Erneuerbare Energien: Neue Regeln für Net-Metering in Brasilien
Zum 1. März sind in Brasilien neue Regeln für das Net-Metering bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in Kraft getreten.
Die bislang geltende Resolution 482/2012 aus dem Jahre 2012 wurde durch die Resolution 687/2015 ergänzt. Dadurch sind nun einige bedeutende Änderungen wirksam geworden.
Das brasilianische Vergütungssystem für die Netzeinspeisung von Strom funktioniert über Gutschriften. Demnach erhalten die Mikro- und Ministromerzeuger für die Einspeisung ihrer Überschussenergie ins Netz eine Gutschrift in Form eines Guthabens. Dieses Guthaben kann der Erzeuger zur Kompensation seines Stromverbrauchs zu einer anderen Zeit (z.B. abends oder nachts bei Solarenergie) oder an einem anderen Ort seines Eigentums nutzen.
Bislang war das Guthaben drei Jahr lang gültig. Nach der neuen Rechtslage wurde die Gültigkeit auf fünf Jahre ausgedehnt. Auch die maximale Anlagengröße ist von 1MW auf bis zu 5MW erweitert worden. Ebenso ist nun auch die Bildung von Erzeuger-Konsortien erlaubt.
Auch der Ferneigenverbrauch ist möglich. Dies kann z.B. für Firmen mit Niederlassungen oder Privatpersonen, die mehrere Immobilien besitzen,
Sinn machen. Ein konkretes Beispiel: Die Solaranlage steht auf dem Dach der Firmenzentrale und deren Energieüberschuss wird bei einer anderen Niederlassung gutgeschrieben. Wichtig zu beachten ist, dass die Regelung nur innerhalb des Versorgungsgebietes des selben Energieversorgers Gültigkeit hat.
Durch die neuen Regelungen erhofft sich die Solarbranche in Brasilien einen weiteren Aufschwung, speziell im Rooftop-Segment und bei kleinen Solarkraftwerken. Laut Prognosen des Marktregulators ANEEL ist mit einem Zuwachs von ca. 1,2 Millionen Systemen, mit insgesamt 4,5 GW Kapazität,
bis 2024 zu rechnen.
City Coordinator C40 Cities Finance Facility (CFF)
8 JahreWenn der Strompreis hoch genug ist, gute Lösung. Viele EVU wollen oder können nicht FiT zurückzahlen.