Viele Baustellen auf dem Weg zur E-Mobilität
Das Bundeskabinett hat im Oktober Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Die Regierung kündigte unter anderem an, den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 fördern und einen "Masterplan Ladesäuleninfrastruktur" vorlegen zu wollen. Zudem sollen künftig private und gewerbliche Ladeinfrastrukturen durch eine eigene Kaufprämie gefördert werden. Die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht will der Bund vereinfachen. Vermieter sollen darin verpflichtet werden, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Für Facilitymanager bedeutet die zu fördernde Installation von „privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur“, etwa in Tiefgaragen, daher vor allem weitere Tätigkeiten und neue Herausforderungen, die im Zusammenhang mit wachsenden Brandschutzauflagen und der großen Hitzeentwicklung bei möglichen Batteriebränden stehen. So müssen die Ladeeinrichtungen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Denn materielle Mängel und unsachgemäßer Gebrauch sind die Hauptursachen für Batteriebrände.
Lade-Infrastruktur-Management und Baumaßnahmen
Hinzu kommen eventuelle Baumaßnahmen. Denn ein möglicher Ladebereich muss in einem Umkreis von 2,5m frei von Brandlast sein. Dort dürfen dann auch keine weiteren Autos stehen, wobei bezüglich der Abstandsflächen zusätzlich die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten ist. Unerlässlich ist auch der Einbau einer Boden-Belüftungsanlage. Denn beim Brand, etwa der gängigen Lithium-Ionen-Batterien, werden giftige Stoffe freigesetzt, die u.a. auch schwerer als Luft sind. Ergänzend zu herkömmlichen Sprinkleranlagen wird der Einsatz von Wassernebel-Systemen empfohlen. Die Nebel breiten sich dreidimensional aus, dringen in die kleinsten Ritzen ein und erreichen eine signifikante Kühlung des jeweiligen Brandherdes.
Das Installieren von Ladestationen innerhalb einer Tiefgarage oder eines Parkhauses kann den Betreibern allerdings nicht ohne Weiteres empfohlen werden. Eine aktuelle Umfrage des ADAC kommt zu dem Ergebnis, dass in neun von zehn Tiefgaragen derzeit keine Leerrohre zur Verfügung stehen, um Stromkabel hindurchzuführen. Ladeinfrastruktur hier nachzurüsten, ist auch bei Förderung mit beträchtlichen Mehrkosten verbunden. Beim Ein- und Umbau ist jedenfalls unbedingt auf die Qualitätsabnahme und das richtige Management zu achten.
Die nächste Zukunft
Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 insgesamt eine Millionen Ladepunkte zu schaffen, dürfte daher nicht ohne Weiteres zu erreichen sein. Neben den erforderlichen Baumaßnahmen dürften sich die verfügbaren Leitungskapazitäten als Engpass erweisen: Denn mit der steigenden Zahl an Ladestationen gewinnt die Frage das wachsenden Strombedarfs und der jeweiligen Spitzenlasten an Bedeutung. Der Einsatz von Lastmangement-Systemen verspricht zwar Entlastung, der städtischen Alltag könnte dennoch von einer verstärkten Tiefbautätigkeit geprägt sein, da die bisherigen Stromnetze nicht auf den zusätzlichen Bedarf von Elektroautos ausgelegt sind. Somit dürfte der „Masterplan“ zunächst erstmal zu Elektro-Immobilität führen. Das Stau- und Verkehrsproblem ist ebenfalls mitnichten gelöst. Zulrtzt benötigen E-Ladestationen einen Strom- und Netzanschluss. Das bedeutet mehr Kabel, mehr Baumaterial und noch mehr Baustellen – und zusätzliche Aufgaben für das Gebäudemanagement.