Brexit - Gesetzänderung soll Limiteds Rechtsformwechsel erleichtern
Mit dem Austritt Großbritanniens am 29. März 2019 aus der EU entfällt die Niederlassungsfreiheit für UK Limiteds. Jene, die ihren Geschäftsbetrieb bei beschränkter Haftung in Deutschland aufrechterhalten möchten, müssen bis dahin die Umwandlung und Anpassung an das deutsche Recht abgeschlossen haben. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Umgestaltungsmöglichkeiten begrenzt und mit erheblichen Unsicherheiten, Kosten und formellem Aufwand verbunden. Zudem ist nicht garantiert, dass sie gelingen.
Ein neuer Gesetzesentwurf soll helfen: Das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes soll v. a. das UmwG in den §§ 122a ff. um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ergänzen.
Hiermit würde den Unternehmen eine Umwandlung z.B. in eine Kommanditgesellschaft ermöglicht. Außerdem werden, um den zeitlichen Druck etwas zu verringern, Übergangsregelungen für alle zum Zeitpunkt des Brexits bereits begonnenen Verschmelzungsvorgänge geschaffen. Das Gesetz soll für alle grenzüberschreitenden Verschmelzungen im Gebiet der EU/des EWR-Abkommens gelten.
Der Gesetzesentwurf wird derzeit diskutiert und es bleibt abzuwarten, ob die Version des BMJV so umgesetzt wird.