Die Rechtslage zum Thema Windkraft hat sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt. Doch welche Ziele verfolgt Bayern beim Ausbau der Windenergie? Warum braucht es für Windenergieanlagen eine Bauleitplanung? Und was gilt es dabei zu beachten? Antworten und Hinweise gibt es kurz zusammengefasst in unserem neuen Flyer und ausführlich im „Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen“. 🍃🔌 ℹ️ 💬 „Für eine breite Akzeptanz von Windanlagen vor Ort ist die gemeindliche Bauleitplanung ein bewährtes Instrument. Durch die transparente Beteiligung der Bevölkerung und der Fachbehörden werden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Daher ist die kommunale Selbstbestimmung unserer Städte und Gemeinden besonders wichtig“, so Bauminister Christian Bernreiter. 👉️ Der Flyer kann im Broschürenportal des Freistaats Bayern unter www.bestellen.bayern.de heruntergeladen werden. #Bauleitplanung #ErneuerbareEnergien #Windenergie #Windenergieanlage #Windrad
Beitrag von Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Relevantere Beiträge
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Wir haben die Möglichkeit wahrgenommen und den ersten Entwurf zur Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zur Fortschreibung 2021 (LEPWindVO) kommentiert. Für uns entscheidend: Der künftige Ausbau der Windenergie an Land muss auf rechtssicheren Pläne beruhen. Dass die LEP-Pläne mit den Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind, ist aus Sicht der ARGE NETZ dafür unerlässlich. Ein juristisches Gutachten im Auftrag der ARGE NETZ hatte die grundsätzliche Rechtswirksamkeit infrage gestellt. Da wir eine zeitnahe Klärung dieser wichtigen Grundsatzfrage annehmen, richten wir den Fokus unserer Stellungnahme auf die Bewertung einzelner Kriterien. Außerdem entscheidend: Wie steht es um die Repoweringvorhaben in Schleswig-Holstein? Nach eigenen Berechnungen stünden gemäß der Pläne zur LEPWindVO über 1.500 Megawatt (MW) an bestehender Leistung außerhalb möglicher Windenergiegebiete. Wir werben dafür, das Repoweringpotenzial vollumfänglich zu nutzen, um gut akzeptierte Standorte mit bereits eingetretenem Gewöhnungseffekt für Mensch und Umwelt zu erhalten, ebenso wichtige Wertschöpfungseffekte für betroffene Standortgemeinden. Mehr auf: https://lnkd.in/egYkpq62
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Bürokratie ist das größte Probleme bei der Kleinwindkraft. Die gute Nachrichten: Seit Anfang Juli 2024 dürfen jetzt kleine Windkraftanlagen bis 15 Meter Gesamthöhe ohne Genehmigung aufgestellt werden. Für Bundesländer der Mitte und des Südens wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen benötigen wir eine Initiative für 20 m hohe Kleinwindanlagen ohne Genehmigung. Weil es dort weniger Wind gibt als im Norden. https://lnkd.in/eMeB7SHd
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🔔 Bayern: Windvorrangflächen für Windenergie ungeeignet? Nach den Analysen der Firma VSB sind im Freistaat viele Vorranggebiete gar nicht nutzbar für Windpark. Eine weitere Bremse neben der 10H-Abstandsregelung. Nach einer aktuellen BR-Recherche sind in Bayern viele extra für Windräder ausgewiesene Gebiete, sogenannte Windvorrangflächen, gar nicht für Windräder geeignet. SPD-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Florian von Brunn, fordert zügige Nachbesserungen von CSU und Freien Wählern: „Jahrelang wurde der Ausbau der Windkraft in Bayern blockiert. #windkraft #windenergie #bayern https://lnkd.in/dpdmtM88
