Profifußballvereine als Verpflichtete nach der neuen EU-Geldwäsche Verordnung
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In dieser Ausgabe geht es um Profifußballvereine als zukünftige Verpflichtetengruppe nach der neuen EU-Geldwäsche Verordnung. Wir geben einen Überblick darüber was unter “Profifußballvereinen” nach der Verordnung zu verstehen ist, wann diese als Verpflichtete gelten und welche Transaktionen betroffen sind.
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Profifußballvereine als Verpflichtete nach der neuen EU-Geldwäsche Verordnung
Dass früher oder später auch Fußballvereine von den Regelungen in Bezug auf Geldwäscheprävention betroffen sein werden, war abzusehen. Denn dieser Sektor ist geprägt von komplexen Strukturen und hohen Geldflüssen, zwei Merkmale, die ihn besonders anfällig für Geldwäschehandlungen machen. Der Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Fußball wurde auch in verschiedenen investigativen Berichterstattungen aufgegriffen, aber nicht nur: auch internationale Behörden wie die European Banking Authority (EBA) und die Financial Action Task Force (FATF) untersuchten und unterstreichen die mögliche Ausnutzung des Fußballsektors für Geldwäsche.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (EU-AML-VO) werden nun auch verschiedene Akteure des Fußballsektors in den Verpflichtetenkreis aufgenommen. Sie müssen daher bestimmte Compliance-Pflichten erfüllen, um ihr Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgenutzt zu werden zu minimieren. Die Verordnung wurde am 19. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und wird erst ab Mitte 2029 für die Verpflichteten des Fußballsektors Wirkung entfalten. Bis dahin müssen sich aber die Fußballvereine vorbereiten, um den Standards gerecht zu werden.
Welche Akteure des Fußballsektors werden verpflichtet?
Die Verordnung bestimmt, welche Akteure den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen unterliegen werden. Im Fußballsektor sind zukünftig Verpflichtete der Verordnung: (1) Profifußballvereine, (2) Holdings, denen Profifußballvereine gehören und (3) Fußballvermittler. Zudem besteht für Profifußballvereine eine Beschränkung der Verpflichtung für bestimmte Tätigkeiten (siehe unten). Damit möchte man insbesondere die Bereiche angehen, in denen hohe Risiken bestehen (z.B. durch Involvieren von Offshore- oder Briefkastenfirmen oder durch komplexe oder schwer nachvollziehbare Transaktionen).
In diesem Teil des zweiteiligen Beitrags wird sich mit den Profifußballvereinen als Verpflichtete befasst. Im zweiten Teil wird auf die weiteren Verpflichteten näher eingegangen, diesen finden Sie auf unserem Blog auf Regpit.com.
Profifußballvereine
Zunächst werden durch Art. 3 Abs. 3 lit. o) EU-AML-VO “Profifußballvereine” in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten aufgenommen. Profifußballvereine werden in Art. 2 Abs. 1 Nr. 52 EU-AML-VO definiert als: „jede juristische Person, die ein Fußballverein oder Eigentümer oder Verwalter eines Fußballvereins ist, dem eine Lizenz erteilt wurde, der an der nationalen Fußballliga oder den nationalen Fußballligen eines Mitgliedstaats in der Union teilnimmt und dessen Spieler und Personal vertraglich eingestellt und im Gegenzug für ihre Dienstleistungen vergütet werden“.
Hierunter fällt sowohl der Männer- als auch der Frauenfußball. Dabei ist die Rechtseinheit, die mit einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnimmt, Adressat der Pflichten und nicht der einzelne Fußballer. Falls ein Verein den eigenen Spielbetrieb an eine Kapitalgesellschaft auslagert, dann wäre nach unionsrechtsautonomer Auslegung die Kapitalgesellschaft der verpflichtete “Profifußballverein”. Um als Profifußballverein nach der EU-AML-VO zu gelten, müssen zudem nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 52 EU-AML-VO folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein:
Welche Tätigkeiten geldwäscherechtliche Pflichten auslösen, können Sie auf unserem Blog weiterlesen: Profifußballvereine als Verpflichtete nach der neuen EU-Geldwäsche Verordnung
📣 Branchen News
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Den vollen Bericht finden Sie auf der Seite der Tagesschau: Immer mehr Verdachtsfälle von Geldwäsche in Berlin gemeldet
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