Miteinander werden die besten Ideen geboren und die schönste Zeit verbracht! Gemeinsam blicken wir dem Jahr 2025 mit viel frischer Energie entgegen. #VWT #Steuerberatung #Wirtschaftsprüfung
Beitrag von VWT - Vereinigung Österreichischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Relevantere Beiträge
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Auch wenn erst September ist: Das Jahresende kommt bestimmt! Und dann kommt es wieder zu Fragen rund um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel. Das grundlegende Prinzip hierbei ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip, welches besagt, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zu- oder abgeflossen sind. Diese Regelung ist jedoch nicht ohne Ausnahmen, insbesondere wenn es um wiederkehrende Leistungen um den Jahreswechsel geht. Hier greift die Zehntageregelung. Gemäß dieser Regelung müssen Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel sowohl fällig als auch geleistet werden, im alten Jahr berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die Umsatzsteuer. Eine zentrale Frage hierbei ist der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit. Den Link zu unserem neuen Artikel von Sebastian Loosen finden Sie in den Kommentaren. #wwsgruppe #steuerberatung #wirtschaftsprüfung #rechtsberatung
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Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit für unsere Steuernews! 😊 In den vergangenen Monaten haben Themen wie E-Autos und die Grundsteuer viele Diskussionen entfacht. Gerade die steuerlichen Auswirkungen bleiben für viele spannend – und teilweise herausfordernd. In unseren aktuellen News beleuchten wir diese und weitere Entwicklungen genauer. Klickt euch rein auf unserer Website, um alle Details zu erfahren! 😉 Ein wichtiger Hinweis: Die Grundsteuerreform 2025 steht vor der Tür. Schaut bei uns vorbei, um zu sehen, wie ihr euch optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten könnt. 🏠 #nau #steuernews #steuerberatung #november
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🎄 Adventskalender Türchen 15: Betriebsausgabenabzug als Steuerstrategie nutzen 🎄 Der Betriebsausgabenabzug ist für #Selbstständige eine der effektivsten Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Doch um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, ist eine fundierte Kenntnis der Grundlagen und eine präzise Dokumentation erforderlich. 💸 Was sind Betriebsausgaben? Betriebsausgaben umfassen sämtliche Kosten, die durch die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Typische Kategorien sind: 🖇️ Büromaterialien und Arbeitsmittel: Von Schreibwaren über Druckerpatronen bis hin zu Laptops und Software. 🏢 Mieten und Leasingraten: Für Büroräume, Geschäftsräume oder beruflich genutzte Fahrzeuge. 📖 Fachliteratur und Weiterbildungen: Investitionen in Wissen und Kompetenzen zahlen sich nicht nur fachlich, sondern auch steuerlich aus. 🚅 Reisekosten und Bewirtung: Wenn sie beruflich bedingt sind, können auch diese Ausgaben abgesetzt werden. 🆘 SVS-Beiträge: Ihre Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) zählen ebenfalls zu den Betriebsausgaben, die anfallenden Kosten sind steuerlich von großer Bedeutung. ❓Warum ist eine klare Trennung wichtig? Ein essenzieller Schritt zur korrekten steuerlichen Erfassung ist die deutliche Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben. Unscharfe Trennlinien können nicht nur zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen, sondern auch dazu, dass legitime Ausgaben nicht anerkannt werden. 🧽 Wie gelingt eine saubere Dokumentation? Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der lückenlosen und strukturierten Erfassung: 😇 Expertentipps: 💡 Belegmanagement: Dokumentieren Sie jede Ausgabe zeitnah und eindeutig. 💡 Regelmäßige Überprüfung: Halten Sie Ihre Unterlagen stets aktuell und prüfen Sie diese auf Vollständigkeit. 💡 Planen Sie gegen Jahresende eine ausführliche Prüfung Ihrer Betriebsausgaben. So können Sie sicherstellen, dass keine abzugsfähigen Kosten übersehen wurden – eine Maßnahme, die sich unmittelbar auf Ihre Steuerlast auswirken kann. 🙋♂️ Wie gehen Sie mit der Dokumentation Ihrer Betriebsausgaben um? Haben Sie wertvolle Tipps oder bevorzugte Tools, die Sie weiterempfehlen können? #Betriebsausgaben #Steuertipps #Selbstständigkeit #Unternehmertum #Adventskalender #tax #law #steuer #selbständig #ceo #unternehmen #gmbh #unternehmen #income
