Die Angstmache der Corona-Krise
Wir befinden uns in der sechsten Woche der geltenden strengen Maßnahmen. Es machen sich in der Bevölkerung immer mehr Frustrationen breit. Man geht nur bei dringend zu erledigenden Notwendigkeiten außer Haus. Ansonsten versucht man möglichst zuhause zu bleiben und durch die Disziplin der Bevölkerung wurde die Infiziertenzahl erfolgreich eingedämmt.
Die Ausgangsbeschränkungen nehmen jedoch einen negativen Einfluss auf einen Großteil der Bevölkerung. Für sogenannte „Angstpatienten“ birgt die Gefahr der Isolation große Problematiken. Ängste, die sich bei so manchem manifestiert haben, können sich verstärken und intensivieren. Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden und glauben, dass sie stets krank sind, rennen aus unerfindlichen Gründen zur Ambulanz. Sie vermuten, dass sie nur durch einen trockenen Husten an dem Corona-Virus erkrankt sind. Hypochonder sind somit der medialen Panik und Hetze gnadenlos ausgeliefert.
Nicht nur die psychisch Kranken werden durch Angstmache in Mitleidenschaft gezogen- die ganze Bevölkerung wird mit dem Thema Angst konfrontiert. Man könnte fast so weit gehen und sagen, dass jeder an gewissen Neurosen erkrankt. Man bekommt Angst wenn man das Haus verlässt, in den Geschäftsladen eintritt oder einfach nur spazieren geht. Man vermutet an jeder Straßenecke den unsichtbaren Feind und deshalb entschließt man sich einzusperren.
Die Regierung prolongiert seit Wochen mit ihrer Kampagne, auf sich und die anderen zu schauen. Der Preis dieser Regelung ist hoch: man wird nämlich schlicht und einfach seiner Freiheit entzogen und weitestgehend entmündigt. Man ist also einerseits mit der Angst konfrontiert und andererseits wird durch den Freiheitsentzug ein Grundrecht eines jeden Menschen gefährdet.
Verfassungsrechtsexperten äußerten bereits Bedenken, ob die Maßnahmen verfassungskonform sind. Man kann natürlich argumentieren, dass die Regierungsspitze schnellstmöglich auf die Pandemie reagieren musste. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass unsere Verfassung trotz der Krise eingehalten werden muss. Es wäre ratsam, die beschlossenen Gesetze auf das verfassungsmäßige Zustandekommen zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu adaptieren.