Niederlande: Neue Regeln für konzernintern entsandte Arbeit-nehmer
Die Niederlande haben die Richtlinie 2014/66/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ICT-Richtlinie) in das nationale Recht umgesetzt. Die neue Regelung, Dekret Nr. 408 vom 2016, trat am 29. November 2016 in Kraft. Die Niederlande sind somit der fünfte EU-Mitgliedstaat, der die ICT-Richtlinie in das nationale Recht umgesetzt hat, nach Spanien, Rumänien, Ungarn und Frankreich.
Die neuen Vorschriften führen für die in die Niederlande entsandten Mitarbeiter eine neue Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ein. Die Erlaubnis heißt „Intra-Company-Transfer-Erlaubnis“ (ICT-Permit). Die neue niederländische ICT-Permit gilt für Bewerber, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· Sie sind keine EU/EWR/Schweiz Staatsangehörige.
· Sie sind als Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees beschäftigt. Die Führungskräfte und Spezialisten müssen mindestens einen Hochschulabschluss oder eine fünfjährige Berufserfahrung auf ihrem jetzigen Einstellungsniveau vorweisen können. Die Trainees müssen einen Hochschulabschluss haben. Alle Bewerber müssen mindestens drei Monate bei der Entsendefirma beschäftigt gewesen sein.
· Sie sind einem niederländischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe als Arbeitgeber zugeordnet. Der Arbeitnehmer bleibt bei dem ausländischen Unternehmen beschäftigt und befindet sich nicht in einem örtlichen Arbeitsvertrag.
· Sie werden auf Weisung des Arbeitgebers für mehr als 90 Tage, allerdings für weniger als drei Jahre (für Führungskräfte und Spezialisten) beziehungsweise für weniger als ein Jahr (für Trainees ) entsendet.
Die ICT-Permit wird für Führungskräfte und Spezialisten für eine Dauer von maximal 3 Jahren, für Auszubildende für höchstens 1 Jahr ausgestellt.
Die ICT-Permit kann nicht verlängert werden. Um eine neue ICT-Permit beantragen zu dürfen, muss der ausländische Arbeitnehmer die Niederlande für sechs Monate verlassen.
Die Details zum Antragsverfahren bezüglich der neuen ICT-Permit werden noch bekannt gegeben.
Die Mitarbeiter, die ihre ICT-Permit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, können ihre Arbeit in den Niederlanden sofort beginnen. Sie müssen sich nur einmal bei einer niederländischen Arbeitsbehörde (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen; UWV) anmelden.