Fachkräfteeinwanderung
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Fachkräfteeinwanderung

Punkteregelung

Mit einem neuen Punktesystem sollen auch Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten eine höhere Chance haben, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen. Zu den Kriterien, für die es Punkte geben soll, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, das Alter und der Deutschlandbezug, so wird es im Gesetzesentwurf beschrieben. Mithilfe einer so genannten Chancenkarte, die es für sechs Punkte gibt, können Interessenten auch ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Die Karte ist ein Jahr lang gültig. Bislang konnten Fachkräfte mit einer ausländischen Berufsausbildung die Genehmigung für einen 6-monatigen Aufenthalt für die Arbeitsuche erhalten. Dafür benötigten sie eine anerkannte berufliche Qualifikation und Deutschkenntnisse.

 

Anwerbung aus dem Ausland

Wer im Heimatland eine zweijährige Berufsausbildung absolviert hat und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweist, soll nun auch dann in Deutschland arbeiten dürfen, wenn es keine formale Anerkennung des Berufsabschlusses gibt. Voraussetzung ist dann allerdings ein Arbeitsvertrag.

Gastronom*innen, die an der Einstellung ausländischer Kräfte interessiert sind, finden zum Beispiel bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) Unterstützung und Beratungsangebote.


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