"Ansichziehen"​ zur GdWE bleibt auch nach WEMoG ein Kollektivakt

"Ansichziehen" zur GdWE bleibt auch nach WEMoG ein Kollektivakt

Auch nach dem WEMoG muss die gemeinschaftliche gerichtliche Verfolgung von Mängelansprüchen aus den Bauträgerverträgen in Bezug auf Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum durch Mehrheitsbeschluss vorbereitet werden. Ohne Kollektivakt (Beschluss) geht es nicht. Weiterhin ist der Verwalter also trotz gestärkter Organstellung für die GdWE nicht befugt, die Rechtsverfolgung durch individuelle Erklärung zur Gemeinschaft „zu ziehen“ und die Erwerber zu entmachten. Mein Sozius Christopher Nierhaus hatte auf unserer Webseite WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB auf Basis der Pressemitteilung des BGH ein erstes Statement abgegeben. Vergemeinschaftungsbeschlüsse weiterhin möglich - W‧I‧R Breiholdt (wir-breiholdt.de) Inzwischen konnten wir das ganze Urteil auswerten. Die Geltendmachung von Mängelrechten gegen Bauträger (Neubau) und Verkäufer (gebrauchte Eigentumswohnung) unterfällt nicht der Ausübungsbefugnis nach § 9a Abs. 2 WEG | VDIV

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