Kabinett stimmt Entwurf für Viertes Bürokratieentlastungsgesetz zu – DEHOGA: Das reicht nicht! Konsequenter Bürokratieabbau ist Gebot der Stunde
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Unter anderem sieht das Papier vor, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Pflicht zum Ausfüllen papierhafter Meldescheine doch schon lange ein Ärgernis für die Betriebe. Mit einiger Sorge betrachten der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) jedoch die Beibehaltung der besonderen Meldepflicht für ausländische Gäste. Die mit Umsetzung des Entwurfs des BEG IV beim Check-in erforderlich werdende deutlich sichtbare Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gäste ist der Branche wesensfremd und wird bei den Mitarbeitenden auf intuitive Ablehnung treffen. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass Heilbäder und Kurorte in Deutschland zukünftig auf Basis der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder und darauf fußender kommunaler Satzungen ihrerseits korrespondierende Meldepflichten für inländische Gäste einführen. Dann wäre der Entlastungseffekt durch das BEG IV zu einem wesentlichen Teil konterkariert, schlimmstenfalls könnten die Betriebe sogar mit höheren Kosten der Datenerfassung konfrontiert sein, denn sie träfen nun vermutlich auf noch größeres Unverständnis der Gäste. Hier muss dringend nachjustiert werden.
Zudem kommt insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag unserer Unternehmen an. Und daran wird auch das geplante Gesetz nur wenig ändern. Denn gleichzeitig wachsen die bürokratischen Regelungswerke an anderer Stelle immer weiter. Erst jüngst hatte der Normenkontrollrat aufgezeigt, dass die Bürokratiebelastungen der deutschen Wirtschaft 2023 auf den Rekord von 65 Milliarden Euro gestiegen sind.
Trotz aller Bemühungen und politischer Versprechen, Bürokratie abzubauen, verbringen die gastgewerblichen Unternehmer laut einer DIHK-Studie mehr als 14 Stunden pro Woche mit dem Abarbeiten von Dokumentations- und Informationspflichten. Die untersuchten Unternehmen müssen je nach Betriebsgröße, -aktivitäten und -anlagen bis zu 125 Verpflichtungen einhalten. Davon verursachen 100 Verpflichtungen spürbare Bürokratiebelastungen, die zwischen 1,2% und 6% des jährlichen Umsatzes liegen. Die Studie zeigt auch, dass 43% branchenspezifische Vorschriften sind.
Es ist nicht die konkrete Einzelbelastung, die den Unternehmern unserer Branche zu schaffen macht, sondern die Summe der bürokratischen Pflichten, die für Unmut sorgen.
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Zum Gelingen des Bürokratieabbaus schlägt der DEHOGA zahlreiche Maßnahmen vor, dazu gehört u.a.
Zudem muss Bürokratie auch auf EU-Ebene abgebaut werden, und in Deutschland sollte nicht über EU-Standards hinaus reguliert werden. Ausnahmen für kleine und mittlere Betriebe mit Blick auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie sollten geschaffen und Antrags- und Genehmigungsmaßnahmen vereinfacht werden. Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen ließen sich die Bürokratielasten reduzieren. Konsequenter Bürokratieabbau ist das Gebot der Stunde!