Die Abnahme im Werkvertrag: Rechtshistorie, Rechtsvergleich, aktuelle Notwendigkeit sowie Schwierigkeiten in der praktischen Anwendbarkeit
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werkvertrags. Von Anfang an war sie im BGB enthalten. Verteidigen sie die einen daher als ein seit 120 Jahren bewährtes Modell, gerät sie von anderer Seite mehr und mehr unter Druck. Sie sei international betrachtet eine unnötige deutsche Besonderheit und führe zu zahlreichen Problemen, etwa bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum. Immer mehr namhafte Stimmen fordern deshalb, sie zu modifizieren oder komplett abzuschaffen.
Die vorliegende Arbeit wirft einen umfassenden Blick auf die Abnahme: Welche Probleme des Werkvertragsrechts versucht sie, zu lösen? Welche praktischen Probleme erzeugt die Abnahme andererseits selbst? Und stellt die Abnahme im Ergebnis immer noch eine Notwendigkeit im Werkvertragsrecht dar, die gegenüber den Alternativen vorzugswürdig ist? Zur Beantwortung dieser Fragen wird eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Betrachtung vorgenommen, welche die Genese der Abnahme von der griechisch-römischen Antike an über das Recht des alten Reichs bis zu den Kodifikationsbewegungen beleuchtet und dabei insbesondere auf die Entwicklungen in Frankreich und Österreich seit Erlass des CC bzw. ABGB eingeht.
Eine lesenswerte Arbeit, die Herr Johannes Neumair ( Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ) im Rahmen der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht ( Philipps-Universität Marburg ) angefertigt hat.
Die Arbeit steht Mitgliedern des Fördervereins (Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.) kostenlos online zur Verfügung (www. foerderverein-baurecht.de/).
Die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht richtet sich an Studierende und Referendare und ist komplett kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter baurecht@staff.uni-marburg.de.