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🌴 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗕𝗿𝗮𝘀𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻 - 𝗧𝗲𝗶𝗹 𝟭 🌴 Im Dezember 2023 wurde in Brasilien eine Verfassungsänderung zur Umsetzung einer Steuerreform verabschiedet, die unter anderem die Vereinfachung und Auflösung der Verbrauchsteuern zugunsten eines dualen Umsatzsteuersystems (CBS und IBS) zum Ziel hat. Die CBS ersetzt bundesweite Sozialabgaben auf Umsätze von Unternehmen, während die IBS die Landes- und Gemeindesteuern auf Waren und Dienstleistungen ersetzt. Beide Steuern werden auf alle Unternehmensumsätze angewendet. Zusätzlich ersetzt eine neue selektive Steuer die föderale Verbrauchssteuer IPI und wird auf umwelt- oder gesundheitsschädliche Waren und Dienstleistungen erhoben. ➡️ Gerne unterstützen unsere Expert:innen - Florentine Bub, Olga Beck und Ege Kanit - Sie bei diesen Herausforderungen. #ITP #permanentestablishments #newsflash #brasilien #steuerreform
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Interessanter Ansatz 👍 Eine Spezialisierung in der Steuerberatung ist sicher der richtige Weg, um eine kompetente Beratung zu leisten.
Kanzleien mit Spezialisierung sind fit für die Zukunft. 👌🏻 Traditionell sind die meisten Steuerberatungskanzleien sehr breit aufgestellt und betreuen Mandanten vieler Größenordnungen und Branchen. Meines Erachtens wird sich dieses Modell ändern. 🤔 Denn der Großteil des Deklarationsgeschäfts wird früher oder später wegfallen, ganz egal ob in 3 oder in 5 Jahren. Genau dieses Deklarationsgeschäft ist aber in nahezu allen Kanzleien DER Umsatztreiber schlechthin. 😵 In den meisten Kanzleien entstehen 50, 60 oder sogar 70% des Umsatzes nur durch Buchhaltung, Einkommenssteuer und Jahresabschluss. Das zeigt, dass es an der Zeit ist, etwas zu verändern. Wir müssen mehr beraten - Und dafür brauchen wir Spezialwissen. Nur so können wir eine Dienstleistung in hoher Qualität erbringen. ✅ Zukünftig werden wir vermutlich nicht mehr Mandanten aller Art betreuen, sondern uns gezielt auf einzelne Leistungen, Branchen oder Größenordnungen konzentrieren. Was denkst du darüber? Ist Spezialisierung der richtige Weg für die Zukunft? 🤔
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Neuigkeiten rund ums #Wachstumschancengesetz und steuerliche Updates – Was sich für uns ändert Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Wachstumschancengesetzes sind nicht nur die unsere Arbeit bei der Erstellung von Steuererklärungen, sondern auch in der Buchhaltung sowie bei der Entgeltabrechnung von Bedeutung. Da gibt es ein paar Neuerungen, die definitiv einen Blick wert sind: Zum Thema Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden: Es wurde beschlossen, dass wir jetzt Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro als Betriebsausgabe geltend machen können. Wann genau das anfängt, steht noch nicht fest, aber ich halte euch auf dem Laufenden – spätestens nach der Bundesratssitzung am 22. März sollte mehr klar sein. Anpassung der Verpflegungspauschalen: Speziell für Berufskraftfahrer gibt es eine wichtige Korrektur zu den Verpflegungsmehraufwendungen. Entgegen der allgemeinen Verpflegungspauschalen im Inland, die bei 14 bzw. 28 Euro verbleibt, werden nur die Verpflegungsmehraufwendungen für Berufskraftfahrer von 8 Euro auf 9 Euro angehoben. Rentenbesteuerung – da kommt was auf uns zu: Hier gibt es ebenfalls Änderungen, aber die sind so umfangreich, dass ich sie in einem extra Post genauer ausführen werde. Bleibt also gespannt. Verschiebung der Abschaffung der Fünftelregelung: Eine besonders relevante Info für uns – die geplante Abschaffung der Fünftelregelung in der Entgeltabrechnung wurde auf 2025 verschoben. Diese Verschiebung gibt uns mehr Zeit, uns auf die Änderung einzustellen und unsere Prozesse entsprechend anzupassen. Eine wichtige Nachricht für alle, die in der Lohnabrechnung tätig sind, da dies unsere Arbeit direkt beeinflusst. Nach Erhalt von Abfindungen und außergewöhnlichen Einkünften, die der Fünftelregelung unterworfen wurden, bleibt es daher auch bei der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Es ist immer was los im Steuerrecht. Weder die Steuererklärungen, noch die Gehaltsabrechnungen lassen sich per einfachem Knopfdruck erstellen. Diese Änderungen zeigen wieder, wie wichtig es ist, am Ball zu bleiben. Ich bin gespannt, wie diese Neuerungen uns in der Praxis beeinflussen werden und freue mich schon auf den Austausch mit euch. Was haltet ihr von den Updates? Seht ihr bestimmte Herausforderungen oder Chancen für eure Arbeit?
