Wann bekomme ich endlich den Schweizer Pass?

Wann bekomme ich endlich den Schweizer Pass?

Wer in der Schweiz das Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung - als Ehegatte eines Schweizers - einreicht, muss oftmals lange auf den Schweizer Pass warten. Warum ist das so?

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten 
gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner 
von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen 
Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.

So kann, wer seit mindestens drei Jahren mit einem Schweizerbürger 
verheiratet ist und bereits seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz lebt (Studienzeiten 
und B-Ausweis werden mitberechnet), sich erleichtert einbürgern lassen.

Bei einer erleichterten Einbürgerung dauert das Verfahren im Normalfall zwischen sechs Monaten und eineinhalb Jahren. Muss das Bundesamt für Migration in Bern zusätzliche Abklärungen vornehmen, kann es im Einzelfall durchaus drei Jahre oder länger dauern.

Aber selbst wenn Sie den positiven Einbürgerungsentscheid erhalten haben, sind Sie leider noch nicht am Ziel. Gegen den Entscheid können nämlich die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden Beschwerde erheben.

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. 
Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung stellt demnach nur 
das "grüne Licht" für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch 
den Bund dar. Die Gemeinden und Kantone kennen hingegen noch zusätzliche, 
eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen, die eine Bewerberin oder 
ein Bewerber erfüllen muss. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt erst, 
wer nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch 
das Bürgerrecht der Gemeinde und des Kantons erhalten hat. 
Ein rechtlich geschützter Anspruch auf die Einbürgerung in der 
Gemeinde und im Kanton besteht im Regelfall nicht.

Geht keine Beschwerde ein, werden Sie rund zwei Monate nach dem Entscheid schriftlich über die definitive Einbürgerung informiert. Erst danach können Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts einen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte beantragen. Die Ausstellung dieses Dokuments kann je nach Kanton und Gemeinde ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, da die Einbürgerung zuerst noch in die Register der Heimatgemeinde eingetragen werden muss.

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