Ausbau der Ladeinfrastruktur - ein regulatorisch-politischer Hürdenlauf?

Ausbau der Ladeinfrastruktur - ein regulatorisch-politischer Hürdenlauf?

Am Tag an dem sich das EU-Parlament für das endgültige Aus des Verbrenners ausspricht (hier) wird bekannt, dass sich die deutsche Bundesregierung nicht auf einen neuen Masterplan für die Ladeinfrastruktur einigen kann (hier). Nicht das einzige politisch-regulatorische Hindernis für den Ausbau der dringend benötigten Ladeinfrastruktur. In zwei aktuellen Artikeln zusammen mit Konrad Riemer und Stefan Tüngler von Leitfeld Rechtsanwälte beleuchten Philipp Heller, Mai Wang und ich einige dieser Hindernisse und möglicher rechtlicher und ökonomischer Lösungen.

In einem ersten Artikel in der enwz beschäftigen wir uns mit der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts. Das Kartellamt sieht hier insbesondere bei der Flächenvergabe durch die Kommunen unter Bevorzungung kommunaler / staatlicher Akteure einen Problembereich. Wir sehen uns an, welche Überlegungen hier aus rechtlicher und ökonomischer Sicht von Bedeutung sind, wenn abzuwägen ist, ob eine Vertragskonstellation kartell- und beihilferechtlich zulässig sein kann. Außerdem beschäftigen wir uns mit möglichem Missbrauch durch die Ladesäulenbetreiber (CPOs) in Form von Abschottungsstrategien, Preishöhen- und Konditionenmissbrauch. (mehr dazu auch frei verfügbar hier und hier)

In einem zweiten Artikel in der RdE beschäftigen wir uns mit dem deutschen Schnellladegesetz, welches den geförderten aber preisregulierten Betrieb von Ladesäulen ausschreibt. Wir untersuchen hier unter anderem die Tücken des Ausschreibungsdesigns, die in einigen Fällen Anreize geben könnten nicht das günstigste Angebot abzugeben und stattdessen im Nachrückverfahren Zuschläge zu erhalten. Wir beschäftigen uns zudem mit der "atmenden Preisobergrenze" und ihrer Wirkung auf Gebotsverhalten und bestehende Ladesäulen. Zum Schluss streifen wir zudem noch möglichen Beihilfen-Themen, die sich für das Schnelladegesetz und mögliche zukünftige Förderansätze für Ladesäulen ergeben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Flächenknappheit bei Ladesäulen übrigens für weniger dramatisch als die Beeinträchtigung von "Prenzlbergern" durch zuschlagende Türen und Kofferräume vor und nach dem Ladevorgang (siehe hier). Noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

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