Beitrag von Till Randolf Amelung

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Freier Autor für verschiedene Medien und Mitarbeiter im Veranstaltungsmanagement bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Stefan Laurin erklärt, warum an der Antisemitismus-Resolution des Bundestag nichts Skandalöses ist: "Es gibt zahlreiche Regelungen, an die sich jene zu halten haben, die Geld vom Staat wollen: So hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) gemeinsam mit den Filmförderungen der Länder und der Filmförderungsanstalt festgelegt, dass jeder, der Fördermittel für Filme und Serien bekommen möchte, in der Nachproduktion Ökostrom verwenden muss, Flüge nicht gestattet sind, wenn auf der Strecke auch eine Bahnfahrt unter fünf Stunden möglich ist, und dass an einem Tag in der Woche das Essen rein vegetarisch sein muss. Die Film- und Medienstiftung NRW hat sich verpflichtet, nur solche Projekte und Produktionen zu fördern, „die die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respektieren und die Achtung vor dem Leben fördern.“ Auch wer zum „Rassenhass“ aufstachelt, muss in NRW ohne Staatsgeld auskommen. In Berlin geht man leer aus, wenn Filmprojekte „sittliche oder religiöse Gefühle“ verletzen. Vieles wurde auch nicht explizit geregelt, weil sich alle einig darin sind, dass zum Beispiel Filme, in denen gegen Homosexuelle gehetzt wird, Frauen sexistisch herabgewürdigt werden oder zur Diskriminierung von Migranten aufgerufen wird, kein Geld bekommen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es in der Kulturszene einen solchen selbstverständlichen Umgang mit Antisemitismus nicht gibt. [...} Wer bislang mit dem Habitus des postkolonialen Antisemiten versuchte zu punkten, wird auf Geld vom Staat verzichten müssen. Wer diesen Habitus ablegt, wer künftig Antisemitismus nicht mehr in Zentrum seiner Arbeit stellt, kann weiter Geld bekommen. Und dann ist da noch der freie Markt, auf dem man sich seine Einkünfte suchen kann. Nicht allen wird alles gelingen. Einige werden sich neue Jobs suchen müssen, andere werden ihr berufliches Glück im Ausland suchen und etliche die entstandenen Lücken für sich nutzen. Mit einer Beschränkung der Kunstfreiheit hat das nichts zu tun. Der öffentlich geförderte Teil des Kulturmarktes macht mit gut 16 Milliarden Euro Etat nicht einmal zehn Prozent des Umsatzes der Kultur- und Kreativwirtschaft aus, der 2021 nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bei 175,4 Milliarden Euro lag. An 90 Prozent des gesamten Kulturmarktes sind also nicht betroffen." ------ Wenn man bei Postproduktionen von Filmen Ökostrom zur Bedingung für den Erhalt staatlicher Fördermittel machen kann, dann ja wohl auch den Verzicht auf Antisemitismus und sei es in Form von Israelhass. Und man sieht ja in Laurins Ausführungen: der staatlich geförderte Kulturmarkt ist nur ein kleiner Teil. Es ist also nichts dabei, bestimmte Klientel auf den freien Markt zu verweisen. Steuergeld darf nicht dafür da sein, Antisemiten den Arsch zu pudern. https://lnkd.in/eh5QTUfz

Die Antisemitismus-Resolution des Bundestages verändert die Kulturmärkte | Ruhrbarone

Die Antisemitismus-Resolution des Bundestages verändert die Kulturmärkte | Ruhrbarone

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