Klares Ergebnis für #WindkraftimWald, auch wenn es nicht jedermann gefällt: Die Bayerische Staatsforsten AöR dürfen Gemeinden #Waldflächen auch ohne formelles Vergabeverfahren überlassen! Das #AssmannPeiffer-Gutachten wurde diese Woche in München vorgestellt. Auftraggeber für das Gutachten war die bayerische Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Seit letztem Jahr werden Standortgemeinden in #Bayern bei der Flächenauswahl für #Windkraftanlagen nicht beteiligt. Potenziell geeignete Flächen für #Windenergie werden den Gemeinden nicht mehr vergabefrei zur Verfügung gestellt. Dadurch können Gemeinden keine Projektgebiete zusammenfassen, die auch Gebiete der Bayerische Staatsforsten AöR beinhalten. Eine für den Zubau von Windkraft und für die Gemeinden nachteilige Praxis, die aus rechtlichen Gründen nicht geboten ist. Mit dem Gutachten stellen wir klar, dass die Direktvergabe unter zwei Voraussetzungen zulässig ist: ✅ Die Gemeinde darf die WIndkraftanlage(n) nicht selbst betreiben ✅ Bei der Auswahl des Projektierers ist das geltende Wettbewerbs- und Vergaberecht zu beachten. Klargestellt ist damit, dass aus rechtlicher Sicht die aktuelle Ausschreibungspraxis in Bayern jedenfalls nicht zwingend ist, sondern ausschließlich eine politische Entscheidung. #WegweisendImEnergiemarkt #Bürgerbeteiligung #Energiewende #WEA #Windenergie *Im ersten Kommentar ist ein diese Woche erschienener Zeitungsartikel der ZEIT ONLINE verlinkt
Vielen Dank BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AssmannPeiffer Rechtsanwälte für diese Arbeit. Als regionaler Entwickler, der für 100% Echte Bürgerbeteiligung steht, halten wir es für sehr wichtig, dass es den Gemeinde vor Ort möglich bleibt, das Betreibermodell für Wind- und Solarprojekte vor Ort selbst mitzugestalten und den Partner für die Realisierung auszuwählen. So können nachhaltig akzeptierte Projekte entstehen. Das derzeitige Vergabesystem lässt das leider nicht zu.
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