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Mit dem aktuellen Positionspapier zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) appelliert der VDBD e.V. an die Bundesregierung und den Bundestag, das Gesetz so zu ändern, dass die Diabetologischen Schwerpunktpraxen auch weiterhin die Versorgungs- und Vorhaltepauschalen erhalten können. Gleichzeitig betont der VDBD e.V., dass mögliche Leistungskürzungen für Diabetologische Schwerpunktpraxen nicht zu Lasten von Diabetesberater:innen und somit der Qualität der Patientenversorgung gehen dürfen. https://lnkd.in/eRM8nzDF #VDBD #VDBDAKADEMIE #Diabetes #Diabetesberatung #Gesundheit

VDBD bezieht Position zum GVSG

VDBD bezieht Position zum GVSG

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