Messkonzept 2022 - Endspurt
Unternehmen, die Privilegien aus dem Energierecht in Anspruch nehmen, müssen bekanntlich ihren Selbstverbrauch vom an Dritte weitergegebenen Strom abgrenzen. Aktuell sind diese Privilegien:
- EEG Besondere Ausgleichsregelung
- Reduzierte EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom aus Eigenerzeugung
- Reduzierte StromNEV-Umlage
Im Zusammenhang mit den zu erbringenden Meldungen muss im nächsten Jahr in den meisten Fällen zudem dokumentiert werden, wie ein gesetzeskonformes Messkonzept ab dem 01.01.2022 betrieben wird. Die Übertragungsnetzbetreiber sind berechtigt, eine solche Dokumentation zu verlangen. Sie haben auch schon erklärt, dies zu tun, wenn die für das Kalenderjahr 2021 zu meldenden Mengen geschätzt sind oder wenn das Leistungsverweigerungsrecht für EEG-Forderungen der Kalenderjahre 2017 und früher zum ersten Mal genutzt wird.
Wie muss die Dokumentation aufgebaut sein und welchen Inhalt muss sie haben?
Dies lässt sich § 104 Abs. 10 EEG entnehmen. Dort heißt es wie folgt: „..., wenn eine Erklärung vorgelegt wird, mit der dargelegt wird, wie seit dem 1. Januar 2022 sichergestellt ist, dass § 62b eingehalten wird.“
Was die Beschreibung leisten muss, finden Sie in unserem Whitepaper.
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