Krankenversicherung international (Geldleistungen) – DÄNEMARK
Rechtsgrundlagen
In Dänemark ist für die Geldleistungen folgendes Gesetz relevant:
Konsolidiertes Gesetz Nr. 1179 vom 21. September 2023 über Krankengeld (Bekendtgørelse af lov om sygedagpenge).
Prinzip
Es handelt sich um ein steuerfinanziertes System für Arbeitnehmer und Selbstständige mit entgeltbezogenen Leistungen der Gemeinde.
Das Krankengeld für Arbeitnehmer wird während der ersten 30 Tage durch den Arbeitgeber finanziert.
Anspruchsvoraussetzungen
Anwartschaftszeit:
Arbeitnehmer:
Für Leistungen der Gemeinde:
- Mindestarbeitszeit von 240 Stunden innerhalb der letzten 6 Monate unmittelbar vor Krankheitsbeginn, oder
- Arbeitslose mit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder ähnliche Leistungen (Aktivierungsmaßnahmen), oder
- Personen, welche innerhalb des letzten Monats eine Ausbildung von mindestens 18 Monaten abgeschlossen haben, oder
- Lehrling in einer vom Gesetz vor-geschriebenen Ausbildung, oder
- Personen in einer flexiblen Beschäftigung (Fleksjob) bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber.
- Zeiträume von bis zu 2 Jahren, in denen Ausgleich für Verdienstausfall bereitgestellt wurde sowie Pflegegeld entsprechend anderen Gesetzen (Gesetz über die Sozialdienste) werden nicht beachtet.
Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsplatz werden bei der Anspruchsberechtigung für Krankengeld berücksichtigt, wenn die Person:
- Krankengeld oder Leistungen bei Elternurlaub bezogen hat;
- Arbeitslosengeld oder eine Ersatzleistung bezogen hat;
- bezahlten Urlaub genommen oder Urlaubsbeihilfe erhalten hat oder
- während einer Kündigungsfrist Ersatzleistungen vom Arbeitnehmergarantiefond bezogen hat.
Selbstständige:
- Nachweis einer Erwerbstätigkeit im bestimmten Umfang, die in mindestens 6 der letzten 12 Monate ausgeübt wurde, davon mindestens 1 Monat unmittelbar vor Krankheitsbeginn, oder
- Erhalt der Zulage bei flexibler Beschäftigung (flekslønstilskud) (d. h. eine Leistung für Selbstständige die eine flexible Beschäftigung innerhalb ihres eigenen Unternehmens haben).
- Zeiträume von bis zu 2 Jahren, in denen Ausgleich für Verdienstausfall bereitgestellt wurde sowie Pflegegeld entsprechend anderen Gesetzen (Gesetz über die Sozialdienste) und Beihilfe für Eltern schwerkranker Kinder entsprechend dem Gesetz über das Recht auf Urlaub und Geldleistungen bei einer Geburt werden nicht beachtet.
Die Mindestversicherungszeit ist unabhängig vom Alter.
Verwaltungsprocedere
Nachweis der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gemeinde über den Krankenstand des Arbeitnehmers zu informieren. Sobald die Gemeinde den Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankengeld festgestellt hat, (oder den Anspruch des Arbeitgebers auf eine Erstattung des Krankengeldes), kann dieser Arbeitnehmer aufgefordert werden, einen Arzt aufzusuchen, um sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird anschließend an die Gemeinde geschickt.
Für Leistungen des Arbeitgebers:
- Der Arbeitgeber kann eine schriftliche Krankmeldung vom Arzt zur Arbeitsfähigkeit verlangen.
Leistungen der Gemeinde:
- Die Gemeinde kann, sofern nötig, eine schriftliche Krankmeldung vom Arzt verlangen, wenn die erkrankte Person damit rechnet, innerhalb der nächsten 8 Wochen arbeitsunfähig zu sein. Die Krankmeldung muss die Krankheit vermerken und über die Möglichkeiten zum Verbleib im Arbeitsmarkt informieren, z. B. teilweise Rückkehr, Trainingsmaßnahmen etc.
Wartezeit:
Arbeitnehmer: Keine Karenzzeit.
Selbstständige: Karenzfrist von 2 Wochen. Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige ist eine freiwillige Versicherung möglich, die Leistungen ab dem 3. Tag bzw. bei Zahlung einer zusätzlichen Prämie ab dem 1. Tag der Erkrankung gewährt.
Berechnung und Auszahlung des Krankengeldes
Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber:
Einige Tarifverträge sehen für mehrere Arbeitnehmergruppen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor.
Wenn ein Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhält, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld vom Arbeitgeber während der ersten 30 Tage (arbejdsgiverperioden), wenn er/sie eine Mindestarbeitszeit von 74 Stunden während der 8 Wochen vorweisen kann, die der Erkrankung direkt vorausgegangen sind. Der Betrag der Leistung wird auf Grundlage der Einkünfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalendermonate vor dem ersten Tag der Abwesenheit, der Anzahl der Stunden der Abwesenheit vom Arbeitsplatz sowie dem Stundensatz berechnet. Die Zahlung durch den Arbeitgeber beginnt mit dem ersten Krankheitstag.
Kleinere Arbeitgeber können eine Versicherung abschließen, die die Kosten für diesen Zeitraum ab dem zweiten Fehltag übernimmt.
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen eine Versicherung mit staatlichen Subventionen abschließen, welche ihm einen Anspruch auf Rückerstattung des Krankentagegeldes ab dem ersten Abwesenheitstag überträgt.
