Alle EU-Kommission: DAC9-Entwurf veröffentlicht

Alle EU-Kommission: DAC9-Entwurf veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 28.10.2024 einen Vorschlag für eine "DAC9"-Richtlinie (genauer: Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung) verabschiedet. Die Zustimmung des Europäischen Rats (d.h. der Mitgliedstaaten) steht noch aus.

Der Vorschlag der DAC9-Richtlinie beinhaltet u.a. Folgendes:

  • Einführung eines neuen Artikels, der die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Austausch des globalen Mindeststeuerberichts zwischen den Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten regelt. Der Austausch soll dabei nach folgendem Verbreitungsansatz erfolgen:

-      Der Mitgliedstaat der obersten Muttergesellschaft (UPE) erhält den vollständigen Mindeststeuerbericht.

-      Alle Mitgliedstaaten, die Pillar Two implementiert haben, erhalten die vollständige allgemeine Sektion des Mindeststeuerberichts (siehe den Mindeststeuerbericht im Annex, wohl unter 1.).

-      QDMTT-only Mitgliedstaaten, in denen Geschäftseinheiten der MNE-Gruppe ansässig sind, erhalten die für sie relevanten Teile der allgemeinen Sektion des Mindeststeuerberichts (siehe den Mindeststeuerbericht im Annex, wohl unter 1., aber ohne 1.4).

-      Mitgliedstaaten mit Besteuerungsrechten nach der Pillar Two-Richtlinie erhalten bestimmte länderbezogene Informationen.

  • Der Austausch soll i.d.R. drei Monate nach der Abgabefrist erfolgen; im Erstjahr sechs Monate.
  • Annex: Dieser beinhaltet den Mindeststeuerbericht, der mit dem Globe Information Return identisch ist und der innerhalb der EU standardisiert werden soll.

Durch die DAC9-Richtlinie könnte die rechtliche Grundlage für den Austausch der Mindeststeuerberichte innerhalb der EU geschaffen werden; für den Austausch mit Staaten außerhalb der EU bedarf es aber noch des Abschlusses weiterer bilateraler bzw. multilateraler Vereinbarungen zum Informationsaustausch, die derzeit noch nicht existieren.

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Weitere Artikel von WTS Deutschland

Themen ansehen