Alle EU-Kommission: DAC9-Entwurf veröffentlicht
Die EU-Kommission hat am 28.10.2024 einen Vorschlag für eine "DAC9"-Richtlinie (genauer: Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung) verabschiedet. Die Zustimmung des Europäischen Rats (d.h. der Mitgliedstaaten) steht noch aus.
Der Vorschlag der DAC9-Richtlinie beinhaltet u.a. Folgendes:
- Der Mitgliedstaat der obersten Muttergesellschaft (UPE) erhält den vollständigen Mindeststeuerbericht.
- Alle Mitgliedstaaten, die Pillar Two implementiert haben, erhalten die vollständige allgemeine Sektion des Mindeststeuerberichts (siehe den Mindeststeuerbericht im Annex, wohl unter 1.).
- QDMTT-only Mitgliedstaaten, in denen Geschäftseinheiten der MNE-Gruppe ansässig sind, erhalten die für sie relevanten Teile der allgemeinen Sektion des Mindeststeuerberichts (siehe den Mindeststeuerbericht im Annex, wohl unter 1., aber ohne 1.4).
- Mitgliedstaaten mit Besteuerungsrechten nach der Pillar Two-Richtlinie erhalten bestimmte länderbezogene Informationen.
Durch die DAC9-Richtlinie könnte die rechtliche Grundlage für den Austausch der Mindeststeuerberichte innerhalb der EU geschaffen werden; für den Austausch mit Staaten außerhalb der EU bedarf es aber noch des Abschlusses weiterer bilateraler bzw. multilateraler Vereinbarungen zum Informationsaustausch, die derzeit noch nicht existieren.