ReDispatch 2.0
Schema #redispatch1 vs #redispatch2

ReDispatch 2.0

Sie sind Betreiber einer Stromerzeugungsanlage größer 100 kWp oder betreiben eine Anlage, auf die Ihr Netzbetreiber heute schon regelnd zugreifen kann.

Dann sind die gesetzlichen Änderungen zum 01.10 2021 für Sie wichtig

Dies ist eine neue, zusätzliche energie-administrative Verpflichtung die Sie betrifft.

Die Änderungen betreffen Sie besonders, wenn Sie 

  1. Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von jeweils ab 100 kW betreiben.
  2. Netzersatzanlagen sind nur relevant, wenn diese nicht ausschließlich zur Notstromversorgung genutzt werden.
  3. Stromerzeugungsanlagen betreiben, auf die Ihr Netzbetreiber schon heute regelnd zugreifen kann.

Diese Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2021 im Zuge der zweiten Auflage des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) zu der der Redispatch 2.0 greift. Dies stellt insbesondere Verteilnetzbetreiber (VNB), aber auch weitere Energieakteure vor große Veränderungen. VNB sind dann durch die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, sich an der Engpass-Behebung der Netze zu beteiligen und damit einen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten.

Das Wesentliche vorab in Kürze:

  • Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW elektrischer Leistung müssen von dem Netzbetreiber (ab-)geregelt werden können.
  • Technische und organisatorische Anpassungen sind erforderlich.
  • Um die netztechnischen Meldungen und Prognosen erstellen und kommunizieren zu können, ist zunächst ein sog. „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) und ein „Betreiber der technischen Ressource“ (BTR) zu bestimmen. Diese Rollen können im Rahmen einer Direktvermarktung vom Vermarktungsdienstleister übernommen werden. Wir empfehlen daher grundsätzlich die Beauftragung eines Direktvermarkters, was neben der Erfüllung der Voraussetzungen aus dem Redispatch 2.0 auch zu gewissen Mehrerlösen aus der Vermarktung des produzierten Stroms führen kann. Unser Unternehmen verfügt nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen, um die Erforderlichkeiten zu übernehmen.
  • Wir können Ihnen zur Übernahme der erforderlichen Dienstleistungen die Interconnector GmbH als Karlsruhe, eine Tochterunternehmung der EnBW, empfehlen. 

Bei Interesse stellen wir gerne den Kontakt zu unseren dortigen Ansprechpartnern her.

Mehr Details unter : WhitePaper Redispatch 2.0

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