Vietnam: Arbeitserlaubnisfreiheit für bestimmte konzerninterne entsandte Arbeitnehmer / Vietnam: work permit exemption for intra company transfers
Bestimmte hochqualifizierte Mitarbeiter sowie bestimmte Mitarbeiter in Führungspositionen, die konzernintern nach Vietnam entsandt werden (Intra-company transferees; ICT) können seit Ende des vergangenen Jahres eine Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht beantragen.
Die Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
· Beschäftigung bei dem verbundenen Unternehmen in einer Führungsposition oder als Experte/Spezialist oder Techniker,
· mindestens 1-järige Vorbeschäftigung bei einem ausländischen verbundenen Unternehmen der vietnamesischen Gesellschaft,
· Beschäftigung in Vietnam in einer von insgesamt 11 festgelegten Branchen.
Das vietnamesische verbundene Unternehmen, in dem der Mitarbeiter beschäftigt werden soll, muss einer der folgenden 11 Branchen angehören: Unternehmensbezogene Dienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen, Bau- und damit verbundene Ingenieurdienstleistungen, Vertriebsdienstleistungen, Ausbildungsdienstleistungen, Umweltschutzdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Touristik- und Reisedienstleistungen, Freizeit-, Kultur-, Sportdienstleistungen und Transportdienstleistungen. Die letztendliche Entscheidung darüber, ob die Tätigkeit des vietnamesischen Unternehmens einer der obenstehenden Branchen unterfällt, obliegt dem vietnamesischen Ministerium für Industrie und Handel.
Der Antrag über die Bewilligung einer Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht ist zunächst bei der örtlich zuständigen Kammer für Arbeit, Invaliden und Soziales (DeLISA) einzureichen. Gegen die Ablehnung des Antrags steht dem Bewerber die Beschwerde beim Ministerium für Industrie und Handel zu. Eine genauere Definition der 11 oben aufgeführten Branchen durch das Ministerium für Industrie und Handel existiert derzeit nicht und wird sich erst anhand der täglichen Praxis entwickeln.