Keine steuerliche Berücksichtigung von mit steuerfreien ausländischen Einkünften im Zusammenhang stehenden Vorsorgeaufwendungen

Keine steuerliche Berücksichtigung von mit steuerfreien ausländischen Einkünften im Zusammenhang stehenden Vorsorgeaufwendungen

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 32b DBA-Österreich Art. 15 Abs. 1 AEUV Art. 45

1.Bezieht ein Steuerpflichtiger steuerfreie Einnahmen – hier: steuerfreie österreichische Einkünfte nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich – und löst dieser Tatbestand gleichzeitig Pflichtbeiträge an einen Sozialversicherungsträger oder einem den gesetzlichen Rentenversicherungen gleichstehenden berufsständischen Versorgungswerk aus, geht die Steuerbefreiung dem Sonderausgabenabzug logisch vor, so dass die Beiträge zum Sozialversicherungsträger oder zum Versorgungswerk nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.

2.Eine Berücksichtigung der Beiträge zum Versorgungswerk im Rahmen des Progressionsvorbehalts kommt nicht in Betracht, da Sonderausgaben nicht zu den Einkünften zählen, sondern erst im Anschluss an die Ermittlung der Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

FG Nürnberg, Urt. v. 13.2.2019 – 5 K 887/18, Rev. eingelegt, Az. BFH: I R 19/19

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