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Der Thüringer Landtag hat gestern die Einführung von § 17a Thüringer Landesplanungsgesetz beschlossen. Damit wird eine Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen von Windenergieanlagen außerhalb der planerisch vorgesehenen Flächen geschaffen. Voraussetzung ist u.a., dass der Träger der Regionalplanung einen Beschluss zur Aufstellung eines Regionalplans zur Erreichung der Flächenbeitragswerte gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz oder daraus abgeleiteter Teilflächenziele gefasst hat. Die Neuregelung in § 17a ThürLPlG stärkt die (Regional-)Planung und dürfte auch die Akzeptanz gegenüber dem Ausbau der Windenergienutzung verbessern. Ein planerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergie kann so verhindert werden. Zu den Gesetzgebungsunterlagen: https://lnkd.in/eAbqBw_E #Windenergie #Raumordnung #Regionalplanung
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Bayern braucht Energie für seine vielfältige Industrie. Es ist finanzstark, Bedarf, Geld und Platz für neue Windräder sind vorhanden. Aber während #NRW im ersten Quartal 2024 135 neue Genehmigungen für #Windenergieanlagen ausgearbeitet hat, schafft #Bayern, das mit Abstand größte Flächenland, gerade 9 (in Worten: #neun). Warum kommt Bayern hier seit Jahren nicht voran? Eine Analyse des #BR4
Windkraft in Bayern: Was machen andere Bundesländer besser?
br.de
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🚀 Die Planung für den interkommunalen "Windpark Rammert" nimmt Fahrt auf - Ortschaftsräte und Ortsbeiräte der Tübinger Teilorte Bühl, Kilchberg, Weilheim und Derendingen sowie der Gemeinderat Dußlingen haben zugestimmt, geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Abstimmung im Ortschaftsrat von Weilheim endete unentschieden. Am 3. Juni entscheidet abschließend der Klimaschutzausschuss des Tübinger Gemeinderates. Damit ist die Basis für erste Untersuchungen und Planungsschritte geschaffen. Maximal 15 Anlagen sind geplant. Die endgültige Anzahl hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren und Ergebnissen der im Genehmigungsverfahren geregelten Untersuchungen im Zielgebiet ab. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. ⏳ Stand heute könnte der #Windpark frühestens 2028 seinen Betrieb aufnehmen. Weitere Details in der Pressemitteilung: https://lnkd.in/e78uygxc Seit vielen Jahren engagieren wir uns für den Ausbau der Windenergie, vor allen auch im Südwesten Deutschlands. Windstrom ist schon heute ein wesentlicher Teil unseres eigenen Stromportfolios. Mittlerweile erzeugen wir mit unseren Windparks Strom im dreistelligen Millionen-Kilowattstunden-Bereich. ℹ️Häufige Fragen und Wissenswertes zur Windenergie haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://lnkd.in/e74xuWWz Bild von der Infoveranstaltung in Weilheim am Mittwoch in der Rammerthalle. #erneuerbare #windkraft #ökostrom #stadtwerketübingen
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Mit Zuschlägen für 12 Projekte mit einer Gesamtleistung von 170 MW landete die Denker & Wulf AG im Jahr 2023 bundesweit auf Platz zwei der erfolgreichsten Bieter bei den Wind-an-Land Ausschreibungen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). In absoluten Zahlen übertrafen wir damit sogar unser Ergebnis von 2021, als wir im Zuschlagsranking erstmals den obersten Podestplatz einnehmen konnten. 🏅🥳 Insgesamt gingen 2023 Gebote von 147 verschiedenen Bietern bei der Bundesnetzagentur ein. Dass wir hier zum wiederholten Male eine Spitzenposition einnehmen konnten und uns immer mehr Projektpartner ihr Vertrauen schenken, empfinden wir vor allem als Kompliment für die Qualität unserer Arbeit. Die 2023 bezuschlagten Denker-Wulf-Projekte umfassen insgesamt 29 Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Thüringen. Acht von ihnen befinden sich bereits im Bau. 🏗️ 💪 #eeg #windenergie #erneuerbareenergien #renewableenergy #energiewende #windkraft #windenergy #klimaschutz #stromversorgung #denkerwulf
