Prioritätsachse Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (KP) INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
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Prioritätsachse Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (KP) INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020

Durch das Gemeinsame Sekretariat des KP INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 ein  Entwicklung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 eröffnet wurde. Im Rahmen dieses Wettbewerbs können Projektanträge innerhalb der 1. Prioritätsachse Gemeinsames Natur-und Kulturerbe eingereicht werden. Das Bereich der zu fördernden Projekte umfasst.

 Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes, zugunsten der Erhaltung und des Schutzes vom Kulturerbe und Maßnahmen zugunsten der Entwicklung des Kultur- und Naturerbes . Ein vorbildliches Katalog von Maßnahmen ist dem Kapitel 2.A.6.1. des Programmdokuments Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020, das von der Europäischen Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2015)4096 vom 11. Juni 2015 autorisiert wurde, zu entnehmen.

 Im Rahmen dieses Aufrufverfahrens stehen 7 Mill. EUR EFRE-Mittel für Projektförderung zur Verfügung. Die EFRE-Förderung im Kooperationsprogramm beträgt bis zu 85% der völligen förderfähigen Projektausgaben. Der minimale Eigenbeitrag soll zumindest 15% der förderfähigen Projektausgaben betragen. Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 50.000,00 EUR.

Die Projektanträge sind unbedingt in elektronischer Form, mit Hilfe des auf der Programmwebseite www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators vom 2. Oktober 2017 bis zum 30. November 2017 einzureichen. Der Antragsschluss ist am 30. November 2017, 16:15 Uhr.

Antragsberechtigt sind unten genannte Institutionen, wobei an jedem Projekt mindestens zwei Projektpartner beteiligt werden müssen: mindestens ein Projektpartner aus Polen und mindestens ein Projektpartner aus dem Freistaat Sachsen. Lead Partner dürfen ausschließlich polnische oder sächsische Projektpartner sein. Der Projektantrag wird vom Lead Partner im Namen aller Projektpartner gestellt. Antragsberechtigte Projektpartner sind: Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände. Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Nichtstaatliche non-Profit Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen – gemäß den Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen (KMU dürfen keine Lead Partner sein). Ausführliche Bestimmungen zur Förderfähigkeit der Projektpartner sind dem Teil II. Begünstigte des Programmhandbuchs zu entnehmen.

 Das Fördergebiet des Kooperationsprogramms Polen – Sachsen umfasst:

In Polen: die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Jeleniogórski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra) in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie den Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land) und in Deutschland: Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen. Komplette Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.Der Antrag ist ausschließlich in elektronischer Form mit Hilfe des auf der Programmwebseite  www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators in zwei übereinstimmenden Sprachversionen: in Polnisch und Deutsch, einzureichen.Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den Begleitausschuss des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 gefasst. Der Termin der Sitzung, an der eine Entscheidung zu den Projektanträgen aus diesem Aufrufverfahren getroffen werden soll, wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht.Die Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Kapitel IV.1.9 des Programmhandbuchs beschrieben. Das Antragspaket ist auf der Webseite www.plsn.eu unter „Aufrufverfahren“ erhältlich.Alle wichtigen aktuellen Informationen zu diesem Aufrufverfahren werden auf der Webseite www.plsn.eu unter „Aufrufverfahren” veröffentlicht.

 

 

 

 


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