ECOFIN-Rat einigt sich auf angepasste ViDA-Vorschläge

ECOFIN-Rat einigt sich auf angepasste ViDA-Vorschläge

Nach den erfolglosen Versuchen in der Vergangenheit konnte nunmehr in der Sitzung am 5.11.2024 Einstimmigkeit im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN-Rat) zu den europäischen Gesetzesvorschlägen „VAT in the Digital Age“ (ViDA) erzielt werden. Die Richtlinie und die Verordnung sind Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens und aufgrund der signifikanten Änderungen durch den ECOFIN-Rat muss im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens nunmehr das Europäische Parlament erneut zu dem vereinbarten Text konsultiert werden.

Nach der derzeitigen Fassung der Vorschläge ergibt sich nachstehender zeitlicher Ablauf:


Beginnend im Jahr 2025:

  • Es steht den Mitgliedstaaten frei, ohne vorherige Genehmigung der EU, E-Rechnungsvorgaben – beschränkt auf inländische Transaktionen - einzuführen.
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird nicht mehr von der Zustimmung des Kunden abhängig sein.
  • Die EU kann besondere Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit IOSS-Identifikationsnummern ergreifen. Dazu gehört die Verknüpfung einer IOSS-Identifikationsnummer mit der Einfuhrsendungsnummer.


Januar 2027:

  • Änderung des Anwendungsbereichs des Schwellenwerts von 10.000 € für B2C-Fernverkäufe von Waren und TFE-Dienstleistungen.
  • Grenzüberschreitende Lieferungen von Erdgas, Heiz- und Kühlenergie gelten als Fernverkäufe und können daher in der Mehrwertsteuererklärung der einzigen Anlaufstelle (OSS) angegeben werden.
  • Die Einbeziehung von elektronischen Schnittstellen (Lieferfiktion) soll auf Lieferungen an alle Kunden und nicht mehr nur an Nichtsteuerpflichtige anwendbar sein.


Juli 2028:

  • Ausweitung des OSS-Verfahrens auf den elektronischen Handel und grenzüberschreitende Lagerbewegungen (auch für Investitionsgüter), die Lieferung und Installation von Waren.
  • Die Vereinfachungsregelung für Konsignationslager wird beginnend zum 01.07.2028 abgeschafft und am 30.06.2029 auslaufen.
  • Die Regelungen zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zwischen Gebietsfremden und inländischen Unternehmen wird in gewissen Umfang harmonisiert.
  • Freiwillige Einbeziehung der Plattformwirtschaft für Mitfahrgelegenheiten und Kurzzeitvermietungen von Unterkünften: Die Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer für Plattformen für Mitfahrgelegenheiten und die Kurzzeitvermietung von Unterkünften soll im Juli 2028 mit einer optionalen Phase beginnen.


Januar 2030:

  • Beginn der obligatorischen Phase zur Einbeziehung der Plattformwirtschaft für Mitfahrgelegenheiten und Kurzzeitvermietungen von Unterkünften.
  • Die Mitgliedstaaten können für einen Zeitraum von zehn Jahren diverse Ausnahmen hiervon vorsehen.


Juli 2030:

  • Einführung von digitalen Meldepflichten (DRR) für Lieferanten und deren Kunden, z.B. für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und B2B-Dienstleistungen.
  • Entfall der Zusammenfassenden Meldung, da sie nun durch die neue DRR-Regelung ersetzt wird.
  • Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für DRR-Transaktionen. Dazu gehört eine neue Definition der Norm EN16931 für die elektronische Rechnungen (Entwurf erwartet im Juli 2025).
  • Elektronische Rechnungen müssen grundsätzlich am 10. Tag nach dem Steuertatbestand ausgestellt werden.
  • Sammelrechnungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig bleiben.


Januar 2035:

  • Geplante Harmonisierung bestehender Systeme für die elektronische Rechnungsstellung bei inländischen Transaktionen mit den „ViDA-Standards“ für grenzüberschreitende Umsätze.


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