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Klares Ergebnis für #WindkraftimWald, auch wenn es nicht jedermann gefällt: Die Bayerische Staatsforsten AöR dürfen Gemeinden #Waldflächen auch ohne formelles Vergabeverfahren überlassen! Das #AssmannPeiffer-Gutachten wurde diese Woche in München vorgestellt. Auftraggeber für das Gutachten war die bayerische Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Seit letztem Jahr werden Standortgemeinden in #Bayern bei der Flächenauswahl für #Windkraftanlagen nicht beteiligt. Potenziell geeignete Flächen für #Windenergie werden den Gemeinden nicht mehr vergabefrei zur Verfügung gestellt. Dadurch können Gemeinden keine Projektgebiete zusammenfassen, die auch Gebiete der Bayerische Staatsforsten AöR beinhalten. Eine für den Zubau von Windkraft und für die Gemeinden nachteilige Praxis, die aus rechtlichen Gründen nicht geboten ist. Mit dem Gutachten stellen wir klar, dass die Direktvergabe unter zwei Voraussetzungen zulässig ist: ✅ Die Gemeinde darf die WIndkraftanlage(n) nicht selbst betreiben ✅ Bei der Auswahl des Projektierers ist das geltende Wettbewerbs- und Vergaberecht zu beachten. Klargestellt ist damit, dass aus rechtlicher Sicht die aktuelle Ausschreibungspraxis in Bayern jedenfalls nicht zwingend ist, sondern ausschließlich eine politische Entscheidung. #WegweisendImEnergiemarkt #Bürgerbeteiligung #Energiewende #WEA #Windenergie *Im ersten Kommentar ist ein diese Woche erschienener Zeitungsartikel der ZEIT ONLINE verlinkt
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Für eine erfolgreiche Umsetzung von Windenergieprojekten. 🏢👩⚖️👨🔬 Die Energiewende ist in vollem Gange! 🌍💨 Die Bundesregierung hat das ehrgeizige Ziel, bis 2030 etwa 80 Prozent der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umzustellen, wobei die Windenergie eine entscheidende Rolle spielt. Der kompakte Titel "Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen" bietet einen umfassenden Einblick in alle relevanten Aspekte der Planung und Genehmigung. Schrittweise führen die Autoren durch das Planungsrecht und das Genehmigungsverfahren und bieten praxisnahe Lösungen für rechtliche Herausforderungen und Streitfragen. 📘💼 Die aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen wird aufgegriffen und der Fokus liegt auf den praxisrelevanten Kernpunkten der Entscheidungen. Besondere Beachtung erfährt der Artenschutz, der in der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt. 🦅🌳 Das Praxishandbuch bietet Unterstützung für Kommunen, Planer, Projektentwickler, Genehmigungsbehörden, Rechtsanwälte und andere Experten im Bereich der Windenergieplanung. Weitere Informationen hier: https://lnkd.in/d_tup97i
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
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In Kleinschirma, vor den Toren meiner Heimat- und Universitätsstadt Freiberg, konnten die Vergrämungsmaßnahmen fristgerecht installiert werden. In diesem Jahr ist auch hier die Errichtung von zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 geplant. Gemeinsam mit den Leipziger Stadtwerken erhielt die Eab New Energy GmbH im September 2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreis Mittelsachsen und im März 2023 den Zuschlag der Bundesnetzagentur. Das Baufeld soll aus südlicher Richtung erschlossen werden, weshalb vor Beginn der Vegetationsperiode leider auch die Fällung einer Ulme notwendig geworden war. Da die Duldungspflicht zur Errichtung temporärer Wege für den Antransport von Windenergieanlagen als Teil des Solarpaket I noch immer im Gesetzgebungsverfahren festhängt, können einzelne Grundstückseigentümer:innen den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren leider ohne sachliche Gründe verzögern, behindern und mancherorts auch noch verhindern. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.
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