Berechnungsmethode:
Arbeitnehmer:
- Das Krankentagegeld (sygedagpenge) wird berechnet auf der Basis der Arbeitsstunden während der Erkrankung und dem Stundenlohn, den der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor dem ersten Abwesenheitstag verdient hat.
Selbstständige:
- Das Krankentagegeld wird auf der Basis des tatsächlichen Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bis zu der oben genannten Grenze berechnet.
Nach 22 Wochen wird der Anspruch einer Person auf Krankengeld durch die Gemeinde neu beurteilt.
Es gibt keine zusätzlichen Beträge für Unterhaltsberechtigte.
Auszahlung:
Zahlungshäufigkeit: monatlich.
Mindestkrankengeld:
In Dänemark gibt es kein Mindestkrankengeld.
Höchstkrankengeld:
Arbeitnehmer:
- Obergrenze ist DKK 4.695 (€630) pro Woche bzw. DKK 126,89 (€17) pro Stunde (37 Stunden pro Woche).
Selbstständige:
- Bis zu der oben genannten Grenze. Für Selbstständige, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben, besteht Anspruch auf mindestens 2/3 des Höchstbetrags.
Höchstdauer:
Höchstdauer: 26 Wochen, einschließlich
- 30 Tage, gezahlt vom Arbeitgeber;
- 22 Wochen im Zeitraum von 9 Monaten.
Unter Umständen ist eine Verlängerung möglich, wenn der Empfänger eine der Bedingungen für die Verlängerung erfüllt (z.B. Beginn einer Rehabilitation, lebensbedrohliche Erkrankung etc.).
Falls der Empfänger erwerbsunfähig ist, jedoch nicht die Bedingungen für die Verlängerung erfüllt, hat er/sie das Recht auf einen Arbeitsbewertungszeitraum inklusive Leistungen. In diesem Fall erstellt die Gemeinde einen individuellen und flexiblen Unterstützungsplan, der die Art der Erkrankung sowie die Bedürfnisse und Umstände des Empfängers berücksichtigt.
Krankengeldanpassung:
Die Leistungen bei Krankheit werden jedes Jahr am ersten Montag im Januar entsprechend der Lohnentwicklung angepasst.
Kumulation mit Erwerbseinkommen:
Es ist möglich, unter bestimmten Umständen Leistungen bei Krankheit und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit zu kombinieren (z. B. wenn die Person zeitweise erkrankt ist). Der Betrag des Krankengeldes wird dann vermindert.
Kumulation mit anderen Sozialleistungen:
Es ist keine Kumulierung mit anderen Sozialleistungen möglich.
Steuern:
Die Leistungen unterliegen der Einkommensbesteuerung.
Es gelten die allgemeinen Regeln der Besteuerung. Keine Einkommensgrenze für die Besteuerung von Leistungen.
Sozialabgaben:
Beiträge zum Zusatzrentensystem (arbejdsmarkedets tillægspension, ATP).
Beiträge zum obligatorischen Rentensystem (Obligatorisk Pensionsordning) werden vom Staat gezahlt.
Sonstige Geldleistungen
Teilkrankengeld:
Teilkrankengeld ist möglich, wenn die Person teilweise vom Arbeitsplatz abwesend ist. Die Abwesenheit muss mindestens 4 Stunden wöchentlich betragen, Wege und Wartezeit (z.B. im Krankenhaus) eingeschlossen.
Die Höchstdauer und die Berechnungsmethode für Teilkrankengeld sind die gleichen wie für Personen, die das volle Krankengeld erhalten.
Bezahlte Krankheitsleistung oder Urlaub zur Pflege kranker Familienmitglieder:
Nicht anwendbar.
Aber Eltern eines schwer erkrankten Kindes unter 18 Jahren haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie ihr Erwerbsleben vollständig oder teilweise in Zusammenhang mit der Krankheit des Kindes aufgeben. Es ist möglich, im Fall eingeschränkter Arbeitsfähigkeit gemindertes (Teil-)Mutterschaftsgeld zu erhalten. Leistungen können für 52 Wochen innerhalb der letzten 18 Monate ausgezahlt werden.
Krankheitsleistungen für Arbeitslose:
Leistungen bei Krankheit für Arbeitslose, die vor der Erkrankung mit dem Arbeitsmarkt verbunden waren, werden während der ersten 14 Tage der Erkrankung von der Arbeitslosenkasse gezahlt (wenn der Arbeitslose Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus der Arbeitslosenkasse hat).
Arbeitslose und Personen, die an Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen, haben auf den gleichen Betrag Anspruch, den sie als Arbeitslosengeld erhalten hätten.
Der Bezugszeitraum der Leistungen bei Arbeitslosigkeit kann in bestimmten Situationen verlängert werden, wenn die Person Leistungen bei Krankheit bezieht.
Sterbegeld
In Dänemark gibt es eine sogenannte Bestattungsbeihilfe (begravelseshjælp): Pauschalbetrag bis zu DKK 12.500 (€1.677) für Personen über 18 Jahren in Abhängigkeit von der finanziellen Situation des Verstorbenen. Für Personen unter 18 Jahren: Pauschalbetrag von DKK 10.450 (€1.402).
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Aussagen sind rechtlich völlig unverbindlich. Aus ihnen können keine Rechtsansprüche gegenüber Dritten (z. B. Sozialversicherungsträgern) ableiten. Trotz sehr zuverlässiger Quellen übernimmt der Autor keine Garantie für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der obigen Ausführungen.