Die Vernehmlassung zu den Änderungen der AIA Rechtsgrundlagen wurde vom Bundesrat eröffnet

In seiner Sitzung vom 27.02.2019 wurde vom Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des AIA Gesetzes sowie der Verordnung eröffnet. Mit den Anpassungen wurden die Empfehlungen des Global Forum of Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt.

Durch das Global Forum wird die innerstaatliche Umsetzung des AIA Standards mittels Länderüberprüfung kontrolliert. Der AIA wird in der Schweiz seit dem 01.01.2017 umgesetzt. Die Schweizer Rechtsgrundlagen wurden durch das Global Forum geprüft und entsprechende Empfehlungen verarbschiedet. In dem zur Vernehmlassung vorgelegte, revidierte AIA Gesetz und Verordnung wurden diese Empfehlungen eingearbeitet. Es betrifft u.a. Sorgfalts- und Registrierungspflichten sowie Dokumentenaufbewahrungspflichten und Anpassungen bei den Ausnahmebstimmungen.

Bis zum 12.06.2019 dauert die Vernehmlassung. Das revidierte AIA Gesetz mit Verordnung sollen dann per 01.01.2021 in Kraft treten.

Quelle: https://www.efd.admin.ch/efd/en/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-74136.html

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