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AMBULANTE STRUKTUREN ERFOLGREICH MANAGEN

#AOP #Strategie #MVZ #Entscheidung mit Dr. med. D. Padilla Galvez AMBULANTES OPERIEREN - MVZ ODER KLINIK-AMBULANZ? In den vergangenen Wochen lesen wir immer wieder die Empfehlung, ambulante Operationen möglichst in MVZ-Strukturen auszulagern, da diese optimal dafür ausgerichtet sind. Wir möchten einen Blick auf Pro und Contra werfen. PRO MVZ: - (Weitmöglich) ambulante Prozesse und Standards - (Weitmöglich) ambulantes Denken - (Weitmöglich) ambulante "Taktung" - (Weitmögliche) Trennung vom stationären Krankenhausbetrieb - (Oftmals) eigene speziell geschulte Teams CONTRA MVZ (= pro Klinikambulanz): - Kassenarztrecht und persönliche Leistungserbringung - Organisatorische Trennung des MVZ-Betriebs vom Krankenhausbetrieb - Datenschutzrechtliche Trennung der Patientendaten - KV-Versorgungsauftrag - (Teurer) KV-Sitz erforderlich Im MVZ dürfen nur solche Ärzte Leistungen erbringen und Patienten sehen, die eine KV-Zulassung haben. Dies gilt auch für die prä- und postoperative Betreuung der Patienten. Die Delegation ärztlicher Leistungen ist nicht möglich, es gelten strenge Anforderungen für den Vertretungsfall. Dies ist aus unserer Sicht oftmals ein K.O.-Kriterium für das ambulante Operieren in MVZ-Strukturen, außer Sie haben tatsächlich komplett getrennte Räumlichkeiten und OP-Teams. Ansonsten sind Sie nur im Krankenhaus-Setting frei in der Gestaltung der ärztlichen Besetzung und können flexibel auf die jeweils aktuelle personelle Situation reagieren. Hinzu kommt, dass ein MVZ KV-rechtlich eine eigene Einrichtung ist und als solche räumlich und organisatorisch grundsätzlich vom Krankenhausbetrieb getrennt zu betreiben ist. Sie können zwar Räumlichkeiten des Krankenhauses als ausgelagerte Praxisräume nutzen, streng genommen muss aber mindestens der Erstkontakt mit den Patienten und auch die regulären Sprechstunden immer in eigenen MVZ-Räumen stattfinden. Ein gemeinsamer Terminkalender oder gegenseitige Einblicke in Patientendaten dürfen zwischen MVZ und Krankenhaus nicht sein, Patientendaten sind zu trennen, Zugriffsrechte streng zu regeln. Auch gilt es im MVZ, den KV-Versorgungsauftrag zu erfüllen, d.h. es ist nicht so ohne weiteres möglich, sich ausschließlich auf AOP-Leistungen zu konzentrieren, sondern als chirurgische Praxis müssen Sie grundsätzlich ein breiteres Spektrum auch an EBM-Leistungen abbilden - vergleichbar einer niedergelassenen chirurgischen Praxen. Nicht zuletzt sind Sie im MVZ an (teure) Kassenarztsitze gebunden, um ambulante Operationen anbieten und abrechnen zu können. FAZIT: Oftmals empfiehlt es sich aus o.g. Gründen, Leistungen des AOP-Katalogs als Krankenhaus anzubieten, alle weiteren chirurgischen Leistungen, auch die Vor- und Nachbetreuung der Patienten, aber weitgehend über das MVZ. Es muss hierbei gelingen, den Krankenhaus-AOP wie eine eigene ambulante Einrichtung zu gestalten und betreiben, d.h. mit eigenen ambulanten Prozessen und Standards - auch bereits in Planung und Bau. Nur dann ist Kostendeckung möglich.

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