Die Justiz steht still!
CORONA-INFO-SPEZIAL 8
Die Justiz steht still.
In gerichtlichen Verfahren werden alle verfahrensrechtlichen Fristen, die nach dem 21. März 2020 begonnen haben oder zumindest noch nicht abgelaufen sind, unterbrochen. Diese Fristen beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Konkret können so etwa Urteile, die bis 21. März 2020 noch nicht rechtskräftig geworden sind, erst nach Ablauf von vier Mai-Wochen rechtskräftig werden.
Das am 21. März 2020 veröffentlichte 2. COVID-10-Maßnahmengesetz ordnet aber auch an, dass nur solche gerichtlichen Erledigungen bei Gericht vorzunehmen sind, die elektronisch zugestellt werden können oder aber zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Sicherheit und Freiheit oder zur Abwehr eines erheblichen und unwiederbringlichen Schadens einer Verfahrenspartei dringend geboten sind. Die Ladung von Zeugen in Zivilprozessen ist so nicht mehr möglich.
Eine entschlossene Rechtsdurchsetzung ist durch diese Maßnahmen verzögert. Dies kann etwa bei wesentlichen Forderungen die Liquidität des eigenen Unternehmens gefährden.
Wir empfehlen allen Unternehmern dringend, die durch die CORONA-Maßnahmen veränderte Situation entschlossen zu analysieren; gerade in dieser außergewöhnlichen Situation ist eine Beratung durch einen in Wirtschaftssachen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich.
Unsere Kanzlei bietet Besprechungen in geschützter Form in der Kanzlei, aber auch per Video-Konferenz oder per Telefon an.