#Chlorpyrifos - abgesenkte ARfD, niedrigere MRLs

#Chlorpyrifos - abgesenkte ARfD, niedrigere MRLs

Die EFSA senkt Akute Referenzdosis (ARfD) - sind Lebensmittel trotz Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Rückstandshöchstmengen noch verkehrsfähig? Sind im vorauseilenden Gehorsam Maßnahmen notwendig? Können Unternehmen auf Übergangsfristen setzen?

Anfang 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/60 veröffentlicht, wonach die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte von Chlorpyrifos geändert werden. Damit ist eine zum Teil drastische Absenkung zahlreicher MRLs verbunden, wie die für Äpfel, Pfirsiche, Tafeltrauben und Birnen. Die Verordnung (EU) 2016/60 gilt ab dem 10. August 2016. Die neu festgesetzten Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRL) gelten dann uneingeschränkt; Übergangsregelungen für Ware, die bis dahin nach „altem Recht“ hergestellt wurde, gibt es nicht.

Dem neuen Recht ging ein Assessment voraus. Im Rahmen der im Jahr 2005 durchgeführten EU-Bewertung von Chlorpyrifos wurde auf Basis akuter und verzögerter Neurotoxizitätsstudien bei Ratten unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 100 noch eine ARfD von 0,1 mg/kg Körpergewicht (KG) abgeleitet. Seit der Bewertung des Wirkstoffes im Jahr 2005 sind allerdings neue Studien zu bestimmten toxikologischen Wirkungen von Chlorpyrifos veröffentlicht worden; so publizierte die US Environmental Protection Agency (EPA) im Jahr 2011 eine vorläufige Bewertung des aus dem Acetylcholinesterase (AChE)-hemmenden Potentials von Chlorpyrifos resultierenden Risikos für die menschliche Gesundheit. Das BfR sichtete die Bewertung der US EPA und kam zu dem Schluss, dass auch in der EU eine Überprüfung der gesundheitlichen Referenzwerte von Chlorpyrifos erfolgen sollte (BfR Stn. 026/2012).

Im April 2013 erteilte die EU Kommission der EFSA das Mandat, die im Jahr 2005 etablierten toxikologischen Referenzwerte zu überprüfen und auch insbesondere die BfR-Stellungnahme, die EPA-Bewertung und weitere neue Studien zu berücksichtigen. Die EFSA publizierte ihre Stellungnahme hierzu am 22.4.2014. In dieser leitete die EFSA auf Grundlage der neuen toxikologischen Daten eine niedrigere ARfD in Höhe von 0,005 mg/kg KG ab; dies unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 100 auf den NOAEL (no observed adverse effect level) von 0,5 mg/kg KG/Tag bezüglich der Cholinesterase-Hemmung in roten Blutkörperchen (EFSA Journal 2014;12(4):3640).

Die VO 2016/60 kam insofern nicht überraschend, gar etwas spät. Unternehmen mit Risiko basierter QS - unabdingbar heute - konnten sich hierauf einstellen, zumal angesichts einer Latenzzeit seit 2012 (BfR), spätestens 2014 (EFSA). Angesichts der neuen Erkenntnisse zu Chlorpyrifos ist eine halbjährige Frist zwischen Inkrafttreten und Geltung übrigens ein weites Entgegenkommen gegenüber den Lebensmittelunternehmen. Ein Lamentieren hierüber stünde der Wirtschaft nicht gut an.  

Sehr geehrter Herr Meyer, Sie schreiben "gar etwas spät". Ist es so üblich dass solche Vorgänge 4 Jahre dauern, ins besondere wenn es um Gesundheitsthemen geht?

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