EuGH erklärt die EU-Geldwäscherichtlinie für teilweise rechtswidrig und stärkt zugleich den Schutz personenbezogener Daten
Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt die EU-Geldwäscherichtlinie für teilweise rechtswidrig und stärkt den Schutz personenbezogener Daten.
Mit seiner Entscheidung vom 22. November 2022 erklärt der EuGH, dass der Zugang aller Mitglieder der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt, die in den Art. 7 bzw. 8 der Charta verankert sind.
Deutsche Gerichte haben künftig diese Entscheidung zu berücksichtigen.
Einen ersten Überblick über die Entscheidungsgründe finden Sie in unserem heutigen Blogbeitrag zu Compliance und Datenschutz.