Beitrag von Stefanie Ulrich

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Sozialpädagogisch sozialisierte Juristin

Welches Ziel haben eigentlich Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen? 🔸Behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen 🔹Gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen 🔸Verselbstständigung❓ Ja, und ob! 💯 Natürlich ist es sehr individuell, welche Teilhabeziele angestrebt werden und welches Maß an Selbstständigkeit erreicht werden kann. Selbstständigkeit und ein Leben ohne Hilfmittel oder Assistenz sind nicht das Gleiche. Sie schließen sich aber auch keineswegs aus! Für alle junge Menschen ermöglichen die sozialgesetzlichen Grundlagen genau diesem Ziel möglichst nah zu kommen! Im SGB VIII genauso wie im SGB IX! Alles andere sind Irrtümer, die mit dem Recht abgeglichen und angepasst gehören. Es geht eben nicht mehr nur um Kompensation… #inklusion #inklusivekinderundjugendhilfe #rebelsforconstitution

Stefanie Ulrich

Sozialpädagogisch sozialisierte Juristin

10 Monate

Erst gestern wieder gehört: Eingliederungshilfe (gemeint waren 35a-Leistungen) sollen doch ausgleichen, nicht verselbstständigen… Gleiches höre ich bei SGB IX Leistungen. Ich trete dem entgegen. Welche Erfahrungen gibt es noch? Andere Ansichten? Ich mich über Austausch!

Kathrin Fuchs

recht.sozial.digital - Rechtsanwältin aus Leidenschaft

9 Monate

Ich habe nur wenige Fälle und bisher auch nur Teilhabeleistubgen für Erwachsene. Im Prinzip geht's darum, es den Antragstellern so schwer wie nur irgend möglich zu machen. Eigene Spielräume zB beim Persönlichen Budget oder Fahrtkosten maximal begrenzen...

Bettina Maurer

Fachanwältin für Sozialrecht, Rechtsanwältin bei Anwaltssozietät Decker Schad & Kollegen

10 Monate

Wenn man die Bedarfe nach ICF erhebt, ist Verselbständigung natürlich auch Ziel. Aber das passiert oft genug nicht.

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