Keine Ende der Steuer-CDs: NRW erwägt erneut Ankauf von Schweizer Kontodaten
Die deutschen Finanzbehörden setzen noch auf CDs

Keine Ende der Steuer-CDs: NRW erwägt erneut Ankauf von Schweizer Kontodaten

Steuersündern in Deutschland droht nach einem Bericht von n-tv.de vom 30.6.2018 neues Ungemach aus Nordrhein-Westfalen. Das dortige Landesfinanzministerium will den unter der SPD-Vorgänger-Regierung geübten Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz offenbar fortsetzen.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erwägt nach Angaben von n-tv.de gut ein Jahr nach Amtsantritt erstmals den Kauf eines weiteren Datenträgers mit Informationen zu versteckten deutschen Vermögen in der Schweiz. Das Land prüfe derzeit ein Angebot einer Steuersünder-CD, teilte das Düsseldorfer Finanzministerium mit. Weitere Details zum Zeitpunkt einer Entscheidung über einen möglichen Kauf nannte die Behörde nicht.

Das Prüfungsverfahren für den Ankauf von Steuer-CDs würden laut Ministerium wie bisher ablaufen: Etwaige Ankäufe würden einzeln geprüft, "nach dem Abwägen von Chancen und Risiken" werde darüber entschieden. Das Land stelle weiterhin die nötigen Ressourcen zur Verfügung, hieß es.

Bisherige Steuerdaten-Ankäufe führten zu zahlreichen Steuerstrafverfahren

In den vergangenen acht Jahren hat NRW im Kampf gegen Steuersünder bereits elf CDs gekauft. Diese betrafen nicht allein Daten von Konti bei Schweizer Banken, sondern auch in Liechtenstein, Luxemburg und andern Offshare-Bankingplätzen. Sie führten zu umfangsreichen steuerstrafrechtlichen Ermittlungen durch die Strafsachen-und Bussgeldstelle beim Finanzamt Wuppertal in ganz Deutschland. Die Berichte über die Ankäufe der Steuerdaten drängten auch zahlreiche Inhaber nicht deklarierter Vermögen zu deren Aufdeckung im Rahmen von Selbstanzeigen.

Steuerdaten-Ankäufe sind umstritten

Das Wuppertaler Finanzamt hatte mit ihren Ankäufen von Steuerdaten-CDs und den Folgen wiederholt bundesweit Aufsehen ausgelöst. Der Ankauf von Datensammlung ist nicht unumstritten, handelt es sich doch durchweg um Daten, die auf illegalem Weg die banken verlassen haben. So setzte sich der deutsche Fiskus dem Vorwurf aus, sich als Datenhehler zu bestätigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits in 2010 entschieden, dass der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungsmaßnahmen nutzen darf, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden.

Die Steuerdaten-Ankäufe dürften sich für die öffentliche Hand unterm Strich tatsächlich lohnen. Die dadurch ausgelösten Steuernachprüfungen spülten bundesweit Milliardenbeträge in die Staatskassen. Diese Zahlen beinhalteten jedoch auch all die Erträgnisse aus Selbstanzeigen, die man als durch den öffentlichen Druck veranlasst sahen, der von den Presseberichten über die Steuerdaten-CDs ausging.

Handlungsbedarf bei undeklariertem Vermögen in der Schweiz

Wer als deutscher Steuerbürger noch undeklariertes Vermögen in der Schweiz hat, für den besteht ohnehin Handlungbedarf: Mit Ende Jahr setzt der automatische Steuerdatenaustausch der Schweiz mit den EU-Staaten ein. Dies wird zu einer hohen Entdeckungswahrscheinlichkeit der bisher noch undeklarierten Konti bei Schweizer Banken führen.

Um die undeklarierten Konti dem Fiskus offenzulegen, führt regelmässig kein Weg an einer strafbefreienden Selbstanzeige vorbei. Die Selbstanzeige ist nach mehreren Verschärfungen in den letzten Jahren rechtlich anspruchsvoll, weshalb es sinnvoll ist, einen darauf spezialisierten Steueranwalt zu mandatieren. Mehr Informationen zur Selbstanzeige erhalten Sie auf selbstanzeigeberatung.de.

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