Beitrag von Stefan Diehl

Profil von Stefan Diehl anzeigen, Grafik

Dipl. Ing., Dipl. Kfm., LL.M.; Programm- und/oder Projektmanager; Compliance-Experte [DSGVO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD/ESRS]; Branchen: Telekommunikation, Finanzinstitute und Automobilindustrie

#Nachhaltigkeit Berichterstattung: Analysen im Rahmen der sog. doppelten Wesentlichkeit Die DOPPELTE WESENTLICHKEIT entspricht mathematisch einer ODER-Verknüpfung und nicht einer UND- oder EXCLUSIV-ODER-Verknüpfung! Es geht einerseits darum, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen eines Unternehmens (bzw. einer Unternehmensgruppe) aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (im weiteren Sinne; upstream + downstream) auf die Umwelt und die Menschen (einschließlich Menschenrechte) zu identifizieren und zu bewerten. [„impacts“, „inside-out“; das „I“ aus „DIRO“) Lt. Begriffsbestimmung sind Auswirkungen zu berücksichtigen, die real oder potenziell, positiv oder negativ, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sind. Es geht zweitens darum, die Abhängigkeit eines Unternehmens (bzw. einer Unternehmensgruppe) von natürlichen, menschlichen und/oder sozialen Ressourcen zu kennen. (das „D“ aus „DIRO“) Es geht drittens darum, die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen, den Abhängigkeiten und/oder sonstigen Umständen im Zusammenhang mit der Finanzlage, der finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der Cashflows eines Unternehmens (einer Unternehmensgruppe) ergeben zu identifizieren und zu bewerten. [„risk“, „opportunity“; „outside-in“; „R“ und „O“ aus „DIRO“]. Finanzielle Wirkung kann tatsächlich oder „nur“ erwartet sein. M.E. empfiehlt es sich mit dem Tabelle aus ESRS 1.AR16 als „Startliste der Nachhaltigkeitsaspekte“ zu starten; diese in einem Experten-Team, wenn notwendig zu ergänzen bzw. um offensichtlich unwesentliche Aspekte zu kürzen [=> Long-List“]. Beide Vorgänge sollten (intern) gut dokumentiert werden; ins besondere wenn durch die „Verkürzung“ Aspekte betroffen sind, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind. Spätestens bei der „Transformation“ der „LONG-LIST“ in eine „SHORT-LIST“ sind die sog. Interessenträger zu involvieren (es empfiehlt sich ein gutes Mix aus betroffenen Personen und Nutzern zu bilden). Denn die Wesentlichkeit (Wesentlichkeit im Zusammenhang mit „I“ und/oder im Zusammenhang mit „R“ oder „O“) eines Aspekts entscheidet, ob dieser Aspekt auch Bestanteil der Short-Liste ist. Diese folgt aber per se keiner mathematisch vorgegebener Regel, sondern ein Unternehmen (bzw. eine Unternehmensgruppe) wird nach seinem Gusto Aspekten-spezifisch „geeignete quantitative und/oder qualitative“ W-Schwellenwerte generieren. Die Kunst besteht mE. darin, diese mehr oder weniger subjektive Vorgehensweise (pseudo)wissenschaftlich zu begründen. DAHER HALTE ICH DIESE AKTIVITÄT FÜR DIE ZEITINTENSIVSTE UND KOMPLEXESTE! #Sustainability #Nachhaltigkeit #Wesentlichkeit #Berichterstattung #CSRD #ESRS #Long-List #Short-List

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen