Leute, wir brauchen über Fachkräftemangel wirklich nicht mehr rumheulen, wenn das SO läuft... Update zu meinem Hilferuf

Leute, wir brauchen über Fachkräftemangel wirklich nicht mehr rumheulen, wenn das SO läuft... Update zu meinem Hilferuf

Für alle, die meinen damaligen Beitrag gelesen haben und mich durch das Teilen oder Weiterempfehlen unterstützt haben, hier ein kurzer Stand der Dinge:

Es war uns gelungen, für unseren Mitarbeiter Anup aus Nepal einen Auftraggeber zu finden, der ihn nach einem erfolgreichen Probearbeiten sofort im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei sich einsetzen will. Kaufmännisch gesehen ist das für uns kaum vertretbar, denn wir zahlen Anup etwas mehr als das für eine Blue Card erforderliche Mindestgehalt (Mangelberuf = rund 43.000 € brutto per anno). Aber mangels Alternativen und unter Zeitdruck ist das dennoch eine gute Lösung, denn unser Kunde freut sich auf ihn - letztlich stehen Fachkräfte auch bei ihm nicht Schlange...

So weit die guten Nachrichten. Erst wurde Anups Antrag auf die Blue Card von der Ausländerbehörde formlos per Email abgelehnt, man sehe es so, ihn als Regelberuf einzustufen, er müsse also mehr als 55.200 € brutto verdienen. Nach unserer erneuten Argumentation, dass der Bachelor of Engineering Medizintechnik in der Liste der Europäischen Union als Mangelberuf anzusehen ist, bekam Anup erneut Post. Sein Antrag ist abgelehnt und Anup wird zur Ausreise aufgefordert. Er könne die Blue Card nicht erhalten, da er bei uns - einem Zeitarbeitsunternehmen - einen zu geringen tariflichen Grundlohn erhält. Die übertariflichen Zulagen werden nämlich nicht angerechnet. Der Witz an der Sache ist, dass er selbst in der höchsten Tarifgruppe nach der letzten Tariferhöhung (im Jahr 2022) nicht genug verdienen würde, dass er die Gehaltsanforderungen der Ausländerbehörde nach deren Betrachtungsweise erfüllen kann. Das heißt, wir könnten ihm 1 Million Euro zahlen - er würde das Land trotzdem verlassen müssen.

Aber jetzt kommt noch ein Clou: er könnte in jeder Firma auch für weniger Geld arbeiten, das wäre kein Problem und hierfür stünden die Aussichten auf eine Bewilligung (Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsstatus) auch gut - jedoch nicht, wenn er als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist. Das ist die Gesetzeslage nach §40 Abs.1 Nummer2 Aufenthaltsgesetz. Und da frage ich mich: wie werde ich als Arbeitgeber eigentlich an dieser Stelle gesehen und behandelt? Und mit welchen Folgen für alle Beteiligten? Es werden von uns die gleichen Abgaben für die Arbeitnehmer abgeführt wie in jedem anderen Unternehmen auch, es gelten dieselben Arbeitsgesetze und darüber hinaus noch strenge Vorschriften durch das AÜG und die Tarifverträge. Und trotzdem werden wir behandelt wie Arbeitgeber zweiter Klasse? Und was noch empörender ist: auch Anup hat ja bisher brav Steuern und in die Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt - was hat ihm das gebracht, wenn er im Oktober nach Nepal zurück muss, weil er für mich nicht arbeiten darf? Nichts. Und das auch noch, während sich an seiner Hochschule kaum mehr genügend inländische Studenten einschreiben, weil Naturwissenschaften nicht sexy genug sind oder die Schulkenntnisse in den MINT-Fächern zu schlecht sind!

Jetzt können wir nur noch auf ein Wunder hoffen, denn wir haben gegen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz verloren.


Christian Müller

Future Organization Development

4 Jahre

Wirklich bitter und nicht nachvollziehbar.

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