Ein Jahr EU-DSGVO, was sind die ersten Erkenntnisse?

Im Rahmen einer Umfrage, die die WELT AM SONNTAG den Datenschützern der 16 Bundesländern stellte, ergibt sich folgendes Bild: seit Inkrafttreten der EU-DSGVO im Mai 2018 wurden 75 Verfahren eröffnet, wobei noch nicht alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Gesamtsumme der von den Behörden bislang verhängten Bussgeldern liegt bei 448’815 EUR, im Durchschnitt also bei 6'000 EUR pro Strafe. Hierbei lässt sich feststellen: je höher das Strafmass, umso sensibler die betroffenen Daten.

Im Detail ergibt sich folgende Übersicht:

Baden-Württemberg: 7 Bussgeldfälle mit einer Gesamtsummer von 203'000 EUR

Rheinland-Pfalz: 9 Bussgeldfälle mit einer Gesamtsumme von 124’00 EUR

Berlin: 18 Bussgeldfälle mit einer Gesamtsumme von 105'600 EUR

Hamburg: 2 Bussgeldfälle mit einer Gesamtsumme von 25'000 EUR

Nordrhein-Westfalen: 36 Bussgeldfälle mit einer Gesamtsumme von 15'600 EUR

Saarland: 3 mit einer Gesamtsumme von 590 EUR

Hier nicht aufgeführte Bundesländer haben noch keine Strafe verhängt und die Bundesländer Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich an der Umfrage nicht beteiligt.

Quelle: WELT AM SONNTAG, Nr. 19 vom 12.05.2019

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