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Jahresendspurt: Steueroptimierung nicht verpassen! Das Jahresende steht vor der Tür und damit auch wichtige Fristen für Offenlegungen und Hinterlegungen beim Unternehmensregister. Denkt daran, dass diese Fristen mit Ablauf des 31.12.2024 enden. 📅 Nutzt zudem noch in diesem Jahr das Gestaltungspotenzial des Zu- und Abflussprinzips, um Eure Steuerlast zu optimieren. Das gilt nicht nur für Unternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sondern auch für Privatpersonen bspw. mit Vermietungseinkünften. 💼🏠 Wir unterstützen Euch gerne dabei, die besten Strategien für Eure individuelle Situation zu finden. Lasst uns gemeinsam das Beste aus dem Jahr 2024 herausholen!
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🎁 Türchen Nr. 19 𝗗𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝗷𝗮𝗵𝗿 𝗯𝗲𝘀𝗶𝗻𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝗲𝗻: 𝗗𝗲𝗿 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂ß 📈 Wer als Unternehmensleitung die aktuellen Zahlen kennt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Es gilt dem Jahresabschluß und der Steuererklärung Aufmerksamkeit zu schenken. Was gibt es dabei zu beachten? Die Vorbereitung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das laufende Geschäftsjahr beginnt am ersten Tag des Geschäftsjahres. Die schnelle Abarbeitung des Abschlusses nach dem Ende des Geschäftsjahres hat entscheidenden Einfluß auf die Zukunft Ihres Unternehmens. Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Hilfestellung “𝗙𝗶𝘁 𝗳ü𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗙ä𝗹𝗹𝗲” greift die Kreiswirtschaftsförderung Lippe mit Erfolgstipps Klein- und Kleinstunternehmen in herausfordernden Situation unter die Arme 💪 Sie haben Fragen zu betriebswirtschaftlichen Themen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter: 📧 kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de
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⚠️ Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Ein unvermeidbares Thema für alle UnternehmerInnen in Deutschland ⏰📑 Die E-Rechnung - ein Thema, das in der öffentlichen Diskussion leider untergegangen ist und derzeit noch kaum Beachtung findet. Dabei wird der Empfang von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 zur Pflicht für alle Unternehmen in Deutschland. Und das ist noch nicht alles: Ab dem 1. Januar 2028 wird auch das Versenden von E-Rechnungen obligatorisch. 📲📬 Die Umstellung betrifft jede/n UnternehmerIn, unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße. Selbst konservative UnternehmerInnen mit ihren geliebten Papierbuchhaltungen werden nicht verschont. 📚📑 Daher ist es höchste Zeit, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und die Vorteile der E-Rechnung zu erkennen: Effizienz, Genauigkeit und Umweltfreundlichkeit. 📧➡️💻 Die E-Rechnung ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung. Sie ist eine Chance, Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken und die Umwelt zu schonen. 🌍💡 Wir im Steuerbüro stehen Ihnen bei dieser Umstellung unterstützend zur Seite. Wir helfen Ihnen, die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen, die die E-Rechnung bietet. 🤝💼 Bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt auf diese Änderung vor. Die E-Rechnung kommt - und sie betrifft uns alle! ⏳🚀 #ERechnung #Digitalisierung #Unternehmer #Buchhaltung #Zukunft #Steuerbüro
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Wie wirkt sich das #Wachstumschancengesetz auf den #Anwendungsbereich des #ermäßigten Steuersatzes aus und welche Möglichkeiten ergeben sich für #gemeinnützige Körperschaften? Lesen Sie hierzu ganz aktuell unseren Beitrag: https://lnkd.in/eE_NCEqq
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