter Berücksichtigung der relevanten Datenpunkte Die Durchführung dauert ca. 1-3 Monate in Abhängigkeit von folgenden Kriterien: • Umfang und Komplexität der Wertschöpfungsketten • verfügbare Ressourcen für die Durchführung • Detaillierungsgrad der Untersuchung Haben Sie Fragen zum DWA? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Antworten zu erhalten und einen DWA-Ansatz zu finden, der zu Ihrem Unternehmen passt. 💼 #Nachhaltigkeit #ESG #CSRD #ESRS #DWA #Nachhaltigkeitsberichterstattung #EUGreenDeal
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🔍 Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was kommt nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse? Sobald klar ist, welche Themen im Nachhaltigkeitsbericht stehen müssen und welche Daten gemäß den ESRS offengelegt werden müssen, ist es entscheidend, den aktuellen Stand der Datenlage zu überprüfen. Hier empfehlen wir eine strukturierte Gap-Analyse, um herauszufinden: 👉 Welche Daten sind in der geforderten Qualität vorhanden? 👉 Wo fehlen dem Unternehmen noch Informationen? 👉 Wo müssen sie nachbessern? 👉 Steht Ihr Unternehmen auch vor diesem nächsten Schritt? In unserem neuesten Insights-Beitrag vermitteln wir Schritt für Schritt das richtige Vorgehen. Schaut gerne vorbei oder schreibt uns direkt an! 👇 Den Link zum Beitrag findet ihr in den Kommentaren. #gapanalyse #nachhaltigkeitsbericht #ESRS #CSRD
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